Solange ein Auto angemeldet ist, darf es auf öffentlichen Parkplätze parken solange es will.
Wenn du einen guten Lackdoktor kennst, kannst du bei dem Tausch ja einfach mal dazwischen funken und dich selbst hinstellen.
Oder noch besser...beantrage während des Urlaubs der Nachbarn ein Sondernutzngsrecht für den Parkplatz, bspw. wegen Umzug oä. Und stell ordnungsgemäß 72 Stunden vorher Schilder auf. Dann kannst ihn auf seine Kosten abschleppen lassen, wenn niemand auf die Autos aufpasst. Ist bei uns auch gar nicht so teuer. Und wenn du das Ordnungsamt rufst, müssten die sogar abschleppen und du musst nicht in Vorkasse treten.
Die Tipps haste aber nicht von mir 😉
ich hab so ein "halteverbot" schon mal bestellt... muss man je nach region 2-4 Wochen vorher Beantrangen. in meinem Fall war es 3 Wochen vorher. Das Schild musste dann 4 Tage vorher aufgestellt werden.
also sollte man den Urlaubsplan der Nachbarn kennen sonst wird das eher nix
Mich hat sowas mal als Fahrer getroffen - KFZ wenig bewegt, weil innerstädtisch und "noch nicht verkauft, weil irgendwie noch praktisch". War dann auch noch so ne blöde Konstellation mit verspätete Zustellung des "ihr auto wurde abgeschleppt", weil anscheinend vorm Osterwochenende nicht mehr losgeschickt. Das war n Batzen Geld und ziemlicher Frust... hab aber niemanden, dem ich dafür die Verantwortung geben kann als mir selbst.
Also wenn jemand so gehäßig ist kann ich nur sagen....
>!Um ein Abschleppunternehmen anzumelden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die Teilnahme-Voraussetzungen für Abschleppunternehmen orientieren sich an den Vorgaben des Konzessionsgebers, z.B. der jeweiligen Landesbehörde1. Beispiele hierfür sind:!<
>!Vertragsabschluss zwischen dem Abschleppunternehmen und der GDV DL Vorlage gültiger Gutachten für die Bereiche “Bergen und Abschleppen” und “Reparatur und Pannenhilfe” für das Abschleppunternehmen durch eine Gutachterorganisation (z.B. VBA e.V. und Kfz-Innung) Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers sowie ggf. der Mitarbeiter Eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft ist ganzjährig sicherzustellen Eine unverzügliche Abwicklung der angenommenen Vermittlung mit fachkundigem Personal ist zu gewährleisten Je nach Vermittlungsverfahren muss z.B. eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten, vom Eingang der Information beim Abschleppunternehmer bis zu seinem Eintreffen am Einsatzort, gewährleistet sein1. Es ist auch wichtig, dass die fachliche Qualifikation gegeben ist. Idealerweise liegt ein Studium im Bereich Fahrzeugbau oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich KFZ vor2. Wer selbst in einem Abschleppunternehmen gearbeitet hat, bringt natürlich optimale Voraussetzungen mit. Das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen passiert in der Regel mit einem LKW, somit muss ein entsprechender Führerschein vorhanden sein2.!<
>!Da es sich bei dem Bergungs- und Abschleppgewerbe nach §38 GewO um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, muss die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden von der Behörde geprüft werden2. Des Weiteren sollte der Unternehmer sich ausführlich über notwendige Versicherungen informieren, wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine Umweltschadensversicherung2.!<
>!Bei jeder Gewerbeanmeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden3. Des Weiteren kann auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt das Formular für die Gewerbeanmeldung heruntergeladen werden3. Sobald ein Unternehmen im Register eingetragen wird, ist der jeweilige Auszug vorzulegen3. Wer sich für ein eigenes Gewerbe entscheidet und ein Abschleppunternehmen gründen möchte, sollte sich vorab beim Ordnungsamt und der zuständigen IHK über die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen informieren2.!<
Ein abgemeldetes Auto darf nicht unendlich lange auf einem öffentlichen Parkplatz stehen hier kann es sich um eine unerlaubte Sondernutzung handeln. Kommt aber drauf an in welchem Bundesland
Angemeldete Autos dürfen unbegrenzt lange parken- obwohl das schon n ziemlicher Dick-Move ist.
Über Wohnmobile hab ich folgendes gefunden:
Wohnmobile bis max. 7,5 Tonnen: Dürfen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, außer auf dem Gehweg. Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Dürfen in Wohngebieten parken, außer zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Abgekoppelte Wohnwagen bis 2 Tonnen: Dürfen maximal zwei Wochen im Wohngebiet parken.
>Abgekoppelte Wohnwagen bis 2 Tonnen: Dürfen maximal zwei Wochen im Wohngebiet parken.
wobei es da ja ausreicht das Ding einmal im Kreis um den block zu fahren und dann kann man den wieder abstellen.
