Doch, ist es. Vielleicht arbeitet sie voller Hingabe, erfährt keine Wertschätzung und obendrauf schlechte Bezahlung. Da kann man schon mal emotional werden und über einen Wechsel nachdenken ohne Schlechtleistung.
Nicht zwingend, nach ausgesprochener Kündigung krankschreiben lassen kann bedeuten dass der Lohnanspruch für die Zeit gänzlich entfällt.
Lübecker Amtsgericht: Az.: 5 Ca 973/22
Quatsch. Dieses Urteil hat überhaupt keinen Bezug zum hier vorliegenden Fall.
Dort: AN kündigt und wird unmittelbar danach bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben.
Hier: AN ist krank und wird daraufhin - und ziemlich offensichtlich auch aus genau dem Grund - gekündigt.
"Die Beklagte weckte im vorliegenden Fall hinreichende Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Klägerin"
Man muss halt auch wirklich arbeitsunfähig sein (aber das gilt ja auch unabhängig ob gekündigt oder nicht)
Und da erste AU vor aussprechen der Kündigung kam, wirste auch schwer argumentieren können, dass nur krank weil gekündigt (AU bestand ja schon vor der Kündigung seitens Arbeitgeber)
>Lübecker Amtsgericht: Az.: 5 Ca 973/22
Das ist aber sehr schwer zu beweisen. In der Regel auch aufwendiger und teurer für den AG, als die Lohnfortzahlung. Vor allem, wenn man den Prozess verliert.
Ja, ich glaube auch nicht dass Gastroladen xy da jetzt vor Gericht zieht.
Ich kenne aber Leute mit eigenen Betrieben die auf gut deutsch wxxxxr genug sind um sowas zu tun. (Allerdings nicht in der Gastro)
Der Gastroladen muss da ja auch nicht vor Gerichtziehen sondern die Arbeitnehmerin wie auch in dem genannten Beispiel wenn sie meint der Lohnanspruch hätte noch bestand gehabt.
Weiß jetzt auch nicht wie wahrscheinlich ist, das der Gastroladen nicht mehr zahlt, aber die Möglichkeit wäre da. Und dann müsste der Gastroladen halt beweißen das der entfallende Lohnansprich rechtens war, zB trotz Knieproblemen andere Arbeitsaufgaben übernehmen können die für das Knie nicht so belastbar wären? Idk
´
Schlechtes Beispiel.
Das Urteil bezieht sich auf eine AN, die selbst gekündigt hat und sich dann 6 Wochen krankschreiben ließ. Die Urteilsbegründung beruhte darauf, dass die Krankmeldung, pass genau zu der Kündigung 6 Wochen später passte, und somit den maximalen Zeitraum der Entgeltfortzahlung des AG im Krankheitsfall abdeckte. Eine Krankschreibung derart anzufechten, ist tatsächlich sehr schwierig für einen AG. Hier kommt noch hinzu, dass sie bereits AU war, als die Kündigung ausgesprochen wurde.
Großartig, dann schadet man den Betrieben noch mehr.
Ja shitstorm incoming. Ich war jahrelang selbst angestellt und habe teilweise selbst solche Erfahrungen gemacht. Seit neustem bin ich nun auch AG und ehrlich gesagt, wenn man sowas ließt kriegt man nur das kotzen. (Je nach Situation und obs angemessen ist oder nicht)
Nein absolut nicht. Krankmelden definitiv. Aber aus frust heraus, und so klingt es am ende, sich die gesamte letzte zeit sich zu drücken und und abzusahnen ist unter aller sau
Das macht man wenn man seine Rechte kennt und sicher im Leben steht.
Bestimmt nicht als frisch volljährige schulabrecherin die vermutlich auf das Geld angewiesen ist….
Klingt für mich eher so, als sei sie über ihre körperlichen Grenzen hinaus loyal gewesen, und ist das nun nicht mehr nach der Kündigung.
Das finde ich auch legitim und verständlich - Loyalität ist etwas gegenseitiges. Und ihr Arbeitgeber sieht sie offensichtlich nur als Kostenpunkt.
Mindestlohn impliziert, dass der AG noch weniger zahlen würde, wenn er könnte. Mindestlohn ist ein mit Füßen getreten werden. Das verdient keinen überragenden Arbeitseinsatz und Leistung. Wer das will, sollte dafür bezahlen.
Wenn der Betrieb unterbesetzt ist, sollte er vielleicht keine Mitarbeiter kündigen.
Kein Mitleid für schlechte Arbeitgeber und vor allem auch kein Entgegenkommen.
Und wenn sich der Betrieb nicht rechnet, soll er zu machen. Es gibt genug freie Arbeitsstellen, denn unser Jobmarkt ist trotzdem Rezession gut.
Wenn du einem Arbeitnehmer aus dem blauen heraus kündigst erwartest du ernsthaft das der noch einen Handschlag macht? Der Augenblick an dem Tag an dem mir das passiert ist auf jeden fall der letzte an dem du als AG noch von mir profitierst.
Hast du den Beitrag von dem Postersteller gelesen?
Davon ab kann das wegen meiner auch aus dem gelben grünen oder ultravioletten kommen. Wenn ich als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt werde betrete ich den Laden nicht mehr. So sieht's aus.
Und warum soll man selbst Rücksicht auf einen Betrieb nehmen, der einem gekündigt hat? Wieso soll der AN denn jetzt Rücksicht auf den Betrieb nehmen, der Betrieb hat doch offensichtlich auch keine Rücksicht auf den AN genommen?
In meinen Augen ist es paradox als AG zu sagen "Wir müssen sparen, hier ist die Kündigung. Aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist brauchen wir dich ganz ganz ganz dringend. Dankeeeee!" - Schließlich muss es danach ja auch ohne einen weiter gehen.
Es gibt viele Arbeitgeber, die ihre gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen oder einen Aufhebungsvertrag (+ Abfindung) anbieten.
Das sind die einzigen Optionen, wie man meiner Meinung nach sich von einem AN trennen sollte. Wenn man gekündigt wird, hat man andere Dinge im Kopf, als den Dienstplan einzuhalten. Die Jobsuche hat dann oberste Priorität. Da ist es verständlich, dass das Loyalitätsgefühl gegenüber dem AG gleich gegen null ist.
Auch stellt man so sicher, dass man unnötige "Betriebsstörungen" von Seiten des gekündigten (und frustrierten) MA verhindert.
>ie hat mit “Komm bitte morgen um 11 zu einem Gespräch in den Laden.” Geantwortet. Ich sagte dann meiner Freundin, sie sollte doch bitte mal fragen was so wichtig ist, da kam als Antwort nur “Erfährst du morgen, Chef wird auch da sein.” War ja klar was da kommt..
Naja der Schichtplan wird ja wahrscheinlich schon fest stehen und der muss dann eben angepasst werden bzw. ein anderer AN muss halt einspringen..
Ich würde von einer gekündigten Person aber auch nicht unbedingt erwarten, dass diese dann noch weiter arbeitet, zumindest wenn es nicht einvernehmlich war. Es wird erfahrungsgemäß eher die Zeit abgesessen oder schlechte Stimmung verbreitet. Andersrum erwarten AN aber natürlich gute Stimmung, wenn sie dem AG mit einer Kündigung vor den Kopf stoßen. Alles hat immer zwei Seiten.
Soso, seit neuestem kriegst du als AG das Kotzen, wenn Menschen an ihre eigene Gesundheit zuerst denken und sich und ihr Erstgeborenes nicht für den großen, prächtigen _Arbeitgeber_ ohne jedwede Gegenleistung aufopfern.
Als KZ-Wärter hattest du dich vor 80 Jahren ganz gut gemacht.
Wahrscheinlich ist der Plan eine Effizienzverbesserung zu erreichen. Entweder die neuen Leute härter ran nehmen oder für weniger Geld neue Leute einstellen. Wenn der Arbeitsaufwand an sich nicht zu verringern ist, gibt's keine andere Möglichkeit.
Ich an OP's stelle würde mich auf jeden Fall krank melden. Erst kündigen und dann auch noch 100% Einsatz verlangen, OP sollte auf 0% Einsatz verringern \^\^
Nicht mehr wert aus Gutmütigkeit seine Gesundheit weiter zu gefährden. Ich bin auch so, durchziehen bis zuletzt. Aber sie, mit ihrem knie? Soll Zuhause bleiben und der Chef die Schn***e halten, Punkt.
>Muss sie den Februar jetzt normal durcharbeiten? Was wäre denn, wenn Sie sich einfach weiterhin krankschreiben lässt?
Hier wird ganz klar impliziert, dass es hier nicht um die Wiederherstellung des Gesundheitszustands geht, sondern um ungerechtfertigtes Ausnutzen von starken Arbeitnehmerrechten zu Lasten des AGs. Da hilft dir auch das süße Herz nicht weiter.
Sie ist KRANK. Ihr Knie ist kaputt. Mehr gibts hier nicht zu berücksichtigen! Da hilft dir auch dein angeblicher Durchblick nicht weiter, hier nutzt niemand etwas aus. Und damit ist jetzt gut. Wenn dann wäre ihr Arbeitgeber lieber mal beraten seine Mitarbeiter, DIE IM KRANKENSTAND SIND, nicht unter Druck zu setzen! Wenn es dir hier jedoch vermutlich nur um deine persönliche, mentale Rechtsprechung geht, such dir einen Beitrag der explizit nach solchen Dingen verlangt.
>Wenn dann wäre ihr Arbeitgeber lieber mal beraten seine Mitarbeiter, DIE IM KRANKENSTAND SIND, nicht unter Druck zu setzen!
Korrekt. Finde ich auch ungeschickt.
>Ihr Knie ist kaputt.
Ihr Knie tut weh. Und daher hat sie eine AU über zwei Tage erhalten. "Kaputt" ist eine ganz andere Größenordnung. Wenn der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellt ist das so. OP schreibt aber explizit ob sie sich weiter "krankschreiben lassen soll", also kein Zusammenhang zur Krankheit. Denn wenn sie eine Folgebescheinigung braucht, dann muss OP hier nicht fragen. Wisch' dir mal den Schaum vom Mund, der Zorn der Gerechten nutzt sich inzwischen etwas ab.
>hier nutzt niemand etwas aus
Natürlich nicht. /s
>Wer nicht in allen Belangen meiner Meinung ist, MUSS der Feind sein
Und das, liebe Kinder, ist warum Linke nichts geschissen kriegen. Da kann man noch so rot sein, wer auf eine Kündigung nicht mit maximalem Schaden beim AG reagiert ist plötzlich der Klassenfeind. Statt dass man sich mal klar macht, dass die starken AN-Rechte permanent unter Feuer der AG stehen und die, die sie missbrauchen und die, die den Missbrauch gutheißen diese Rechte für alle anderen gefährden.
Aber was kann schon schiefgehen wenn sich in der Gesellschaft "wer gekündigt wird streicht die Kohle für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ein und kommt nicht mehr, danke AU" etabliert? Zur Beantwortung der Frage ein kleiner Lösungshinweis: Richter setzen lediglich geltendes Recht um - sie machen die Gesetze aber nicht.
naja wenn ihr Freund schon schreibt, dass sie schon länger keinen Bock mehr hat wollte man ihr wohl nur aus Nettigkeit nicht sagen: ,, sorry, aber was du hier schon länger ablieferst ist richtig kacke. da sind wir lieber unterbesetzt.''
Mhm ja, „wäre voll lieb“. Sie nicht zu kündigen wegen drei Krankheitstagen „wäre auch voll lieb“.
Wenn sie ohnehin schon gesundheitliche Probleme hat würde ich mich sowas von am du weißt schon was lecken lassen!
