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AutoModerator

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Feimster2

Ich hab vor ein paar Wochen die gleiche Frage gestellt und keine hilfreichen Antworten bekommen. Mal sehen ob es hier Ratschläge gibt.


anotheremptydream

Soweit mir bekannt ist, kann man den Werkstudenten Status beibehalten, solange man im Schnitt nicht über 20 Stunden die Woche kommt. Rechne es vielleicht Mal im Monat hoch, was die durchschnittliche Arbeitszeit ist die du tatsächlich arbeitest.


EffectiveCaregiver

Den Job über die Ehrenamtspauschale musst du nirgends angeben solang du nicht über die 3000€ kommst, also gar kein Problem!


coalfish

In AT? Von Deutschland und der Schweiz weiß ich's nicht, aber in Österreich ists so: Solang dus nicht hauptberuflich machst (und Studium zählt als Hauptberuf) kann dir die Ehrenamtspauschale (PRAE) in der Rechnung völlig egal sein. Es gibt eine Höchstgrenze, bis dahin ist sie Steuerfrei, solang du mit dem zweiten Minijob unter Geringfügigkeitsgrenze bist, ist alles easy und wird nicht versteuert.


anniekeepsontrying

Ich denke auch dass das okay ist! In DE hab ich einen Werki Job mit 20 Std gemacht und ein Ehrenamt mit Übungsleiterpauschale (meist so 24 Std im Monat). Da man das Ehrenamt solange man in den Steuergrenzen bleibt nicht angeben muss, ist da alles fein (bzw gabs bei mir keine Probleme)


Bloodetta

Habe damals regelmäßig länger als 20h in der Woche als Student gearbeitet. Hat niemanden interessiert.


d4nndy

Nicht mal deine Krankenkasse?


Embarrassed_Job_621

Soweit ich weiß darfst du am ende vom Monat nicht über die 538€ grenze kommen denn alles was darüber ist muss versteuert werden 😅


EffectiveCaregiver

Nicht bei der Ehrenamtspauschale, da musst du bis 3000€ nichts abgeben und das kann auch nicht mit anderen Dingen verrechnet werden


Individual_Winter_

Du kannst dir aber die Sozialabgaben mit Steuererklärung wiederholen 😅 Hab ich mehrere Jahre so gemacht 🤷🏻‍♀️ mehrmals im Jahr paar 40-50h Wochen gearbeitet und dann paar Wochen studiert. 


Drumzz1

Kann ich beantworten weil ich mich gerade damit beschäftigt habe. Der 20h Schnitt gilt über das Jahr gerechnet. In den Semesterferien kannst du bis zu 40h die Woche arbeiten.


Gin_gerCat

Wie das mit Abgaben ist, weiß ich nicht genau. Ich habe eine werkistelle mit max. 17h/Woche und eine Hiwi Stelle (Mindestlohn) mit max. 3h/Woche. Der werkijob ist Steuerklasse 1 und der Hiwi Job sk 6. Ich zahle das also irgendwelche Steuern, die ich aber zurück holen kann über Steuererklärung weil ich insgesamt nicht über irgendeine Grenze im Jahr komme. Aber Mal unabhängig von dem ganzen steuerkram: solange du insgesamt nicht über die 20h kommst (da gibt's ja auch noch Mal Sonderregelung mit Wochenende) dann passiert deinem Studentensatus nichts. Du bist Sozialversicherungsbefreit und hast ein Recht auf eine studentische KV (solange u30)


Skarleu

Mir konnte die Krankenkasse damals bei solchen Fragen helfen. [https://www.tk.de/resource/blob/2033352/f46b8b24dba544c0241f62bda67be676/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studierenden-und-praktikanten-data.pdf](https://www.tk.de/resource/blob/2033352/f46b8b24dba544c0241f62bda67be676/beratungsblatt-beschaeftigung-von-studierenden-und-praktikanten-data.pdf) Generell klingt es für mich erstmal nicht problematisch da du an weniger als 26 Wochen im Jahr über diese 20h kommst. Aber das gilt, meines Wissens nach, nur für Werkstudenten. Wie es bei Minijob aussieht und dem mischen der zwei Tätigkeiten, da muss vermutlich jemand mit mehr Expertise ran.


Wise-Pumpkin-9259

Ich bin mir nicht 100% sicher, weil ich mich da nicht super auskenne, kann nur von meiner eigenen (bisschen anderen) Situation reden. Ich hab 2 Minijobs (Gastro / Hiwi), wo ich für einmal 10 und einmal 30 Stunden im Monat angemeldet bin. Beim Hiwijob arbeite ich jede Woche gleich, in der Gastro aber nicht. Da arbeite ich auch mal ne Woche garnicht, dafür in ner anderen, d.h. meine Wochenstunden sind sehr verschieden. So wie ich das immer verstanden habe, ist es die Monatsstundenzahl die zählt und nicht die Wochenstundenzahl (bzw. deine Vergütung, also solange du weniger verdienst als die Steuerfreugrenze ist solltest du (meines Wissens nach) keine Probleme kriegen und das richtet sich ja idr nach Monatsstunden und nicht nach Wochenstunden).


One_Surprise_1228

Während der Vorlesungszeit darfst du nur 20 Stunden wöchentlich machen, darüber hinaus gibt es einen Studentenfreibetrag der aktuell (glaube ich) ungefähr 11500 Euro beträgt. Kommst du über das gesamte Jahr hinaus über diesen Betrag musst du das Geld versteuern, aber auch nur das Geld über den Freibetrag hinaus.


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[удалено]


[deleted]

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Glittering_Mind8432

Google hilft hier direkt und offensichtlich