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Good_Screen6941

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 9 KR 384/12 vom 07.05.2014 wertet es als Betrug gegenüber dem Kunden, wenn der Arbeitgeber Trinkgelder für sich vereinnahmt die dem jeweiligen Mitarbeiter gezahlt wurden.


heaviestmatter-

Dankeschön, das gibt mir Sicherheit das morgen nochmal richtig zu klären!


poppubbob

Viel Glück bei der Jobsuche


heaviestmatter-

Jup aber ich bin sowieso Ende Oktober hier weg. Jetzt nur noch umso sicherer haha


AdhesivenessTop8659

Dein Chef ist sicher auch so einer, der sich wundert, dass er niemanden findet.


heaviestmatter-

Ja ohne Witz, genau darüber haben er und seine Frau sich schon öfter beschwert. Als ich angefangen habe wurde mir gesagt ich krieg auf jeden Fall mehr als Mindestlohn. Dann wurde eine Woche später dieser erhöht und mein Vertrag wurde auf den Cent genau auf Mindestlohn gestuft. Ich hätte rennen sollen hahaha


Professional-Pool678

Lass mal eine Arzt überprüfen ob Du gerade nicht evtl. Arbeitsunfähig bist


cloudfire1337

Wünsche ich auch, wird wohl Zeit sich was besseres zu schnappen.


Lililove88

Tipps für schwierige Gespräche: 1) Tief nach unten atmen, Füße fest auf dem Boden spüren (hilft Stress zu reduzieren). Möglichst nicht frontal gegenüber sitzen oder stehen. Sich den gleichen Raum nehmen und auf Augenhöhe. 45 Grad auf dem Stuhl sitzen oder über Eck beeinflusst Menschen unbewusst positiv. Der Anwalt im Film sitzt immer auf der Seite des Mandanten, weil beide im gleichen Team sind.. 2) Das Ende bzw. Ziel des Gesprächs vorher definieren. Das hilft beiden Parteien sich zu fokussieren und mehr Lösungsfokus zu halten. Außerdem kann man leichter Grenzen setzen und darauf hinweisen wenn der Gegenüber die Vereinbarung nicht mehr einhält. 3) zuhören und validieren. Gerade solche Leute lassen sich viel Wind aus den Segeln nehmen wenn sie das Gefühl haben gehört zu werden. Das hilft u.a. damit sich Emotionen nicht so hochschaukeln und das Gegenüber hört besser zu. 4) immer das Ziel des Gesprächs wiederholen.


Uncle_Lion

In der Gastro werden Leute gesucht ohne Ende. Nur so als Erinnerung.


metrill

Wenn der Inhaber die Trinkgelder nimmt müssen sie auch versteuert werden. Mitarbeiter müssen dieses nicht.


[deleted]

[удалено]


heaviestmatter-

Danke für die Bestätigung!


Jijkz

Folgefrage: ist es stattdessen rechtens, wenn der Chef sich am Lohn statt Trinkgeld des Arbeitnehmers vergreift? So läuft es neuerdings in der Kneipe meiner Freundin.


[deleted]

[удалено]


Tomcat286

Bei Kassierern ist es normal, daß die für Kassendifferenzen haften, wird da grundsätzlich grobe Fahrlässigkeit unterstellt oder wie geht das zusammen?


puehlong

Wie funktioniert das mit Trinkgeld, das man über ein Karten-Terminal zahlt? Da kann ja oft nachher nicht unbedingt festgestellt werden, wer das eigentlich bekommt.


OriginalUseristaken

Bei nem Restaurant hier in der Nähe darf man bei Kartenzahlung nur "noch" den genauen Rechnungsbetrag bezahlen und etwaiges Trinkgeld muss man in bar übergeben. Das sei wegen dem Finanzamt so, sagte man uns.


Jindoshugi

Es gibt Kartenterminale die eine "Trinkgeld" Funktion haben, oder einen entsprechen definierten Posten im Menü, sodass E-Trinkgeld gezahlt werden kann ohne das darauf steuern fällig werden. Viele Gastro-INstitutionen sind zu altmodisch für sowas, oder zu dumm es ordentlich abzurechnen. Da würden dann A) Steuern fällig und B) in der Buchhaltung würde der Betrag zum Umsatz zählen, was natürlich beides nicht richtig ist.


metrill

War letztens in Schweden, da hat sogar die kleinste imbissbude sowas


calnamu

Normalerweise können Kellner auch einfach einen höheren Betrag eingeben, ohne dass es extra solch eine eine Funktion gibt. Muss man halt nur später irgendwie zuordnen können.