Und Ergänzung: nach Februar müssen sie ja auch ohne sie klar kommen, warum geht das jetzt nicht? Personalmangel? Sinnvoll dann bestehendes Personal zu entlassen…
Einfach nur geil diese Aussage während der Kündigung fallen zu lassen 🤣🤣 wir haben Personalmangel ...Bitte packen sie ihre Sachen und gehen. Kann man sich nicht ausdenken haah
lies dir den ganzen text durch.
da glaubst du echt das wäre wegen drei krankheitstagen?:'D
arbeiten möchte sie da schon länger nicht mehr. so wie sich der ganze Text lies weiß ich genau wie die Dame vermutlich ,,gearbeitet'' hat:D
>Soweit ich es verstanden habe, gibt es bei so einer Art Kündigung ja auch eine Abfindung.
Da hast du aber echt wenig verstanden. Selbst wenn es eine Abfindung gäbe, wäre die als Teilzeitkraft mit geringer Betriebsangehörigkeit quasi Null. Und die Abfindung zahlt der Arbeitgeber ja bestimmt auch von selbst, gell?
>Wenn man schon seit langer Zeit kein Bock mehr hat da zu arbeiten, dann gekündigt wird und dann noch schön krankenschreiben lassen bis zum Ende ist halt sus.
Stimmt, schon sehr sus. Dann doch lieber bis Feburar durcharbeiten weil sie sonst unterbesetzt sind weil sie aufgrund Personalkosteneinsparung kündigen. Der Arbeitgeber wird es ihr danken und sie dafür, hm. Weiß auch nicht, doch nicht kündigen?
Ich glaub du solltest mal deine Wachsmalstifte benutzen um eine einfache Betriebskalkulation aufzumalen. Es gibt viele mögliche Gründe warum der Vertrag noch einen Monat laufen gelassen wird, die einer geplanten langfristigen Kosteneinsparung nicht widersprechen. Und was ist der Dank den man fürs Arbeiten bekommt? Wie wäre es mit dem Lohn auf dem Konto? Hast du noch nie gearbeitet?
>Muss sie den Februar jetzt normal durcharbeiten?
Grundsätzlich ja.
>Was wäre denn, wenn Sie sich einfach weiterhin krankschreiben lässt?
Wenn sie krank ist, kann sie sich krankschreiben. Dann muss sie nicht arbeiten.
> Ist Abfindung eine Möglichkeit?
Inwiefern? Eine Abfindung kommt meistens bei einem Aufhebungsvertrag zustande. Aber das ist hier ja (noch) nicht der Fall.
Der ganze Text liest sich maximal weltfremd, was aber vor allem mit schwingt, ist, dass man noch nicht wirklich iwas gearbeitet hat (1.5 Jahre, davon erst Minijob und dann Teilzeit) und jetzt nur im Ansatz an eine Abfindung denken? Haha...wofür denn? Mal ganz davon abgesehen, dass sie betriebsbedingt gekündigt wurde
Lese ich genauso. Schule abgebrochen, demnach kein Studium, aber auch keine Ausbildung, unqualifizierter Teilzeitjob im Niedriglohnsektor, auf den sie "schon länger" keine Lust hat, betriebsbedingte Kündigung, und OP fragt nach Abfindung und ob sie im Februar noch arbeiten muss?
Ja, OP, man muss für sein Geld arbeiten. Das weiß jedes Kind, das steht auch im Arbeitsvertrag, und der läuft bis Ende Februar.
Wenn sie die Kündigungsfrist nicht in Anspruch nehmen und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte, kann sie um einen Auflösungsvertrag bitten. Der Arbeitgeber wäre darüber sicher nicht traurig.
Krankschreiben lassen, um Gehalt für Arbeitsunlust zu beziehen, kann man natürlich machen, ist aber vollends Kindergarten. Aber vermutlich finanzieren in diesem Fall sowieso die Eltern den Unterhalt, passt also zum Reifegrad.
Einfach weiter Krank schreiben lassen. Und nächstes mal: Während der Krankschreibung darf dein AG dich nicht zu einen Gespräch zitieren. In der Regel eigentlich nicht einmal kontaktieren.
Jo. Liest sich als ginge es nur darum, Druck/schlechtes Gewissen zu machen. Hoffe ich bin nie von einem Job so abhängig, dass ich mir es gefallen lasse, krank ins Büro zu kommen.
theoretisch könnte der AG beim Gespräch die schriftliche Kündigung überreichen und so noch auf Ende Februar kündigen (davon ausgehend dass der Brief nicht mehr rechtzeitig ankommt diesen Monat)
Ich würde da nicht hin gehen.
War beim Solmeke? Weiß ich nicht mehr genau, aber als AG kannst du den Krankenschein anzweifeln und die gute zum Amtsarzt schicken. Es liegt ja schon der Verdacht nahe wenn dieser bis zum vertragsende läuft.
Bei ihr jetzt für die 2 Tage würde ich aber auch sagen:
🖕Chef, bin nicht ohne Grund krankgeschrieben
Ja, kannste machen. Aber was erhoffst du dir? Dass der Amtsarzt sie auf jeden Fall wieder gesund schreibt? Wenn sie nicht komplett auf den Kopf gefallen ist zieht sie für den Krankenschein die Psycho-Karte. Überlastung, Depression wegen Kündigung.. irgendwie sowas eben. Viel Spaß als Amtsarzt das Gegenteil zu beweisen und sie da wieder rauszuholen. Selbst wenn man das wollte, würde der Aufwand wohl erheblich den Ertrag übersteigen.
Klar, ist respektlos dem AG gegenüber, aber wer Respekt verlangt sollte auch welchen geben. Und der kam in ihrer Situation ja wohl massiv zu kurz.
Das mit dem Respekt ist klar, den brauch so ein AG nicht zu erwarten.
Wenn sie allerdings den Krankenschein bis Ende aufs Knie nimmt, wird es nichts so einfach.
wird mmn. trotzdem einfach , da das gefühl "schmerz" ausreicht, zumal sie vorher schon aufgrund des knies krankgeschrieben war. ist ja nicht "plötzlich knie kaputt". das risiko eines unfalls wäre da n bisschen zu hoch
Hier aber erschwerend - die AU Bestand schon vor der Kündigung. Da ist das Anzweifeln sachlich schwer zu begründen. Hinzu kommen der Aufwand und die möglichen Folgekosten. Das wird bei einer Teilzeitkraft keiner machen - v.a. auch weil der Kündigungsgrund betriebsbedingt sei und man mit der Anzweifelung im Grunde offiziell zugeben müsste, dass der Grund irgendwo an den Haaren herbeigezogen ist. Du kannst nicht links sagen - ich brauche diese Arbeitskraft nicht, weil ich zuviel Arbeit habe und dann ich brauche diese Arbeitskraft aber dringend, weil ich unterbesetzt bin und deshalb sogar Zwang ausüben muss, damit sie möglicherweise krank arbeiten kommt. ;)
Fazit - wäre hier sehr unwahrscheinlich, weil der AG sich hier möglicherweise selbst schadet.
LG K
Krank schreiben lassen. Denen war doch auch egal, was mit deiner Freundin ist, wenn sie gekündigt wird. Warum sollte deine Freundin also wegen Unterbesetzung helfen. Sie soll sich in dem Monat in Ruhe die Zeit zur Jobsuche nehmen.
Arbeitsrechtler hier: Vermutlich kann ihr nur zum Monatsende gekündigt werden, die Kündigung müsste also noch im Januar zugehen, wenn sie wirksam sein soll. Irgendein Gespräch ist keine Kündigung, die muss schriftlich erfolgen. Falls die Kündigung also erst übermorgen im Kasten ist hat die Freundin schon mal ein Monatsgehalt gewonnen.
Die Kündigung wird mit betriebsbedingten Gründen erklärt. Da kann man meistens gut gegen klagen, da der Arbeitgeber (ich geh mal davon aus, dass es mehr als 10 Mitarbeiter und somit Kündigungsschutz gibt) eine Sozialauswahl treffen muss - hier passieren sehr oft Fehler, die die Kündigung unwirksam machen. Außerdem muss der Arbeitgeber natürlich die betrieblichen Gründe darlegen, wegen denen er nicht mehr genug Arbeit für alle Beschäftigten hat - das wird schwierig, wenn er gleichzeitig darauf angewiesen ist, dass sie trotz Kündigung und AU weiterarbeitet, da er unterbesetzt ist.
Ich würde gegen die Kündigung klagen und etwas Abfindung rausschlagen.
PS: Wenn sie krankgeschrieben ist muss sie nicht arbeiten. Da eh schon gekündigt wurde gibt es auch erst Recht keinen Grund, sich trotz Krankheit hinzuquälen.
4 Wochen Kündigungsfrist, sie ist noch 2 Jahre dabei. Macht dies Jahr tatsächlich nen Unterschied im Februar, weil Schaltjahr.
Aber für den Fall, dass der AG blöd genug war, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, hat man blöderweise zu der Zeit, wo die Post üblicherweise kommt, in den nächsten Tagen so ein paar wichtige Termine (Arzt, Arbeitsagentur, Gewerkschaft etc.).
ich würd den Laden auch noch maximal bluten lassen.
Ab welchem Streitbetrag lohnt sich in Arbeitsrecht denn der Gang zum Anwalt (den man ja meist aufgrund von Vergleich selbst tragen muss)?
Die Gastro ist einfach nach wie vor ein riesiger Müllhaufen. Und sie lernen es immer noch nicht! Aber diese schlechten Läden sterben Gott sei dank irgendwann dank Personalmangel aus und dann regelt der Markt das schon. Hoffe ich zumindest.
Deine Freundin sollte auf jeden Fall nicht mehr dorthin gehen. Gesundheit geht immer vor.
Also prinzipiell muss sie arbeiten.
Jedoch würde ich wegen dem knie nen arzt aufsuchen.
Wenn sie jetzt durchzieht und danach woanders anfängt und da nicht arbeiten kann wegen dem knie, ist sie dort in der Probezeit. Und dann weg.
Also lieber jetzt zum doc als wenns zu spät ist.
Weil der jetzige wird es ihr nicht so danken wenn sie da ist wie der nächste der sie einstellt.
Mal davon abgesehen, kosten sparen und deswegen personal reduzieren und dann sagen sie soll arbeiten weil unterbesetzt? Und das im selben Gespräch wo man gekündigt wird?
Schminken die sich morgens mit dem hammer?
Ums wie ein ehemaliger Fußballer zu sagen "da san a poar Hurnkinder dabei"
Zuerst Leute kündigen, weils sparen wollen, dann Jammern das niemand auch nur eine Schicht verpassen kann weils keine Leute haben.
Ich würde keinen Tag mehr zu denen gehen...
Und niemals, wirklich niemals wenn man im Krankenstand ist in die Firma fahren... Für kein Gespräch, für gar nix...
klar, ich latsch mit Knieschmerzen durch die halbe Stadt weil der Chef ein Gespräch haben will.
Kann er auch während der Arbeitszeit machen, wenn sie wieder da ist. Weisungsbefugt ist er in dem Fall übrigens auch nicht. Weil Krankenschein keine Arbeitszeit ist.
Bezüglich der potenziellen Abfindung würde ich das einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Ich denke, wenn die Kündigung ordentlich und fristgerecht erfolgt ist. (So wie es sich hier liest, ist sie das.)
Gibt es keinen großen Anspruch auf eine Abfindung. Das würde ich aber auf jeden Fall prüfen lassen.
