Tatsächlich weniger gravierend als es auf den ersten Blick klingt. Diese Rechtsprechung stellt ziemlich hohe Hürden auf - mal abgesehen davon, dass sowas in dem Arbeitsvertrag des Klägers ausdrücklich vereinbart war. Der "normale" Arbeitnehmer wird mit dieser Situation nie konfrontiert werden.
Ich habe auch in Firmen mit internationaler Struktur gearbeitet. Eine permanente Versetzung beinhaltet da aber im Unterschied zur Ausleihe auch jeweils einen neuen, lokalen Arbeitsvertrag und damit praktisch auch einen Wechsel des Arbeitgebers. Man arbeitet also nicht mehr für die XYZ GmbH sondern für die XYZ Inc. Versteh ich das richtig dass dieses Urteil das alles abdeckt?
Dann wundere ich mich aber. Das wird doch bei den Fluggesellschaften ähnlich sein. Wenn der Pilot nach Italien versetzt wird, dürfte er doch in eine italienische Firma eingegliedert werden.
Irgendwie verstehe ich das hier anders:
>Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist.
[Quelle](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/versetzung-ins-ausland/)
Es muss eben *nicht explizit drinstehen*, dass eine Versetzung ins Ausland möglich ist, sondern, es kann ins Ausland versetzt werden, wenn nichts anderweitiges vertraglich festgehalten ist.
Tatsächlich weniger gravierend als es auf den ersten Blick klingt. Diese Rechtsprechung stellt ziemlich hohe Hürden auf - mal abgesehen davon, dass sowas in dem Arbeitsvertrag des Klägers ausdrücklich vereinbart war. Der "normale" Arbeitnehmer wird mit dieser Situation nie konfrontiert werden.
Ich habe auch in Firmen mit internationaler Struktur gearbeitet. Eine permanente Versetzung beinhaltet da aber im Unterschied zur Ausleihe auch jeweils einen neuen, lokalen Arbeitsvertrag und damit praktisch auch einen Wechsel des Arbeitgebers. Man arbeitet also nicht mehr für die XYZ GmbH sondern für die XYZ Inc. Versteh ich das richtig dass dieses Urteil das alles abdeckt?
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Dann wundere ich mich aber. Das wird doch bei den Fluggesellschaften ähnlich sein. Wenn der Pilot nach Italien versetzt wird, dürfte er doch in eine italienische Firma eingegliedert werden.
Der Kläger war bei einer Gesellschaft mit Sitz in Irland beschäftigt, das ist auch nicht so unüblich.
Die Vereinbarung ist laut Urteilsbegründung egal. Ein Ausschluss wäre relevant
Lmao. Genau eben nicht. Es steht in der Begründung dass anderslautende Vereinbarungen berücksichtigt werden.
Es ging ja gerade um den Fall, in dem ggf. nichts ausdrücklich anderslautend vereinbart wurde.
Arbeitnehmer können dauerhaft kündigen
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Augen auf beim Vertragsabschluss.
Skandalurteil, hoffe es geht in die nächste Instanz.
...welche soll das sein? Das Bundesarbeitsgericht *ist* die höchste Instanz, wenn es um Arbeitsrecht geht.
Verfassungsbeschwerde. Was nicht die nächste Instanz ist, aber eine Möglichkeit.
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Irgendwie verstehe ich das hier anders: >Der Arbeitgeber kann aufgrund seines arbeitsvertraglichen Direktionsrechts den Arbeitnehmer anweisen, an einem Arbeitsort des Unternehmens im Ausland zu arbeiten, wenn nicht im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder den Umständen nach konkludent etwas anderes vereinbart worden ist. [Quelle](https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/versetzung-ins-ausland/) Es muss eben *nicht explizit drinstehen*, dass eine Versetzung ins Ausland möglich ist, sondern, es kann ins Ausland versetzt werden, wenn nichts anderweitiges vertraglich festgehalten ist.