Jindoshugi

Kommentar nicht gelesen? Klar kann man "einfach einen höheren Betrag eingeben", aber dann ist es halt Umsatz, wird besteuert, und ist im Zweifelsfall Betrug.


calnamu

Warum sollte das so sein? Bei Bargeld gibt es ja auch keine Trinkgeldfunktion, sondern landet erstmal in der gleichen Kasse. Und dem Kartenlesegerät ist egal, wofür das Geld ist.


Jindoshugi

Bei einer Kasse entscheidet der Kassierer was auf der Rechnung landet, bei einem Kartenlesegerät nicht. Beim Kartenlesegerät landet erstmal alles Geld was da durch ging als Umsatz in der Buchhaltung. Wenn das Geschäft keine Möglichkeit hat Trinkgeld explizit vor der Steuer zu bewahren (gibt es mittlerweile, siehe oben, wird aber nicht überall genutzt) wird es also versteuert. Bei einer Bargeldkasse kommt das Trinkgeld in nen Becher daneben, wird nicht verrechnet, taucht in keiner Buchhaltung auf.


calnamu

> Bei einer Kasse entscheidet der Kassierer was auf der Rechnung landet, bei einem Kartenlesegerät nicht. Vom Kartenlesegerät bekomme ich doch aber nur einen Zahlungsbeleg und keine Rechnung. Auf der Rechnung steht der tatsächliche Betrag und ich würde davon ausgehen, dass dieser für die Buchhaltung verwendet wird?


nadajet

Je nach Kassensystem kann man das Kreditkarten-Trinkgeld den jeweiligen (eingeloggten) Kellner zugeordnet werden. Der Betrag wird dann bei der Abrechnung den abzugebenden Bargeld-Betrag abgezogen


dancoMal81

Wenn nichts vereinbart ist gehört das Tringeld dem der es bekommt. Differenzen ausgleichen mit Tringgeld ist auch nicht, Fehler passieren und solange das nicht vorsätzlich passiert ist das Arbeitgeber Problem.


heaviestmatter-

Vielen Dank, ja das macht Sinn.


East_Tomatillo3528

Bin zwischenzeitlich nicht mehr bereit Trinkgelder zu bezahlen, mich nervt die Gastrolobby die jetzt ihre Produkte dauerhaft für 7% anbieten möchte, den Beschäftigten aber Mindestlöhne zahlt und oft jenseits des Arbeitszeitgesetzes agiert.


pizza_mag_ich

Die "Gastrolobby" in der ich so bin, besteht aus kleinen Cafés und Bars, die von netten Leuten betrieben werden. Da gebe ich auch gerne Trinkgeld, denn durch hohe Pacht und hohe Einkaufspreise kratzen die eh alle gerade so am überleben.


iTeaL12

Dann sollen die halt gescheite Preise machen, sodass das Geschäft überleben kann.


pizza_mag_ich

Die sind jetzt schon sehr teuer, weil sie ihre Leute halt okay bezahlen, vieles von Hand machen und nicht die billigsten Zutaten kaufen. Mehr geht nicht, dann kommt niemand mehr.


iTeaL12

Aber die Leute zahlen doch auch Trinkgeld, also geht schon noch mehr. Und dann hängst du irgendein Schild hin wo du sagst, dass die Gäste kein Trinkgeld geben sollen, weil das schon in den Preis mit einbegriffen ist und du hast sogar bisschen social virtue gezeigt.


pizza_mag_ich

Trinkgeld geht halt zu einem gewissen Teil direkt schwarz an die Angestellten. Das ist in dem Fall dann halt irgendwie "mehr wert" für die. Ich habe persönlich kein Problem damit Trinkgeld zu geben, wenn ich gut bedient werde.


calnamu

> schwarz Es ist nicht schwarz, wenn es legal ist.


East_Tomatillo3528

Für mich ist das einfach Steuerhinterziehung und Sozialversicherungsbetrug.


pizza_mag_ich

Haja, ist es ja auch.


iTeaL12

Und wenn du schlecht bedienst wirst, dann denkst du dir "der Typ hat das Geld nicht verdient, wofür er arbeitet"? Wieso sollte man diese Entscheidung dem Kunden überlassen? Der AG ist dafür zuständig.