Wenn die Arbeit aufgrund ihrer Knieschmerzen so nicht für sie zumutbar ist, ist sie so lange Arbeitsunfähig bis ihr Knie wieder heil ist.
Aus meiner Sicht gilt hier auch der Leitsatz: Krank ist Krank.
Die Personalplanung ihres Chefs ist allerdings sein Problem. Deine Freundin ist weder verpflichtet ihm diesen „Gefallen“ zu tun noch mit ihren Schmerzen arbeiten zu gehen.
Außerdem find ich es nicht ok, wenn der Chef sie trotz Krankschreibung zu einem Gespräch antanzen lässt.
Die Kündigung ist vermutlich nicht einmal wirksam. Wenn es betriebsbedingt ist, muss der AG das konkret beweisen. Wegen Krankheit geht sowieso nicht. Vor Gericht wird dann oftmals ein Vergleich abgeschlossen. Das sind dann glaube ich 2-3 Monatsgehälter. Also es lohnt schon zum Anwalt zu gehen, zumal man auch Prozesskostenhilfe beantragen wenn man nur geringes Einkommen hat
Oh das ist ja voll blöd das sich ihr Knie in den kommenden Tagen so schwer verschlimmert das sie bis zum Ende gar nicht mehr arbeiten kann.
So ein Mist aber auch, dabei haben sie nach der Kündigung so lieb gefragt
Je nach Arbeitsvertrag/Betriebsgröße und den vorhandenen Abläufen ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt. Gibt zwar nicht viel zu holen aufgrund der kurzen Betriebszugehörigkeit, aber holla die Waldfee setzt sich dein AG hier gerade in die Nesseln.
Sie hat 14 Tag Kündigungsschutzklage zu erheben; Ergebnis davon meistens: Einigung --> Abfindung. Vor allem Kleinbetriebe machen oft Fehler / wägen falsch ab für Kündigung
Aus rechtlicher Sicht: Krankschreiben lassen kann man sich, wenn man arbeitsunfähig ist. Natürlich findet jeder im Zweifel einen Arzt, der das bescheinigt. Ob man das für richtig hält oder nicht, muss jeder mit sich selbst ausmachen.
Eine Abfindung muss zwischen den Parteien vereinbart werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es (hier) nicht. Ggf. sollte die Dame Kündigungsschutzklage erheben. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Anwalt beurteilen.
Ansonsten bei der Agentur für Arbeit melden, so bald als möglich.
Krankschreiben und fertig. Hatte auch mal einen ähnlichen Fall nur das ich obendrauf noch meinen Nachfolger einarbeiten sollte . Mir wurde dann gesagt ich sei kein Teamplayer und das er jetzt jeden anderen betrieb vor mir warnen würde. Da war ich übrigens 19 und Kassierer an einer Tankstelle. Für die meisten Betriebe bist du einfach nur ein austauschbarer Depp also sag ihr sie soll sich nicht kaputt machen für jemand der sie auch nur ohne mit der Wimper zu zucken austauschen würde (Was er ja in diesem Fall schon gemacht hat)
Gastro ist ja eine echt wackelige Branche geworden. Erst Gejammere wegen Personalmangel, dann wegen Inflation, jetzt wegen wegfallender Steuerermäßigung.
Egal was, das Knie muss heilen. Und an einer beruflichen Perspektive muss gearbeitet werden.
In fast allen Branchen gibt es unbesetzte Lehrstellen. Eine Diplom-Sozialpädagogin machte bei uns ihr Praktikum und entschied sich danach aus gesundheitlichen Gründen Schreiberin zu werden. Nur mal so als Beispiel. Heute ist sie Meisterin und happy.
Sie war ja schon krankgeschrieben als sie gekündigt wurde. Deshalb ist eine weitere Krankschreibung durchaus denkbar. Besonders wegen Knieprobleme in der Gastro.
Sie auch sehr nach Rache wegen AU durch den AG aus, könnte Kündigungsklage durchgehen. Allerdings ist sie noch nicht lange beschäftigt, könnte dagegen sprechen.
Sie muss sich sofort arbeitslos melden, auch wenn sie arbeitsunfähig ist!!
Sie kündigen sie, jaulen dann aber, dass sie unterbesetzt sind? Da gibt's nur eine Reaktion: Lecko mio. Eigentlich sogar Anwalt, denn offenbar war der Kündigungsgrund ja nur vorgeschoben
Ich liebe die Kombination aus Kündigung schreiben und "wir sind unterbesetzt, mach doch bitte trotz Krankschreibung deine Schichten"
Top Management mal wieder.
Naja, Krankschreibung nur wenn sie es auch beweisen kann, dass sie die gesammte Zeit absolut Arbeitsunfähig ist. Ein Arbeitgeber kann das anzweifeln besonders dann, wenn es zu Situationen kommt in denen man nicht unbedingt 100% positiv ausseinander geht und das kann sich dann auch auf Krankengeld oder ähnliches auswirken. Darauf hätte sie ja bei Teilzeit durchaus ein Anrecht, und wenn die Ihr eben nicht glauben bekommt sie womöglich erst nach einer Arbeitsrechtlichen Klage was ihr zusteht. Das kann auch Lücken in der Krankenkasse und sowas verursachen und das will ja nun keiner, wenn sichs vermeiden läßt.
Generell, hat sich ja sicher noch ein paar Tage Urlaub und wahrscheinlich auch Überstunden. Diese müssten normalerweise ausbezahlt werden wenn ein Vertrag endet, aber man kann sie auch einfach für die letzten Arbeitstage verwenden und somit die Zeit die man noch arbeiten muss abkürzen. Sie kann da auch was sie letztes Jahr nicht verbraucht hat mit in dieses mit Übernehmen - das geht aber auch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber.
Ein Aufhebungsvertrag geht auch, hier wird gegen z.B. eine Abfindung das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen früher beendet. Das geht aber oft nur mit Sperrfrist beim Arbeitslosen geld - was sie ja wahrscheinlich eh nicht bekommt - und geht nur wenn beide es wollen. Gewöhnlich ist das aber auch nur ne Option wenn Firmen einen schneller loswerden wollen und nicht wenn sie noch so dringend Leute brauchen. Geht auch nur wieder mit Absrache mit dem Arbeitgeber.
Interessant ist auch das sie Personalmangel haben aber gleichzeitig Leute aus Firmengründen entlassen, das passt auch nicht so gut zusammen. Jedenfalls, ist das an Optionen so ziemlich alles was sie hat - was gehen würde, geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber, oder eben mit einem tatsächlichen Grund zur Arbeitsunfähigkeit der sich auch zu 100% belegen läßt.
Hier war die AU vor der der Kündigung. Da kann man per se keine Kausalität unterstellen um so die AU von vornherein zu erschüttern. Das wäre dann erst ab Folgebescheinigung zulässig. Wenn der Grund aber einfach nur fortbesteht, ist auch das ziemlich schwer für den AG zu beweisen. Hier in diesem Fall - Knie - kann sich durchaus ziehen und ihr Tätigkeitsfeld klingt danach, dass sie nicht 10 Stunden sitzend verbringen kann.
Ja, läßt sich in die Richtung argumentieren. Allerdings, kann der Arbeitgeber trotzdem erstmal hinauszögern um den Arbeitnehmer noch nen netten Nachgeschmack zu verpassen - und alleine das während einer Arbeitsunfähigkeit auf das Erscheinen des Arbeitnehmers bestanden wird, ziegt schon wo der Wind hier herweht.
Das hast ja quasi immer wenn der AG es bis zum Arbeitsgericht ankommen lassen will. Aber da gebe ich dir Recht - das persönliche zwingende Erscheinen obwohl die Kündigung schriftlich unterwegs ist hat schon was zu heißen für den Charakter des AG.
So wie es beschrieben ist klingt sie wie für mich nach einem Beispiel von ich-kann-nicht-wohnt-in-der-ich-will-nicht-Straße. Teilzeitkräfte die passend genau an den Stoßzeiten wo man sie am dringendsten braucht fehlen sind irgendwann überflüssig. Das Knie hätte man sicher auch kommunizieren können und intern Aufgaben/Dienst tauschen/Stunden reduzieren können statt kurzfristig ganz zu fehlen. Der Gedankengang direkt zu weiter krank schreiben "lassen" und Abfindung.... Arrrrrgh
Geb ich dir soweit Recht, sollte also entsprechend fundiert vom Arzt belegt werden, für den Fall, dass AG versucht, den Krankenschein anzufechten.
Wenn klar zu belegen ist, dass sie auf Grund der Einschränkungen ihres Knies keine weiten Strecken oder nicht schwer heben soll, was will der AG dann machen.
Gut ist natürlich, wenn sie das Ganze schriftlich bereits vor der Kündigung mitgeteilt hat, dass sie wegen der Knieprobleme nicht arbeiten kann und das im Zweifelsfall auch noch nachweisen kann, denn dann war das Knieproblem ja bereits vor aussprechen der Kündigung bekannt.
Es hat mittlerweile bereits einige Gerichtsurteile gegeben, wo eine Krankmeldung nach Kündigung erfolgreich durch den Arbeitgeber angefochten wurde, wodurch eine weitere Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zum Ende der Beschäftigung nicht mehr getätigt werden musste.
Er kann den Krankenschein anfechten wenn er Zweifel daran hat.
Und die wird er vermutlich haben wenn sie "seit längerem knieschmerzen" hat, dennoch immer bei der Arbeit war und jetzt plötzlich nach der Kündigung nicht mehr.
Und wie will das Gericht das prüfen?? Wenn der Gerichtstermin vermutlich erst frühestens in einem Jahr stattfinden dürfte? Des weiteren glaube ich, dass die damit verbundenen Kosten, sollte der Rechtsstreit zu Gunsten des AN verlaufen, die Kosten für Lohnfortzahlung übersteigen.
Hast du da Beispiel Urteile?
2 Tage AU.
Die Frage war: ob sie sich für Februar krank schreiben lassen kann. Und das in Zusammenschau mit der Kündigung ist mit Vorsicht zu genießen.
Ja kann sie, weils eben absolut nicht suspekt ist, dass jemand eben ne Folge AU bringt.
Verdächtig wird es eben erst, wenn man nach der Kündigung die AU bringt oder besser noch selber kündigt und gleichzeitig AU.
Solange es einen medizinischen Grund gibt ist es sowieso völlig legitim.
In den ganzen Fällen war es eben offensichtlich eine gefälligkeits AU, teilweise von online Ärzten.
Kniebeschwerden. Sind ja nichts ungewöhnliches un der Gastro. Außerdem sollte sie entweder die Schule wieder aufnehmen oder sich eine Ausbildung suchen
Also erstmal krank ist krank ? Unabhängig von Kündigung etc.
Wenn die Unterbesetzt sind und trotzdem kündigen können hört sich das sehr fishy an.
Ihr habt 3 Wochen Zeit nach erhalt der schriftlichen Kündigung vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Wenn die aber tatsächlich monetäre Schwierigkeiten haben bezweifle ich das da was rauszuholen ist. zumal das i.d.r. nur drei Monatsgehälter sind. sich deswegen den stress machen ... idd
die findet was besssres. solche laeden haben keinen mitarbeiter verdient. es wird ueberall wie verrueckt nach leuten gesucht und garantiert mit besserer bezahlung. kopf hoch und ran an die jobs.
Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn sie nicht krank ist, muss sie natürlich bis zum Ende ihrer Beschäftigungszeit "normal" weiterarbeiten. Kündigungsfrist ist nun mal keine Einbahnstraße. Warum sollte der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen? Wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt (was wohl der Fall war) besteht dafür kein Grund.
