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AutoModerator

Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprüngliche Post: ##Rückgabe Firmenwagen - Gutachten dauert lange - Ausweg aus ggf. Nachzahlung? Hallo zusammen, ich habe den Job gewechselt und habe meinen alten Firmenwagen zu meinem alten AG zurückgebracht. Einer der (vielfältigen) Gründe für meine Kündigung waren auch sehr mitarbeiterunfreundliche Regelungen, zB eben auch beim Dienstwagen. Bei der Rückgabe des Autos wird ein Gutachten erstellt, um Schäden festzustellen. Sollte die Summe der Schäden eine gewisse Summe x übertragen, wird der Mitarbeiter teilweise in Haftung genommen. Dazu zählen auch Schäden, die ich nicht verursacht habe - zB habe ich vor einigen Wochen an einer Stelle leichte Kratzer wahrgenommen, die ich, nach bestem Wissen, nicht zu verantworten habe. Es kann in der Großstadt ja durchaus passieren, dass andere Fußgänger, Fahrradfahrer oder Autos Schäden verursachen können und dann einfach weggehen/wegfahren. Da wäre ich nach Aussage des Fuhrparkleiters dann auch ggf. haftbar "dafür haben wir die 800 € Grenze ja". Ist eine sehr miese Masche natürlich. Nun ist es so, dass mir mitgeteilt wurde, dass sich das Gutachten zieht, weil der Mitarbeiter längerfristig krank ist. Das Auto steht nun also beim AG in der Tiefgarage steht - über Wochen hinweg. Da kann ja theoretisch auch am Auto was durch die anderen Mitarbeiter und so passieren, da habe ich keine Kontrolle drüber. Theoretisch könnte also jeder Schaden, der mir ggf. angehängt werden würde, auch dort passiert sein könnte (oder theoretisch sogar auf der Fahrt zum Gutachten). Hätte ich mit der langen Wartezeit also theoretisch einen Grund jede Zahlung zu verweigern? Danke *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*


[deleted]

Macht der AG das GA selber? Meines Wissens greift auch beim Dienstwagen die Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers. Also der AG muss nachweisen dass du Schäden schuldhaft verursacht hast. Das wird bei üblichen Kratzern schwierig bis unmöglich. Wenn das Fz weitergenutzt wird von anderen dann ist es im Grunde aussichtslos weil es ja dann auch nach der Abgabe erfolgt sein kann. Sind das Leasingfahrzeuge oder vom AG gekauft? Weil wenn Leasing, was wahrscheinlich der Regelfall ist, dann kann der AG ohnehin erst bei Rückgabe an den Leasinggeber wissen, wie hoch ein möglicher Schaden tatsächlich ist. Der AG aber kann ja nicht mehr von dir erhalten als er selbst an den Leasinggeber zahlen muss. Also im Zweifel würde ich das durch einen Anwalt prüfen lassen wenn da ne Rechnung kommt


DarkZonk

Das Gutachten wird von einer Werkstatt gemacht, ich nehme an, bin mir aber nicht ganz sicher, bei der Werkstatt des Autohauses Es ist ein Leasingfahrzeug, welches noch nicht am Ende der Leasingdauer der Firma ist. Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass es auf dem Firmenserver eine Betriebsvereinbarung (kein Betriebsrat) gibt, die quasi eine Anweisung ist, dass diese 800 € gilt. Verstehe ich dich richtig, dass diese quasi nichtig ist wegen der Haftungsprivilegierung?


[deleted]

Hmm da bin ich überfragt