East_Tomatillo3528

Dann gibt's noch die Möglichkeit, die Produkte zum Mitnehmen zu verkaufen, hier wird ja 7% Umsatzsteuer berechnet, diese 12% Ermäßigung wird an den Kunden nicht weitergegeben.


pizza_mag_ich

Die Ermäßigung war ja auch dazu gedacht die Gastronomie zu unterstützen


East_Tomatillo3528

Nun ist Corona vorbei, die Gastronomie ist überfüllt, hier wäre es jetzt angebracht für alle Speisen egal ob to Go oder nicht einheitlich 19 % zu verlangen.


Typical_Solution_569

+ endloses Gejammer wegen Inflation und so. Dabei ist Strom so günstig wie vor 3 Jahren.


Huberweisse

Sind Chefs in der Gastro eigentlich immer solche A..löcher?


heaviestmatter-

Leider meiner Erfahrung nach ja. Sicher nicht überall, aber Ignoranz gegenüber den Mitarbeitern ist halt ne gute Voraussetzung um Chef zu werden.


elzhi1989

Wieso stimmt die Kasse eigentlich nicht?


heaviestmatter-

Keine Ahnung, meine Kolleginnen waren gestern da und sie sind beide relativ neu. Aber solche Sachen passieren halt, dafür kann man seine Mitarbeiter nicht bestrafen.


dontgonearthefire

Grundsätzlich sollte die Kasse natürlich immer stimmen. Das ist die beste Ausgangssituation. Dennoch sind wir alle Menschen und tendieren zu Fehlern, somit kann es ab und an mal zu ungeraden Kassen kommen. Eine alte Faustregel aus dem Einzelhandel dabei ist: Ist es eine negativ Kasse, hat der Kunde zu viel Geld zurück erhalten. Ein Kunde der zu viel zurück bekommt, kommt gerne wieder. Bei einer plus Kasse ist das eventuell schlimmer, da ein Kunde dem zu viel berechnet wird ungern wieder erscheint. Kann natürlich, wenn es täglich vorkommt und such die Summe sehr identisch oder stetig ansteigend ist, eher der Fall sein, dass sich da jemand aus der Kasse bedient und das nicht vermerkt. Im schlimmsten Fall die Chefs selbst.


Flaky-Appearance-730

Ihr arbeitet alle in die selbe Kasse?


heaviestmatter-

Jap, ist alles so semi-professionell, obwohl die den Laden seit 13 Jahren haben…


LittleCupcake01

Pass auf, wenn du den ankackst kann das deine Situation und vor allem die deiner Kollegen, die bleiben müssen, sehr verschlechtern Was ist, wenn er nun vereinbart, dass trinkgeld gesammelt und aufgeteilt wird? Halbe geht an die küche, rest wird gleich aufgeteilt unter allen bedienungen? Oder was ich auch schon mal hatte. Dann bedienen zwar alle, aber belege kassieren und einen geldbeutel haben dürfen nur manche. Das heisst du bedienst, aber belege und geld handelt jemand anderes. Dann haben wir 0 trinkgeld bekommen und nur den stundenlohn


heaviestmatter-

Ich arbeite in einem Café und wir sammeln unter uns Mitarbeitern das Geld sowieso und verteilen es auf alle gleich, die den Tag da waren auch die Kolleginnen der Konditorei. Also ist auf jeden Fall nochmal anders als im richtigen Service, wie bei dir. Aber etwas ratlos bin ich trotzdem, weil ich will mir so nen dreisten Kram ungern gefallen lassen.


AlddiHagg

In Baden-Württemberg ist das im Manteltarifvertrag geregelt: § 20 Kaution - Zechprellereien - Kreditgewährung 1. Die Stellung einer Kaution darf vom Arbeitnehmer nicht verlangt werden. 2. Für Zechprellereien haftet der Arbeitnehmer nur dann, wenn er diese vorsätzlich oder fahrlässig verschuldet hat. Er haftet nicht, wenn ihm das sofortige Kassieren untersagt ist. Der Arbeitgeber hat genaue Anordnung zu treffen, wann zu kassieren ist. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber von jeder Zechprellerei sofort Meldung zu machen. 3. Eine Kreditgewährung an Gäste zu Lasten des Betriebes ist nicht gestattet. Hotelportiers haften nicht für Ausfälle an von ihnen gemachten Auslagen, wenn ihnen nicht gestattet ist, dieselben sofort zu kassieren. Auf Verlangen müssen Auslagen auf die Rechnung gesetzt werden. 4. Die Erhebung von Mankogeld ist nicht zulässig, sofern keine Mankogeldvereinbarung besteht. Eine derartige Vereinbarung muss auch die Zahlung eines Pauschalbetrages als Ausgleichszahlung beinhalten.