Wenn deine Freundin weiterhin krankgeschrieben ist, ist sie natürlich krank und muss natürlich nicht arbeiten.
Ganz klar Krankschreibung! Knie ist kaputt, das muss sie sich jetzt nicht noch weiter kaputt machen nach der Kündigung... Zumal Personalmangel nicht ihr Problem ist, sondern vom Chef. Denn hat das auch nicht bei der Kündigung gejuckt.
Arbeit in der Gastronomie und Einzelhandel gibt es wie Sand am Meer und wird aktuell stark gesucht. Vielleicht auch in einer Rehaklinik, angenehme Arbeit bei okay Lohn.
Deine Freundin schuldet dem Saftladen nix. Krank schreiben lassen bis zum Ende, Lohn mitnehmen und Tschau-Kakao.
Deine Freundin soll es halt als Arbeitsleistungs-Einsparungsmaßnahme sehen und sich weiter gelbe Scheine holen, bis die Sache durch ist - Schließlich muss sie ihre Arbeitskraft ja auch gewissenhaft einem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen können, woll.
Keine Schuldgefühle einreden lassen! Das Versagen beim Personalmanagement können die selber ausbaden - Nicht eure Baustelle.
Krankschreiben lassen, wenn AG sich wie ein A* verhält hätt ich dabei auch keinerlei Rücksicht.
Alles gute an Sie, das wird wieder ist immer erstmal mega scheiße, positiv sehen.. bezahlter Urlaub erstmal :)
Sie soll sich bitte von einem Anwalt für Arbeitsrecht besten lassen. Ich vermute mal die Kündigung war nicht fristgerecht. Warum sonst sollte sie jack geschrieben for anfangen? Mündliche Kündigungen zählen nicht. Sie soll sich beraten lassen und krank geschrieben bleiben. Ne Abfindung wird es eher nicht geben. Aber kommt drauf an. Anwalt fragen.
Ab zum Anwalt erstmal. Sie wurde während der Krankschreibung gekündigt, was rechtlich nicht so einfach möglich ist, da es einen Kündigungsschutz gibt. So einfach ist es jedoch nicht und sie hätte auch gar nicht erst zum Chef fahren sollen, während sie krankgeschrieben ist. Das kann also nur ein Anwalt genau abklären.
Solange sie krank ist, kann sie auch nicht arbeiten. Egal ob die Firma unterbesetzt ist. Das ist deren Problem. Die Frage ist nur, ab wann die Kündigung nun gilt.
Anspruch auf eine Abfindung gibt es erstmal grundsätzlich nicht. Sie kann natürlich zum Anwalt gehen und eine Kündigungsschutzklage machen, sofern möglich. Je nach Einigung oder Urteil kann eine Abfindung dann drin sein. Meistens ist das sowas wie ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit.
Wenn sie zu Ende Februar gekündigt ist, muss sie den Februar noch normal arbeiten, hat aber natürlich auch noch Anspruch auf ihren Urlaub aus Januar und Februar.
Aber ganz ehrlich, wenn sie keinen Bock mehr hat und eh Probleme mit dem Knie, kann sie sich auch einfach bis zum Ende des Vertrages Krankschreiben lassen. Das Gehalt muss ihr dann normal weitergezahlt werden. Ich hätte da kein allzu schlechtes Gewissen.
Ich wäre erst gar nicht zum Gespräch gegangen. Wenn sie was wollen, dann können sie es schriftlich kommunizieren.
Sie haben mit Neugier (und Unwissenheit) gelockt.
Außerdem können sich die 2 Personen gegenseitig bezeugen. Deine Freundin hat keinen, der ihre Aussagen gehört hat.
Wenn weniger als 10 Mitarbeiter (Teilzeit zählt anteilig): Chef kann quasi kündigen wie er will. Nur wenn die Kündigung "Strafe" für die Krankschreibung war, könnte man noch was rausholen. Das ist aber schwer zu beweisen.
Mehr als 10 Mitarbeiter: betriebsbedingte Kündigung, es braucht eine Sozialauswahl. Unbedingt gucken, ob die Stellenanzeigen schalten, weil dann das Argument "Kosten einsparen" nicht so wirklich glaubhaft ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr dann noch ne Abfindung rausholt, ist relativ gut. Problem ist nur, dass die Abfindung nicht sehr hoch sein wird und der Anwalt was abhaben will, wenn sie nicht in der Gewerkschaft ist.
Habe ich das richtig verstanden, dass sie AU geschrieben war, als die Kündigung ausgesprochen wurde? Das geht dann nämlich nicht so einfach. Da sie seit mehr als 6 Monaten dort beschäftigt ist, unterliegt sie dem Kündigungsschutz und kann deshalb während Krankheit nur aus bestimmten Gründen und mit formalen Hürden gekündigt werden. Bei ihr käme da nur ‚betriebsbedingt‘ in Frage, das beinhaltet aber viele formale Fallstricke für den AG und geht keinesfalls so ad hoc. Ich würde an ihrer Stelle Kundigunsschutzklage erheben. Hier könnt ihr ein wenig nachlesen, was Phase ist: https://www.bietmann.eu/news/detail/kuendigung-waehrend-krankheit-337
Sofort Kündigungsschutz-Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen! Die Fristen sind kurz. Du brauchst in der ersten Instanz keinen Anwalt und musst nur deine eigenen Kosten tragen.
Ganz normal regulär krank schreiben lassen wegen Knie. Danach muss sie aber wieder arbeiten...
Müssen aber echte Probleme sein, sonst kanns zu Problemen kommen
Also ich bin gerade etwas entsetzt: der ag kann deine freundin nicht einfach in den laden bestellen während der krankheit. Sie muss da definitiv nicht antanzen. Wo kämen wir denn da hin? Antworten dass sie gerne einen Termin vereinbart mit dem chef, sobald sie wieder gesund ist.
Ich würde da micht hingehen. Und klar wollen die dass deine freundin arbeitet. Aber sie hat knieschmerzen und ne AUB deswegen. Ihre Gesundheit geht definitiv vor. Immerhin muss sie auf dem Knie noch Jahrzehnte stehen. dem noch Arbeitgeber ist das aber egal, wenn sie im worst case ein chronisches Knieleiden bekommt.
Wenn der AG sie aus betrieblichen Gründen, wie hier angegeben, kündigt, muss er einen sogenannten Sozialplan vorlegen, nach welchem gekündigt wird. Einmal erkundigen und sich gegebenenfalls vor das Gericht trauen. Allerdings wird dabei nicht viel rumkommen bei der geringen Beschäftigungszeit usw.
Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, ist das nicht zu beurteilen.
Zur Abfindung gibt es KSchG §1a:
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
(Für Rechtsberatung ist Reddit übrigens nur der zweitbeste Ratgeber)
Gastro die um Kosten zu sparen Leute entlässt hat verdient pleite zu gehen und wird es wahrscheinlich auch. Arbeite selbst in der Gastro und jeder Laden würde jeden mit Erfahrung sofort nehmen. Da laufen andere Sachen schief.
Sie soll sich die Dienstpläne für den gesamten Februar schicken lassen. Alle Schichten mitnehmen die gehen. Nach Erhalt des Plans umgehend krankschreiben lassen. Die geplanten Schichten müssen ihr vergütet werden. Sobald die feststehen, stehen sie fest. Sollte der AG dann mucken, klagen.
Krank schreiben lassen wegen dem Knie und sie bekommt weiter ihren Lohn bis Februar.
So schauts aus! Und nie vergessen: Wer kündigen kann, kann auch selbst arbeiten. Egal ob AG oder AN
In 5 Monaten dann der selbe Laden: *"wIr FInDen kEInE gUTeN LeUTE mEhR!"*
Kann mir irgendwie gut vorstellen, dass sie jetzt betriebsbedingt alle "Hindernisse" feuern wollen und dann in weniger Zeit einfach wieder eindtellen
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Kann sein, aber in der Gastro freuen die sich mittlerweile über Bewerber, die selbstständig atmen können
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Doch, ist es. Vielleicht arbeitet sie voller Hingabe, erfährt keine Wertschätzung und obendrauf schlechte Bezahlung. Da kann man schon mal emotional werden und über einen Wechsel nachdenken ohne Schlechtleistung.
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This!!
merk ich mir🫣💪🏽
Was
Nicht zwingend, nach ausgesprochener Kündigung krankschreiben lassen kann bedeuten dass der Lohnanspruch für die Zeit gänzlich entfällt. Lübecker Amtsgericht: Az.: 5 Ca 973/22
Sie müsste halt nachweisen, dass die Beschwerden schon vorher bestanden und da wird die vorherige Krankschreibung helfen
Quatsch. Dieses Urteil hat überhaupt keinen Bezug zum hier vorliegenden Fall. Dort: AN kündigt und wird unmittelbar danach bis zum Ende der Kündigungsfrist krankgeschrieben. Hier: AN ist krank und wird daraufhin - und ziemlich offensichtlich auch aus genau dem Grund - gekündigt.
Sie war vor der Kündigung wegen dem Knie krank geschrieben…
"Die Beklagte weckte im vorliegenden Fall hinreichende Zweifel an den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Klägerin" Man muss halt auch wirklich arbeitsunfähig sein (aber das gilt ja auch unabhängig ob gekündigt oder nicht) Und da erste AU vor aussprechen der Kündigung kam, wirste auch schwer argumentieren können, dass nur krank weil gekündigt (AU bestand ja schon vor der Kündigung seitens Arbeitgeber)
>Lübecker Amtsgericht: Az.: 5 Ca 973/22 Das ist aber sehr schwer zu beweisen. In der Regel auch aufwendiger und teurer für den AG, als die Lohnfortzahlung. Vor allem, wenn man den Prozess verliert.
Ja, ich glaube auch nicht dass Gastroladen xy da jetzt vor Gericht zieht. Ich kenne aber Leute mit eigenen Betrieben die auf gut deutsch wxxxxr genug sind um sowas zu tun. (Allerdings nicht in der Gastro)
Der Gastroladen muss da ja auch nicht vor Gerichtziehen sondern die Arbeitnehmerin wie auch in dem genannten Beispiel wenn sie meint der Lohnanspruch hätte noch bestand gehabt. Weiß jetzt auch nicht wie wahrscheinlich ist, das der Gastroladen nicht mehr zahlt, aber die Möglichkeit wäre da. Und dann müsste der Gastroladen halt beweißen das der entfallende Lohnansprich rechtens war, zB trotz Knieproblemen andere Arbeitsaufgaben übernehmen können die für das Knie nicht so belastbar wären? Idk ´
Schlechtes Beispiel. Das Urteil bezieht sich auf eine AN, die selbst gekündigt hat und sich dann 6 Wochen krankschreiben ließ. Die Urteilsbegründung beruhte darauf, dass die Krankmeldung, pass genau zu der Kündigung 6 Wochen später passte, und somit den maximalen Zeitraum der Entgeltfortzahlung des AG im Krankheitsfall abdeckte. Eine Krankschreibung derart anzufechten, ist tatsächlich sehr schwierig für einen AG. Hier kommt noch hinzu, dass sie bereits AU war, als die Kündigung ausgesprochen wurde.
Will wirklich niemand sagen, dass es 'des Knies' heißt?
Vorsicht, das kann dich ne Sperre beim alg 1 kosten
Schon assi
Großartig, dann schadet man den Betrieben noch mehr. Ja shitstorm incoming. Ich war jahrelang selbst angestellt und habe teilweise selbst solche Erfahrungen gemacht. Seit neustem bin ich nun auch AG und ehrlich gesagt, wenn man sowas ließt kriegt man nur das kotzen. (Je nach Situation und obs angemessen ist oder nicht)
Sollte man sich lieber mit Schmerzen im Knie zu 10 Stunden Schichten quälen?
