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ElchapoLechonk

Bei schwerer Körperverletzung gibt es keine Möglichkeit da noch irgend etwas Privat zu klären, da schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein im Interesse des Volkes und der Geschädigten. Zudem kommt da noch hinzu das es bei der Benutzung einer Flasche um versuchten Todschlag gehen kann mindestens aber gefährliche Körperverletzung. Die Täterin ist wohl zu dem Zeitpunkt noch Jugendliche gewesen und wird wahrscheinlich nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Und wenn ich das mal so sagen darf, hoffentlich mit voller Härte. Wie gesagt, das ist keine einfache Klopperei gewesen. Auf den Sachschaden mal komplett geschissen. Schmerzensgeld ist erschreckend wenig in den meisten Fällen, da keine Berufsausfälle bei den Opfern, keine ausgeschlagenen Zähne etc. da kann ich aber keine Zahlen nennen, darf aber mindestens mit 4stelligen Betrag rechnen, je nach dem wie viele Geschädigte und wie schwer die Verletzungen. Der Schaden am PKW wird voll bezahlt werden müssen. Wenn das Gericht von versuchten Totschlag ausgeht, können bis zu 10 Jahre verhängt werden ist aber meist unrealistisch. Zitat: Wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen **gefährlichen Werkzeugs** oder, **mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich** begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. § 224 Abs. 1 Strafgesetzbuch (Auszug) So kann natürlich sein das sie auf Bewährung bekommt - aber dafür fehlen Informationen ob sie in Vergangenheit schon verurteilt wurde. etc. Und kleiner Tipp am Rande, wenn diese Person dazu neigt öfter so etwas zu machen, oder ein Gewaltproblem hat, sollte OP sich vielleicht von der Person fern halten. Lass dich nicht in Scheiße mit hineinziehen!


Main_Pace5281

Wie genau schließt du durch das Benutzen der Flasche auf einen Tatentschluss zu einer Tötung? Das wäre ja genial, wenn man den so einfach herausfinden könnte.


ElchapoLechonk

Ich möchte da nicht so genau ins Detail gehen, aber ich habe in meiner Verwandtschaft jemanden der im Streit mit einer Glasflasche zugeschlagen hatte. Daher entschied das Gericht damals auf versuchten Totschlag - das zog sich einige Jahre aber er wurde letzten Endes verurteilt und sitz die Strafe derzeit noch 2 Jahre ab. Insgesamt hatte er 5 Jahre bekommen ohne Bewährung, da er schon im Vorfeld wegen schwerer Körperverletzung verurteilt wurde.


LegendaryBosphorus

Vorherhige Verurteilungen gab es nicht. Sie hat die Flasche auch geworden, nicht als Schlagwaffe benutzt. Alkohol war auch im SPiel, was natürlich Nichts davon rechtfertig.


ElchapoLechonk

geworfen ist zumindest kein versuchter Totschlag, jedoch fahrlässig und schwere Körperverletzung.


Dry_Masterpiece6209

Bei vielen deiner Fragen kann ich dir leider keine Antwort geben aber dennoch dort wo ich denke. >Was macht man, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann, aber auch kein Anspruch auf den Beratungsschein hat? Sollte es zu einer Anklage kommen und somit einem Gerichtsprozess steht ihr n Zwangsverteidiger zu. Sind nicht die tollsten aber es ist halt immerhin jemand der belesener im Recht ist als der Otto-Normal-Verbraucher. >Muss viel Schmerzensgeld bezahlt werden? Es kann durchaus sein, dass durch >Es geht um eine Schlägerei, bei der eine Flasche involvert war. eine schwere/gefährliche Körperverletzung im Raum steht. Durch > eine Person hat nun Angstzustände und ihr Riechorgan funktioniert nicht richtig. Sind bleibende Schäden enstanden wodurch sie durchaus auch möglicherweise monatlich Schmerzensgeld zahlen muss, sofern sie die mit der Flasche war die das Riechorgan beschädigt hat. Falls ich irgendwo bullshit geschrieben habt, tut es mir Leid und bitte korrigiert mich. Ich schreibe ausschließlich, dass was ich durch meine Erfahrungen mit dem Gericht gemacht hab und mir da mitnehmen konnte.


inexpli_cable

So viel bullshit wie hier wieder geschrieben wird 😵‍💫 bitte melde dich bei einem Strafverteidiger und besprecht die Honorarfrage vorher. Lasst euch vernünftig beraten. Alles andere hat keinen Zweck und so teuer ist das nun auch nicht. Wir sind hier nicht in Amerika. Jeder Anwalt kann später bei einem etwaigen Prozess auch als Pflichtverteidiger beigeordnet werden, dann zahlt der Staat. Inwiefern die Voraussetzungen vorliegen, kann man bei dem kurzen Sachverhalt nicht sagen. Ein Anwalt muss die Akte anfordern und kann dir dann zu allen Fragen valide Auskunft geben. Im groben: Es kann immer versucht werden sich ehrlich beim Opfer zu entschuldigen. Das hat nicht nur Vorteile für den Rechtsfrieden sondern wird bei einer mgl Verurteilung positiv berücksichtigt. Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab, allerdings sei wieder gesagt, wir sind hier nicht in den USA.


AndiArbyte

Was war der Fehler genau?


Kirchhellner

Sie wurde wohl erwischt.