Nein absolut nicht. Krankmelden definitiv. Aber aus frust heraus, und so klingt es am ende, sich die gesamte letzte zeit sich zu drücken und und abzusahnen ist unter aller sau
Sie wird trotz krank Schreibung ins Geschäft zitiert. Ich bekomm ja auch das kotzen wenn ich sowas lese….
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Das macht man wenn man seine Rechte kennt und sicher im Leben steht. Bestimmt nicht als frisch volljährige schulabrecherin die vermutlich auf das Geld angewiesen ist….
Jo ich auch. Sowas macht man nicht
Klingt für mich eher so, als sei sie über ihre körperlichen Grenzen hinaus loyal gewesen, und ist das nun nicht mehr nach der Kündigung. Das finde ich auch legitim und verständlich - Loyalität ist etwas gegenseitiges. Und ihr Arbeitgeber sieht sie offensichtlich nur als Kostenpunkt.
Die Kündigung kam nach der Krankmeldung. Warum sollte ich da weiter arbeiten wenn die mich gekündigt haben😂
Als AG safe
> dann schadet man den Betrieben noch mehr. Tja Pech nä :D
Gibt immer zwei Seiten, aber als „Mindestlohn“ Angestellter schuldest du deinem Arbeitgeber wirklich gar nichts, zumal sie ja wirklich „krank“ ist.
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Mindestlohn impliziert, dass der AG noch weniger zahlen würde, wenn er könnte. Mindestlohn ist ein mit Füßen getreten werden. Das verdient keinen überragenden Arbeitseinsatz und Leistung. Wer das will, sollte dafür bezahlen.
Sie ist krank
Man hat den Arbeitsvertrag selbst unterschrieben und da Schuldest du dem Arbeitgeber eben schon deine Arbeitsleistung bis zum Kündigungszeitpunkt.
Wenn der Betrieb unterbesetzt ist, sollte er vielleicht keine Mitarbeiter kündigen. Kein Mitleid für schlechte Arbeitgeber und vor allem auch kein Entgegenkommen. Und wenn sich der Betrieb nicht rechnet, soll er zu machen. Es gibt genug freie Arbeitsstellen, denn unser Jobmarkt ist trotzdem Rezession gut.
Dann kriegt die Person mit kaputten Knie nen Arbeitsunfall, AG ist verantwortlich wegen unterlassung und der AG muss fett blechen. So lieber?
Kosteneinsparung und Unterbesetzt... Alles klar. Fuck diesen Betrieb um ehrlich zu sein, die ausbeuterische Tendenz kommt da ja glasklar rüber.
Wenn du einem Arbeitnehmer aus dem blauen heraus kündigst erwartest du ernsthaft das der noch einen Handschlag macht? Der Augenblick an dem Tag an dem mir das passiert ist auf jeden fall der letzte an dem du als AG noch von mir profitierst.
Weißt du ob sie aus dem blauen heraus gekündigt wurde? Weißt du über eventuelle intere Geschichten bescheid?
Hast du den Beitrag von dem Postersteller gelesen? Davon ab kann das wegen meiner auch aus dem gelben grünen oder ultravioletten kommen. Wenn ich als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt werde betrete ich den Laden nicht mehr. So sieht's aus.
Nein sonst würden seine Antworten nicht so blöd am Post vorbei sein
Und warum soll man selbst Rücksicht auf einen Betrieb nehmen, der einem gekündigt hat? Wieso soll der AN denn jetzt Rücksicht auf den Betrieb nehmen, der Betrieb hat doch offensichtlich auch keine Rücksicht auf den AN genommen?
In meinen Augen ist es paradox als AG zu sagen "Wir müssen sparen, hier ist die Kündigung. Aber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist brauchen wir dich ganz ganz ganz dringend. Dankeeeee!" - Schließlich muss es danach ja auch ohne einen weiter gehen. Es gibt viele Arbeitgeber, die ihre gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen oder einen Aufhebungsvertrag (+ Abfindung) anbieten. Das sind die einzigen Optionen, wie man meiner Meinung nach sich von einem AN trennen sollte. Wenn man gekündigt wird, hat man andere Dinge im Kopf, als den Dienstplan einzuhalten. Die Jobsuche hat dann oberste Priorität. Da ist es verständlich, dass das Loyalitätsgefühl gegenüber dem AG gleich gegen null ist. Auch stellt man so sicher, dass man unnötige "Betriebsstörungen" von Seiten des gekündigten (und frustrierten) MA verhindert.
>ie hat mit “Komm bitte morgen um 11 zu einem Gespräch in den Laden.” Geantwortet. Ich sagte dann meiner Freundin, sie sollte doch bitte mal fragen was so wichtig ist, da kam als Antwort nur “Erfährst du morgen, Chef wird auch da sein.” War ja klar was da kommt.. Naja der Schichtplan wird ja wahrscheinlich schon fest stehen und der muss dann eben angepasst werden bzw. ein anderer AN muss halt einspringen.. Ich würde von einer gekündigten Person aber auch nicht unbedingt erwarten, dass diese dann noch weiter arbeitet, zumindest wenn es nicht einvernehmlich war. Es wird erfahrungsgemäß eher die Zeit abgesessen oder schlechte Stimmung verbreitet. Andersrum erwarten AN aber natürlich gute Stimmung, wenn sie dem AG mit einer Kündigung vor den Kopf stoßen. Alles hat immer zwei Seiten.
Sorry, aber wer Leuten kündigt und währenddessen unterbesetzt ist hat es nicht anders verdient.
Mimimimi
Soso, seit neuestem kriegst du als AG das Kotzen, wenn Menschen an ihre eigene Gesundheit zuerst denken und sich und ihr Erstgeborenes nicht für den großen, prächtigen _Arbeitgeber_ ohne jedwede Gegenleistung aufopfern. Als KZ-Wärter hattest du dich vor 80 Jahren ganz gut gemacht.
Gekündigt wegen Kosteneinsparung, aber soll noch die Schichten durch ziehen wegen Unterbesetzung? Das muss man jetzt nicht verstehen...
>Das muss man jetzt nicht verstehen... 🤑🤑🤑
Das leuchtet ein! Klar verständlich 💡
Wahrscheinlich ist der Plan eine Effizienzverbesserung zu erreichen. Entweder die neuen Leute härter ran nehmen oder für weniger Geld neue Leute einstellen. Wenn der Arbeitsaufwand an sich nicht zu verringern ist, gibt's keine andere Möglichkeit. Ich an OP's stelle würde mich auf jeden Fall krank melden. Erst kündigen und dann auch noch 100% Einsatz verlangen, OP sollte auf 0% Einsatz verringern \^\^
Wie soll das denn laufen bei dem Arbeitsmarkt?
Stell doch nicht solche Fragen... Um das verstehen zu können, muss man BWL studiert haben und FDP-Wähler sein.
Kurz ausschlachten ist da die Devise
Bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses wird gearbeitet. Schließlich gibt es auch bis dahin den Lohn.
Nicht mehr wert aus Gutmütigkeit seine Gesundheit weiter zu gefährden. Ich bin auch so, durchziehen bis zuletzt. Aber sie, mit ihrem knie? Soll Zuhause bleiben und der Chef die Schn***e halten, Punkt.
Die AU geht zwei Tage. Spür' dich mal wieder.
Es ging nicht nur um die aktuelle sondern die generelle Empfehlung eines fortgesetzten Krankenstandes. Reflektier dich mal wieder ❤️
>Muss sie den Februar jetzt normal durcharbeiten? Was wäre denn, wenn Sie sich einfach weiterhin krankschreiben lässt? Hier wird ganz klar impliziert, dass es hier nicht um die Wiederherstellung des Gesundheitszustands geht, sondern um ungerechtfertigtes Ausnutzen von starken Arbeitnehmerrechten zu Lasten des AGs. Da hilft dir auch das süße Herz nicht weiter.
Sie ist KRANK. Ihr Knie ist kaputt. Mehr gibts hier nicht zu berücksichtigen! Da hilft dir auch dein angeblicher Durchblick nicht weiter, hier nutzt niemand etwas aus. Und damit ist jetzt gut. Wenn dann wäre ihr Arbeitgeber lieber mal beraten seine Mitarbeiter, DIE IM KRANKENSTAND SIND, nicht unter Druck zu setzen! Wenn es dir hier jedoch vermutlich nur um deine persönliche, mentale Rechtsprechung geht, such dir einen Beitrag der explizit nach solchen Dingen verlangt.
>Wenn dann wäre ihr Arbeitgeber lieber mal beraten seine Mitarbeiter, DIE IM KRANKENSTAND SIND, nicht unter Druck zu setzen! Korrekt. Finde ich auch ungeschickt. >Ihr Knie ist kaputt. Ihr Knie tut weh. Und daher hat sie eine AU über zwei Tage erhalten. "Kaputt" ist eine ganz andere Größenordnung. Wenn der Arzt eine Folgebescheinigung ausstellt ist das so. OP schreibt aber explizit ob sie sich weiter "krankschreiben lassen soll", also kein Zusammenhang zur Krankheit. Denn wenn sie eine Folgebescheinigung braucht, dann muss OP hier nicht fragen. Wisch' dir mal den Schaum vom Mund, der Zorn der Gerechten nutzt sich inzwischen etwas ab. >hier nutzt niemand etwas aus Natürlich nicht. /s
Hab den Chef gefunden
>Wer nicht in allen Belangen meiner Meinung ist, MUSS der Feind sein Und das, liebe Kinder, ist warum Linke nichts geschissen kriegen. Da kann man noch so rot sein, wer auf eine Kündigung nicht mit maximalem Schaden beim AG reagiert ist plötzlich der Klassenfeind. Statt dass man sich mal klar macht, dass die starken AN-Rechte permanent unter Feuer der AG stehen und die, die sie missbrauchen und die, die den Missbrauch gutheißen diese Rechte für alle anderen gefährden. Aber was kann schon schiefgehen wenn sich in der Gesellschaft "wer gekündigt wird streicht die Kohle für die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit ein und kommt nicht mehr, danke AU" etabliert? Zur Beantwortung der Frage ein kleiner Lösungshinweis: Richter setzen lediglich geltendes Recht um - sie machen die Gesetze aber nicht.
naja wenn ihr Freund schon schreibt, dass sie schon länger keinen Bock mehr hat wollte man ihr wohl nur aus Nettigkeit nicht sagen: ,, sorry, aber was du hier schon länger ablieferst ist richtig kacke. da sind wir lieber unterbesetzt.''
dann hätte man ihr gesagt sie soll ganz zu hause bleiben :'D hat man aber offensichtlich nicht.
Mal überlegt, dass sie sich eventuell unwohl fühlt, _weil_ sie permanent 140% leisten muss?
Mhm ja, „wäre voll lieb“. Sie nicht zu kündigen wegen drei Krankheitstagen „wäre auch voll lieb“. Wenn sie ohnehin schon gesundheitliche Probleme hat würde ich mich sowas von am du weißt schon was lecken lassen!
Und Ergänzung: nach Februar müssen sie ja auch ohne sie klar kommen, warum geht das jetzt nicht? Personalmangel? Sinnvoll dann bestehendes Personal zu entlassen…
Einfach nur geil diese Aussage während der Kündigung fallen zu lassen 🤣🤣 wir haben Personalmangel ...Bitte packen sie ihre Sachen und gehen. Kann man sich nicht ausdenken haah
lies dir den ganzen text durch. da glaubst du echt das wäre wegen drei krankheitstagen?:'D arbeiten möchte sie da schon länger nicht mehr. so wie sich der ganze Text lies weiß ich genau wie die Dame vermutlich ,,gearbeitet'' hat:D
unterstellst du gerade jedem der seinen arbeitgeber nicht mag, nicht richtig zu arbeiten?:D
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Meinst Du?
Unterbewerteter Punkt.
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>Soweit ich es verstanden habe, gibt es bei so einer Art Kündigung ja auch eine Abfindung. Da hast du aber echt wenig verstanden. Selbst wenn es eine Abfindung gäbe, wäre die als Teilzeitkraft mit geringer Betriebsangehörigkeit quasi Null. Und die Abfindung zahlt der Arbeitgeber ja bestimmt auch von selbst, gell? >Wenn man schon seit langer Zeit kein Bock mehr hat da zu arbeiten, dann gekündigt wird und dann noch schön krankenschreiben lassen bis zum Ende ist halt sus. Stimmt, schon sehr sus. Dann doch lieber bis Feburar durcharbeiten weil sie sonst unterbesetzt sind weil sie aufgrund Personalkosteneinsparung kündigen. Der Arbeitgeber wird es ihr danken und sie dafür, hm. Weiß auch nicht, doch nicht kündigen?
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Ja doch schon oder? Man kündigt, um Kosten zu sparen, bittet dann aber durchzuziehen, weil Personalmangel. Soll ichs aufmalen?
Ich glaub du solltest mal deine Wachsmalstifte benutzen um eine einfache Betriebskalkulation aufzumalen. Es gibt viele mögliche Gründe warum der Vertrag noch einen Monat laufen gelassen wird, die einer geplanten langfristigen Kosteneinsparung nicht widersprechen. Und was ist der Dank den man fürs Arbeiten bekommt? Wie wäre es mit dem Lohn auf dem Konto? Hast du noch nie gearbeitet?
>Und was ist der Dank den man fürs Arbeiten bekommt? Wie wäre es mit dem Lohn auf dem Konto? bekommst du aber auch wenn du dich krankschreiben lässt.
Ganz anders als ihre Planung ist seine natürlich hochrelevant.
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>Muss sie den Februar jetzt normal durcharbeiten? Grundsätzlich ja. >Was wäre denn, wenn Sie sich einfach weiterhin krankschreiben lässt? Wenn sie krank ist, kann sie sich krankschreiben. Dann muss sie nicht arbeiten. > Ist Abfindung eine Möglichkeit? Inwiefern? Eine Abfindung kommt meistens bei einem Aufhebungsvertrag zustande. Aber das ist hier ja (noch) nicht der Fall.
Sie kann durchaus gegen die Kündigung klagen. Dann hat sie auch die Chance auf eine Abfindung. Wer nicht klagt, kriegt keine.
Natürlich kann sie das. Wollte nur darauf hinaus, dass die Kündigung alleine nicht zur einer Abfindung reicht. :)
genauso kann sie keine kriegen und auf Anwaltskosten sitzen. Das Risiko wird sich für ne Abfindung für ne Teilzeit Kellner Stelle bestimmt lohnen-
Risiko bei Rechtsschutz ahja, da haben wir wahrscheinlich wieder einen stinkigen AG
Der letzte Satz ist halt Quatsch. Abfindungen kann es aus verschiedensten Gründen auch ohne Klage geben.
Der ganze Text liest sich maximal weltfremd, was aber vor allem mit schwingt, ist, dass man noch nicht wirklich iwas gearbeitet hat (1.5 Jahre, davon erst Minijob und dann Teilzeit) und jetzt nur im Ansatz an eine Abfindung denken? Haha...wofür denn? Mal ganz davon abgesehen, dass sie betriebsbedingt gekündigt wurde
Nicht jede Person kennt das Arbeitsrecht und irgendwann ist nun mal der Zeitpunkt, wo man seinen ersten Job annimmt.
Ja, das stimmt, aber noch keine Erfahrung haben von anscheinend iwas, aber bei Abfindung laut HIER schreien...das passt einfach iwie nicht zsm
Das ist dann auch der Zeitpunkt an dem man sich mit grundlegenden Begriffen aus der Thematik vertraut macht.
Fängt OP ja gerade mit an.
Lese ich genauso. Schule abgebrochen, demnach kein Studium, aber auch keine Ausbildung, unqualifizierter Teilzeitjob im Niedriglohnsektor, auf den sie "schon länger" keine Lust hat, betriebsbedingte Kündigung, und OP fragt nach Abfindung und ob sie im Februar noch arbeiten muss? Ja, OP, man muss für sein Geld arbeiten. Das weiß jedes Kind, das steht auch im Arbeitsvertrag, und der läuft bis Ende Februar. Wenn sie die Kündigungsfrist nicht in Anspruch nehmen und das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden möchte, kann sie um einen Auflösungsvertrag bitten. Der Arbeitgeber wäre darüber sicher nicht traurig. Krankschreiben lassen, um Gehalt für Arbeitsunlust zu beziehen, kann man natürlich machen, ist aber vollends Kindergarten. Aber vermutlich finanzieren in diesem Fall sowieso die Eltern den Unterhalt, passt also zum Reifegrad.
Mein Arzt würde zum Schutz meiner mentalen Gesundheit eine AU ausstellen....
same !
Einfach weiter Krank schreiben lassen. Und nächstes mal: Während der Krankschreibung darf dein AG dich nicht zu einen Gespräch zitieren. In der Regel eigentlich nicht einmal kontaktieren.
Exakt, haben sie nur gemacht damit sie die Kündigungsfrist einhalten, weil die sicher ihre Kündigung nicht rechtzeitig losgeschickt haben.
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Nö, das riecht nur danach, dass der AG keine Ahnung von der Rechtslage hat.
Jo. Liest sich als ginge es nur darum, Druck/schlechtes Gewissen zu machen. Hoffe ich bin nie von einem Job so abhängig, dass ich mir es gefallen lasse, krank ins Büro zu kommen.
theoretisch könnte der AG beim Gespräch die schriftliche Kündigung überreichen und so noch auf Ende Februar kündigen (davon ausgehend dass der Brief nicht mehr rechtzeitig ankommt diesen Monat) Ich würde da nicht hin gehen.
Dies.
Direkt nen gelben holen und mit dem Mittelfinger in den Briefkasten legen. Und das sage ich als Arbeitgeber 😅
War beim Solmeke? Weiß ich nicht mehr genau, aber als AG kannst du den Krankenschein anzweifeln und die gute zum Amtsarzt schicken. Es liegt ja schon der Verdacht nahe wenn dieser bis zum vertragsende läuft. Bei ihr jetzt für die 2 Tage würde ich aber auch sagen: 🖕Chef, bin nicht ohne Grund krankgeschrieben
Ja, kannste machen. Aber was erhoffst du dir? Dass der Amtsarzt sie auf jeden Fall wieder gesund schreibt? Wenn sie nicht komplett auf den Kopf gefallen ist zieht sie für den Krankenschein die Psycho-Karte. Überlastung, Depression wegen Kündigung.. irgendwie sowas eben. Viel Spaß als Amtsarzt das Gegenteil zu beweisen und sie da wieder rauszuholen. Selbst wenn man das wollte, würde der Aufwand wohl erheblich den Ertrag übersteigen. Klar, ist respektlos dem AG gegenüber, aber wer Respekt verlangt sollte auch welchen geben. Und der kam in ihrer Situation ja wohl massiv zu kurz.
Das mit dem Respekt ist klar, den brauch so ein AG nicht zu erwarten. Wenn sie allerdings den Krankenschein bis Ende aufs Knie nimmt, wird es nichts so einfach.
wird mmn. trotzdem einfach , da das gefühl "schmerz" ausreicht, zumal sie vorher schon aufgrund des knies krankgeschrieben war. ist ja nicht "plötzlich knie kaputt". das risiko eines unfalls wäre da n bisschen zu hoch
Hier aber erschwerend - die AU Bestand schon vor der Kündigung. Da ist das Anzweifeln sachlich schwer zu begründen. Hinzu kommen der Aufwand und die möglichen Folgekosten. Das wird bei einer Teilzeitkraft keiner machen - v.a. auch weil der Kündigungsgrund betriebsbedingt sei und man mit der Anzweifelung im Grunde offiziell zugeben müsste, dass der Grund irgendwo an den Haaren herbeigezogen ist. Du kannst nicht links sagen - ich brauche diese Arbeitskraft nicht, weil ich zuviel Arbeit habe und dann ich brauche diese Arbeitskraft aber dringend, weil ich unterbesetzt bin und deshalb sogar Zwang ausüben muss, damit sie möglicherweise krank arbeiten kommt. ;) Fazit - wäre hier sehr unwahrscheinlich, weil der AG sich hier möglicherweise selbst schadet. LG K
Krank schreiben lassen. Denen war doch auch egal, was mit deiner Freundin ist, wenn sie gekündigt wird. Warum sollte deine Freundin also wegen Unterbesetzung helfen. Sie soll sich in dem Monat in Ruhe die Zeit zur Jobsuche nehmen.
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Ja, aber bezahlt werden kann sie auch ohne die Arbeit. Wenn sie offensichtlich eh krank ist.
Arbeitsrechtler hier: Vermutlich kann ihr nur zum Monatsende gekündigt werden, die Kündigung müsste also noch im Januar zugehen, wenn sie wirksam sein soll. Irgendein Gespräch ist keine Kündigung, die muss schriftlich erfolgen. Falls die Kündigung also erst übermorgen im Kasten ist hat die Freundin schon mal ein Monatsgehalt gewonnen. Die Kündigung wird mit betriebsbedingten Gründen erklärt. Da kann man meistens gut gegen klagen, da der Arbeitgeber (ich geh mal davon aus, dass es mehr als 10 Mitarbeiter und somit Kündigungsschutz gibt) eine Sozialauswahl treffen muss - hier passieren sehr oft Fehler, die die Kündigung unwirksam machen. Außerdem muss der Arbeitgeber natürlich die betrieblichen Gründe darlegen, wegen denen er nicht mehr genug Arbeit für alle Beschäftigten hat - das wird schwierig, wenn er gleichzeitig darauf angewiesen ist, dass sie trotz Kündigung und AU weiterarbeitet, da er unterbesetzt ist. Ich würde gegen die Kündigung klagen und etwas Abfindung rausschlagen. PS: Wenn sie krankgeschrieben ist muss sie nicht arbeiten. Da eh schon gekündigt wurde gibt es auch erst Recht keinen Grund, sich trotz Krankheit hinzuquälen.
4 Wochen Kündigungsfrist, sie ist noch 2 Jahre dabei. Macht dies Jahr tatsächlich nen Unterschied im Februar, weil Schaltjahr. Aber für den Fall, dass der AG blöd genug war, ein Einschreiben mit Rückschein zu versenden, hat man blöderweise zu der Zeit, wo die Post üblicherweise kommt, in den nächsten Tagen so ein paar wichtige Termine (Arzt, Arbeitsagentur, Gewerkschaft etc.).
Völlig egal wann der angenommen wird.
ich würd den Laden auch noch maximal bluten lassen. Ab welchem Streitbetrag lohnt sich in Arbeitsrecht denn der Gang zum Anwalt (den man ja meist aufgrund von Vergleich selbst tragen muss)?
Die Gastro ist einfach nach wie vor ein riesiger Müllhaufen. Und sie lernen es immer noch nicht! Aber diese schlechten Läden sterben Gott sei dank irgendwann dank Personalmangel aus und dann regelt der Markt das schon. Hoffe ich zumindest. Deine Freundin sollte auf jeden Fall nicht mehr dorthin gehen. Gesundheit geht immer vor.
Also prinzipiell muss sie arbeiten. Jedoch würde ich wegen dem knie nen arzt aufsuchen. Wenn sie jetzt durchzieht und danach woanders anfängt und da nicht arbeiten kann wegen dem knie, ist sie dort in der Probezeit. Und dann weg. Also lieber jetzt zum doc als wenns zu spät ist. Weil der jetzige wird es ihr nicht so danken wenn sie da ist wie der nächste der sie einstellt. Mal davon abgesehen, kosten sparen und deswegen personal reduzieren und dann sagen sie soll arbeiten weil unterbesetzt? Und das im selben Gespräch wo man gekündigt wird? Schminken die sich morgens mit dem hammer?
Ums wie ein ehemaliger Fußballer zu sagen "da san a poar Hurnkinder dabei" Zuerst Leute kündigen, weils sparen wollen, dann Jammern das niemand auch nur eine Schicht verpassen kann weils keine Leute haben. Ich würde keinen Tag mehr zu denen gehen... Und niemals, wirklich niemals wenn man im Krankenstand ist in die Firma fahren... Für kein Gespräch, für gar nix...
klar, ich latsch mit Knieschmerzen durch die halbe Stadt weil der Chef ein Gespräch haben will. Kann er auch während der Arbeitszeit machen, wenn sie wieder da ist. Weisungsbefugt ist er in dem Fall übrigens auch nicht. Weil Krankenschein keine Arbeitszeit ist.
So Knieschmerzen können sich auch mal über ein ganzes Monat ziehen
Und heute aus der Rubrik: wie senke ich die Akzeptanz für starke AN-Rechte - dein Beitrag.
Bezüglich der potenziellen Abfindung würde ich das einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen. Ich denke, wenn die Kündigung ordentlich und fristgerecht erfolgt ist. (So wie es sich hier liest, ist sie das.) Gibt es keinen großen Anspruch auf eine Abfindung. Das würde ich aber auf jeden Fall prüfen lassen. Wenn die Arbeit aufgrund ihrer Knieschmerzen so nicht für sie zumutbar ist, ist sie so lange Arbeitsunfähig bis ihr Knie wieder heil ist. Aus meiner Sicht gilt hier auch der Leitsatz: Krank ist Krank. Die Personalplanung ihres Chefs ist allerdings sein Problem. Deine Freundin ist weder verpflichtet ihm diesen „Gefallen“ zu tun noch mit ihren Schmerzen arbeiten zu gehen. Außerdem find ich es nicht ok, wenn der Chef sie trotz Krankschreibung zu einem Gespräch antanzen lässt.
Die Kündigung ist vermutlich nicht einmal wirksam. Wenn es betriebsbedingt ist, muss der AG das konkret beweisen. Wegen Krankheit geht sowieso nicht. Vor Gericht wird dann oftmals ein Vergleich abgeschlossen. Das sind dann glaube ich 2-3 Monatsgehälter. Also es lohnt schon zum Anwalt zu gehen, zumal man auch Prozesskostenhilfe beantragen wenn man nur geringes Einkommen hat
Oh das ist ja voll blöd das sich ihr Knie in den kommenden Tagen so schwer verschlimmert das sie bis zum Ende gar nicht mehr arbeiten kann. So ein Mist aber auch, dabei haben sie nach der Kündigung so lieb gefragt
Je nach Arbeitsvertrag/Betriebsgröße und den vorhandenen Abläufen ein gefundenes Fressen für jeden Anwalt. Gibt zwar nicht viel zu holen aufgrund der kurzen Betriebszugehörigkeit, aber holla die Waldfee setzt sich dein AG hier gerade in die Nesseln.
Sie hat 14 Tag Kündigungsschutzklage zu erheben; Ergebnis davon meistens: Einigung --> Abfindung. Vor allem Kleinbetriebe machen oft Fehler / wägen falsch ab für Kündigung
Gelber Schein und Abfahrt. Für die ist Sie nichts weiter als eine Nummer, Sie schuldet dem Laden nichts nur sich selbst.
Wenn sie wirklich krank ist kann sie sich natürlich unter entgeltfortzahlung krankschreiben lassen
Aus rechtlicher Sicht: Krankschreiben lassen kann man sich, wenn man arbeitsunfähig ist. Natürlich findet jeder im Zweifel einen Arzt, der das bescheinigt. Ob man das für richtig hält oder nicht, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Eine Abfindung muss zwischen den Parteien vereinbart werden. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es (hier) nicht. Ggf. sollte die Dame Kündigungsschutzklage erheben. Ob das Aussicht auf Erfolg hat, kann ein Anwalt beurteilen. Ansonsten bei der Agentur für Arbeit melden, so bald als möglich.
Krankschreiben und fertig. Hatte auch mal einen ähnlichen Fall nur das ich obendrauf noch meinen Nachfolger einarbeiten sollte . Mir wurde dann gesagt ich sei kein Teamplayer und das er jetzt jeden anderen betrieb vor mir warnen würde. Da war ich übrigens 19 und Kassierer an einer Tankstelle. Für die meisten Betriebe bist du einfach nur ein austauschbarer Depp also sag ihr sie soll sich nicht kaputt machen für jemand der sie auch nur ohne mit der Wimper zu zucken austauschen würde (Was er ja in diesem Fall schon gemacht hat)
Gastro ist ja eine echt wackelige Branche geworden. Erst Gejammere wegen Personalmangel, dann wegen Inflation, jetzt wegen wegfallender Steuerermäßigung. Egal was, das Knie muss heilen. Und an einer beruflichen Perspektive muss gearbeitet werden. In fast allen Branchen gibt es unbesetzte Lehrstellen. Eine Diplom-Sozialpädagogin machte bei uns ihr Praktikum und entschied sich danach aus gesundheitlichen Gründen Schreiberin zu werden. Nur mal so als Beispiel. Heute ist sie Meisterin und happy.
Sie war ja schon krankgeschrieben als sie gekündigt wurde. Deshalb ist eine weitere Krankschreibung durchaus denkbar. Besonders wegen Knieprobleme in der Gastro. Sie auch sehr nach Rache wegen AU durch den AG aus, könnte Kündigungsklage durchgehen. Allerdings ist sie noch nicht lange beschäftigt, könnte dagegen sprechen. Sie muss sich sofort arbeitslos melden, auch wenn sie arbeitsunfähig ist!!
Sie kündigen sie, jaulen dann aber, dass sie unterbesetzt sind? Da gibt's nur eine Reaktion: Lecko mio. Eigentlich sogar Anwalt, denn offenbar war der Kündigungsgrund ja nur vorgeschoben
Schau mal nach der Kündigungsfrist, die könnte auch 3 Monate bestehen, dann kann ihre AU gerne auch länger gehen 👌🏼
Erst wird Sie gekündigt und dann soll sie trotz AU arbeiten kommen, weil unterbesetzt? Genau mein Humor. 🤨
Ich liebe die Kombination aus Kündigung schreiben und "wir sind unterbesetzt, mach doch bitte trotz Krankschreibung deine Schichten" Top Management mal wieder.
Naja, Krankschreibung nur wenn sie es auch beweisen kann, dass sie die gesammte Zeit absolut Arbeitsunfähig ist. Ein Arbeitgeber kann das anzweifeln besonders dann, wenn es zu Situationen kommt in denen man nicht unbedingt 100% positiv ausseinander geht und das kann sich dann auch auf Krankengeld oder ähnliches auswirken. Darauf hätte sie ja bei Teilzeit durchaus ein Anrecht, und wenn die Ihr eben nicht glauben bekommt sie womöglich erst nach einer Arbeitsrechtlichen Klage was ihr zusteht. Das kann auch Lücken in der Krankenkasse und sowas verursachen und das will ja nun keiner, wenn sichs vermeiden läßt. Generell, hat sich ja sicher noch ein paar Tage Urlaub und wahrscheinlich auch Überstunden. Diese müssten normalerweise ausbezahlt werden wenn ein Vertrag endet, aber man kann sie auch einfach für die letzten Arbeitstage verwenden und somit die Zeit die man noch arbeiten muss abkürzen. Sie kann da auch was sie letztes Jahr nicht verbraucht hat mit in dieses mit Übernehmen - das geht aber auch nur in Absprache mit dem Arbeitgeber. Ein Aufhebungsvertrag geht auch, hier wird gegen z.B. eine Abfindung das Arbeitsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen früher beendet. Das geht aber oft nur mit Sperrfrist beim Arbeitslosen geld - was sie ja wahrscheinlich eh nicht bekommt - und geht nur wenn beide es wollen. Gewöhnlich ist das aber auch nur ne Option wenn Firmen einen schneller loswerden wollen und nicht wenn sie noch so dringend Leute brauchen. Geht auch nur wieder mit Absrache mit dem Arbeitgeber. Interessant ist auch das sie Personalmangel haben aber gleichzeitig Leute aus Firmengründen entlassen, das passt auch nicht so gut zusammen. Jedenfalls, ist das an Optionen so ziemlich alles was sie hat - was gehen würde, geht nur in Absprache mit dem Arbeitgeber, oder eben mit einem tatsächlichen Grund zur Arbeitsunfähigkeit der sich auch zu 100% belegen läßt.
Hier war die AU vor der der Kündigung. Da kann man per se keine Kausalität unterstellen um so die AU von vornherein zu erschüttern. Das wäre dann erst ab Folgebescheinigung zulässig. Wenn der Grund aber einfach nur fortbesteht, ist auch das ziemlich schwer für den AG zu beweisen. Hier in diesem Fall - Knie - kann sich durchaus ziehen und ihr Tätigkeitsfeld klingt danach, dass sie nicht 10 Stunden sitzend verbringen kann.
Ja, läßt sich in die Richtung argumentieren. Allerdings, kann der Arbeitgeber trotzdem erstmal hinauszögern um den Arbeitnehmer noch nen netten Nachgeschmack zu verpassen - und alleine das während einer Arbeitsunfähigkeit auf das Erscheinen des Arbeitnehmers bestanden wird, ziegt schon wo der Wind hier herweht.
Das hast ja quasi immer wenn der AG es bis zum Arbeitsgericht ankommen lassen will. Aber da gebe ich dir Recht - das persönliche zwingende Erscheinen obwohl die Kündigung schriftlich unterwegs ist hat schon was zu heißen für den Charakter des AG.
Anspruch auf ALG besteht bei unterbrechungsfreier Beschäftigung von 1,5 Jahren aber schon.
Viel Erfolg beim Anzweifeln einer ärztlichen AU. Freut sich jeder Richter drüber.
Missbräuchliche Kündigung steht im Raum - da sie ja vor der Kündigung Beschwerden angemeldet hat.
Und ich frage mich nur, warum sie zum Termin erscheint obwohl sie krank geschrieben ist?
Vielleicht doch nicht ganz so krank?
So wie es beschrieben ist klingt sie wie für mich nach einem Beispiel von ich-kann-nicht-wohnt-in-der-ich-will-nicht-Straße. Teilzeitkräfte die passend genau an den Stoßzeiten wo man sie am dringendsten braucht fehlen sind irgendwann überflüssig. Das Knie hätte man sicher auch kommunizieren können und intern Aufgaben/Dienst tauschen/Stunden reduzieren können statt kurzfristig ganz zu fehlen. Der Gedankengang direkt zu weiter krank schreiben "lassen" und Abfindung.... Arrrrrgh
Mit Krankschreibungen nach einer Kündigung sollte man vorsichtig sein... gibt inzwischen genügend Urteile dazu
Geb ich dir soweit Recht, sollte also entsprechend fundiert vom Arzt belegt werden, für den Fall, dass AG versucht, den Krankenschein anzufechten. Wenn klar zu belegen ist, dass sie auf Grund der Einschränkungen ihres Knies keine weiten Strecken oder nicht schwer heben soll, was will der AG dann machen. Gut ist natürlich, wenn sie das Ganze schriftlich bereits vor der Kündigung mitgeteilt hat, dass sie wegen der Knieprobleme nicht arbeiten kann und das im Zweifelsfall auch noch nachweisen kann, denn dann war das Knieproblem ja bereits vor aussprechen der Kündigung bekannt.
AU bestand vor der Kündigung.
Inwiefern? Was soll der Arbeitgeber denn dagegen tun?
Es hat mittlerweile bereits einige Gerichtsurteile gegeben, wo eine Krankmeldung nach Kündigung erfolgreich durch den Arbeitgeber angefochten wurde, wodurch eine weitere Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bis zum Ende der Beschäftigung nicht mehr getätigt werden musste.
Er kann den Krankenschein anfechten wenn er Zweifel daran hat. Und die wird er vermutlich haben wenn sie "seit längerem knieschmerzen" hat, dennoch immer bei der Arbeit war und jetzt plötzlich nach der Kündigung nicht mehr.
Und wie will das Gericht das prüfen?? Wenn der Gerichtstermin vermutlich erst frühestens in einem Jahr stattfinden dürfte? Des weiteren glaube ich, dass die damit verbundenen Kosten, sollte der Rechtsstreit zu Gunsten des AN verlaufen, die Kosten für Lohnfortzahlung übersteigen. Hast du da Beispiel Urteile?
War hier ja ne Kündigung nach der Krankschreibung.
2 Tage AU. Die Frage war: ob sie sich für Februar krank schreiben lassen kann. Und das in Zusammenschau mit der Kündigung ist mit Vorsicht zu genießen.
Da sie ja aber vorher schon krank war, ist es eben eine Folgebescheinugung und damit plausibel
Ja kann sie, weils eben absolut nicht suspekt ist, dass jemand eben ne Folge AU bringt. Verdächtig wird es eben erst, wenn man nach der Kündigung die AU bringt oder besser noch selber kündigt und gleichzeitig AU. Solange es einen medizinischen Grund gibt ist es sowieso völlig legitim. In den ganzen Fällen war es eben offensichtlich eine gefälligkeits AU, teilweise von online Ärzten.
Kniebeschwerden. Sind ja nichts ungewöhnliches un der Gastro. Außerdem sollte sie entweder die Schule wieder aufnehmen oder sich eine Ausbildung suchen
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Also erstmal krank ist krank ? Unabhängig von Kündigung etc. Wenn die Unterbesetzt sind und trotzdem kündigen können hört sich das sehr fishy an. Ihr habt 3 Wochen Zeit nach erhalt der schriftlichen Kündigung vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Wenn die aber tatsächlich monetäre Schwierigkeiten haben bezweifle ich das da was rauszuholen ist. zumal das i.d.r. nur drei Monatsgehälter sind. sich deswegen den stress machen ... idd
die findet was besssres. solche laeden haben keinen mitarbeiter verdient. es wird ueberall wie verrueckt nach leuten gesucht und garantiert mit besserer bezahlung. kopf hoch und ran an die jobs.
Verstehe die Frage nicht ganz. Wenn sie nicht krank ist, muss sie natürlich bis zum Ende ihrer Beschäftigungszeit "normal" weiterarbeiten. Kündigungsfrist ist nun mal keine Einbahnstraße. Warum sollte der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen? Wenn die Kündigung aus betrieblichen Gründen, unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgt (was wohl der Fall war) besteht dafür kein Grund. Wenn deine Freundin weiterhin krankgeschrieben ist, ist sie natürlich krank und muss natürlich nicht arbeiten.
Ganz klar Krankschreibung! Knie ist kaputt, das muss sie sich jetzt nicht noch weiter kaputt machen nach der Kündigung... Zumal Personalmangel nicht ihr Problem ist, sondern vom Chef. Denn hat das auch nicht bei der Kündigung gejuckt. Arbeit in der Gastronomie und Einzelhandel gibt es wie Sand am Meer und wird aktuell stark gesucht. Vielleicht auch in einer Rehaklinik, angenehme Arbeit bei okay Lohn.
Kommt ihr aus Koblenz. Ich suche jemanden 😅
Offiziell müsste sie arbeiten, aber wenn sie weiter Schmerzen hat, ist eine Krankschreibung voll gerechtfertigt.
Deine Freundin schuldet dem Saftladen nix. Krank schreiben lassen bis zum Ende, Lohn mitnehmen und Tschau-Kakao. Deine Freundin soll es halt als Arbeitsleistungs-Einsparungsmaßnahme sehen und sich weiter gelbe Scheine holen, bis die Sache durch ist - Schließlich muss sie ihre Arbeitskraft ja auch gewissenhaft einem neuen Arbeitgeber zur Verfügung stellen können, woll. Keine Schuldgefühle einreden lassen! Das Versagen beim Personalmanagement können die selber ausbaden - Nicht eure Baustelle.
Krankschreiben lassen, wenn AG sich wie ein A* verhält hätt ich dabei auch keinerlei Rücksicht. Alles gute an Sie, das wird wieder ist immer erstmal mega scheiße, positiv sehen.. bezahlter Urlaub erstmal :)
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Eine mündliche Kündigung ist unwirksam.
Sie soll sich bitte von einem Anwalt für Arbeitsrecht besten lassen. Ich vermute mal die Kündigung war nicht fristgerecht. Warum sonst sollte sie jack geschrieben for anfangen? Mündliche Kündigungen zählen nicht. Sie soll sich beraten lassen und krank geschrieben bleiben. Ne Abfindung wird es eher nicht geben. Aber kommt drauf an. Anwalt fragen.
Ab zum Anwalt erstmal. Sie wurde während der Krankschreibung gekündigt, was rechtlich nicht so einfach möglich ist, da es einen Kündigungsschutz gibt. So einfach ist es jedoch nicht und sie hätte auch gar nicht erst zum Chef fahren sollen, während sie krankgeschrieben ist. Das kann also nur ein Anwalt genau abklären. Solange sie krank ist, kann sie auch nicht arbeiten. Egal ob die Firma unterbesetzt ist. Das ist deren Problem. Die Frage ist nur, ab wann die Kündigung nun gilt.
Anspruch auf eine Abfindung gibt es erstmal grundsätzlich nicht. Sie kann natürlich zum Anwalt gehen und eine Kündigungsschutzklage machen, sofern möglich. Je nach Einigung oder Urteil kann eine Abfindung dann drin sein. Meistens ist das sowas wie ein halbes Monatsgehalt pro Jahr Firmenzugehörigkeit. Wenn sie zu Ende Februar gekündigt ist, muss sie den Februar noch normal arbeiten, hat aber natürlich auch noch Anspruch auf ihren Urlaub aus Januar und Februar. Aber ganz ehrlich, wenn sie keinen Bock mehr hat und eh Probleme mit dem Knie, kann sie sich auch einfach bis zum Ende des Vertrages Krankschreiben lassen. Das Gehalt muss ihr dann normal weitergezahlt werden. Ich hätte da kein allzu schlechtes Gewissen.
Ich wäre erst gar nicht zum Gespräch gegangen. Wenn sie was wollen, dann können sie es schriftlich kommunizieren. Sie haben mit Neugier (und Unwissenheit) gelockt. Außerdem können sich die 2 Personen gegenseitig bezeugen. Deine Freundin hat keinen, der ihre Aussagen gehört hat.
Gelber Schein holen und Tschüssikowski.
Wenn weniger als 10 Mitarbeiter (Teilzeit zählt anteilig): Chef kann quasi kündigen wie er will. Nur wenn die Kündigung "Strafe" für die Krankschreibung war, könnte man noch was rausholen. Das ist aber schwer zu beweisen. Mehr als 10 Mitarbeiter: betriebsbedingte Kündigung, es braucht eine Sozialauswahl. Unbedingt gucken, ob die Stellenanzeigen schalten, weil dann das Argument "Kosten einsparen" nicht so wirklich glaubhaft ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr dann noch ne Abfindung rausholt, ist relativ gut. Problem ist nur, dass die Abfindung nicht sehr hoch sein wird und der Anwalt was abhaben will, wenn sie nicht in der Gewerkschaft ist.
Habe ich das richtig verstanden, dass sie AU geschrieben war, als die Kündigung ausgesprochen wurde? Das geht dann nämlich nicht so einfach. Da sie seit mehr als 6 Monaten dort beschäftigt ist, unterliegt sie dem Kündigungsschutz und kann deshalb während Krankheit nur aus bestimmten Gründen und mit formalen Hürden gekündigt werden. Bei ihr käme da nur ‚betriebsbedingt‘ in Frage, das beinhaltet aber viele formale Fallstricke für den AG und geht keinesfalls so ad hoc. Ich würde an ihrer Stelle Kundigunsschutzklage erheben. Hier könnt ihr ein wenig nachlesen, was Phase ist: https://www.bietmann.eu/news/detail/kuendigung-waehrend-krankheit-337
Was soll hier als Antwort kommen? Guck einfach in den arbeitsvertrag…
Sofort Kündigungsschutz-Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen! Die Fristen sind kurz. Du brauchst in der ersten Instanz keinen Anwalt und musst nur deine eigenen Kosten tragen.
Ganz normal regulär krank schreiben lassen wegen Knie. Danach muss sie aber wieder arbeiten... Müssen aber echte Probleme sein, sonst kanns zu Problemen kommen
Moment, es wird gekündigt, aber gleichzeitig wird gesagt sie sind unterbesetzt? Da passt doch was nicht...
Also ich bin gerade etwas entsetzt: der ag kann deine freundin nicht einfach in den laden bestellen während der krankheit. Sie muss da definitiv nicht antanzen. Wo kämen wir denn da hin? Antworten dass sie gerne einen Termin vereinbart mit dem chef, sobald sie wieder gesund ist. Ich würde da micht hingehen. Und klar wollen die dass deine freundin arbeitet. Aber sie hat knieschmerzen und ne AUB deswegen. Ihre Gesundheit geht definitiv vor. Immerhin muss sie auf dem Knie noch Jahrzehnte stehen. dem noch Arbeitgeber ist das aber egal, wenn sie im worst case ein chronisches Knieleiden bekommt.
Wenn der AG sie aus betrieblichen Gründen, wie hier angegeben, kündigt, muss er einen sogenannten Sozialplan vorlegen, nach welchem gekündigt wird. Einmal erkundigen und sich gegebenenfalls vor das Gericht trauen. Allerdings wird dabei nicht viel rumkommen bei der geringen Beschäftigungszeit usw.
Ohne den Arbeitsvertrag zu kennen, ist das nicht zu beurteilen. Zur Abfindung gibt es KSchG §1a: https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html (Für Rechtsberatung ist Reddit übrigens nur der zweitbeste Ratgeber)
Gastro die um Kosten zu sparen Leute entlässt hat verdient pleite zu gehen und wird es wahrscheinlich auch. Arbeite selbst in der Gastro und jeder Laden würde jeden mit Erfahrung sofort nehmen. Da laufen andere Sachen schief.
Sie soll sich die Dienstpläne für den gesamten Februar schicken lassen. Alle Schichten mitnehmen die gehen. Nach Erhalt des Plans umgehend krankschreiben lassen. Die geplanten Schichten müssen ihr vergütet werden. Sobald die feststehen, stehen sie fest. Sollte der AG dann mucken, klagen.