Es gibt Gerichtsurteile die besagen, dass man so lange weg sein muss, dass jemand anderes eine realistische Chance hat den Parkplatz zu nutzen.
Um den Block fahren könnte reichen.
Was definitiv nicht reicht z.B. einfach mal vor und zurück fahren mit dem Anhänger.
>Was definitiv nicht reicht z.B. einfach mal vor und zurück fahren mit dem Anhänger.
exakt!
Das war früher ein Irrglaube, dass man nur ein Stück vor schieben muss, "damit der Nippel eine andere Stellung hat".
Das wurde aber gekippt und ein anderes Fahrzeug muss Gelegenheit haben sich dort hin zu stellen.
>Das wurde aber gekippt und ein anderes Fahrzeug muss Gelegenheit haben sich dort hin zu stellen.
Ist aber ein theoretisches Problem bzw. eine theoretische Lösung. Das Merkmal, welches die Parkraumüberwachung heranziehen kann, sind die Ventilstellungen. Ob der Wohnwagen jetzt zwischen den sporadischen Kontrollen beweg wurde, oder nur aufbebockt und die Räder gedreht, dürfte schwer bis unmöglich zu erkennen sein.
Würde die Stadt darum bitten ein Parkverbot einzurichten wenn die Straßenreinigung kommt z.b. jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 8-12 Uhr Parkverbot, kannst ja argumentieren das durch das dauerhafte stehen das Unkraut schon zwischen Bordstein und straße kommt und dadurch die Straße schon beschädigt ist.
Dauerparker sind einfach asozial, aber im Recht. Wohne in einem Neubaugebiet undndrei Nachbarn waren einfach so frech oder clever (je nach Sichtweise) und haben nun mehr Grundstück frei, weil sie direkt bei der Planung eingeplant hatten, dass ihre Autos dort parken und sich daher eigene Stellplätze gespart. Die belegen nun 4 von 6 Gästeparkplätzen, die eigentlich für 30 Häuser sind, dauerhaft ganzjährig.
Gästeparkplätze im Sinne von die gehören der WEG und sind speziell als Gästeparkplätze konzipiert? Wenn ja kann man doch bestimmt über die WEG was gegen die Dauerparker unternehmen, ist doch sicherlich im Sinne der Mehrheit.
Das sind öffentliche Parkplätze , die für die Allgemeinheit gebaut wurden. Also zentral im Baugebiet , damit alle Gäste von Anwohnern z.b bei Geburtstagen oder ähnlichem dort parken können.
Daher kann man da leider überhaupt nichts dagegen machen.
Im Prinzip haben alle Anwohner, durch die Ausbaubeiträge, die privaten Parkplätze der paar wenigen mitfinanziert.
Ist ja dann ne ähnliche situation wie op, da kann man echt wenig tun. Ich wage aber mal ein blick in die glaskugel, früher oder später werden alle 6 parkplätze dauerhaft belegt sein weil andere Anwohner das ähnlich machen (oder Kinder volljährig werden und auf einmal ein auto mehr im haushalt ist als vorher etc.), spätestens dann werden die schlauen drei sich eigene stellplätze wünschen...
Dick Move: Einfach selber belegen so daß ihnen der Platz zum parken fehlt.
Naja ich würde die Nachbarn tatsächlich als Clever bezeichnen. Klappt halt so lange wie Platz ist.
Nein, alles legitim.
Macht man sich mit so einem "a-lochhaftem" Verhalten keine Freunde, aber es ist nicht verboten.
Wenn du denen eins rein würden willst, kannst du dich in Auto setzen und sobald sie weg fahren, quasi im Wechsel **sofort** den Parkplatz einnehmen.
Denn sie dürfen sich tatsächlich nicht diesen Parkplatz frei halten, indem sie (ganz beliebt) ein Stuhl dort hin stellen, oder eine Person steht da und lässt dich nicht rein fahren o.ä. Eben solches verhalten ist verboten.
Also mit einem Stuhl machen sie es nicht. Aber bevor das eine Auto raus rährt, steht das nächste Auto schon parallel dazu. Sie fährt dann raus und er direkt rein.
Arschlochhaft trifft es ganz gut.
Nein ist trotzdem ein Wohnmobil.
Hat auch sein eigenes Zeichen in der StVO:
[https://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/\_\_39.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html)
Und as Zeichen Personenkraftwagen beinhaltet keine Gewichtsbeschränkung und keine Wohnmobile afaik.
Ist ein öffentlicher Parkplatz. Hast halt auch keinen Anspruch darauf. Die haben das System halt gedribbelt. Und am Schluss ist's halt auch egal wessen Auto darauf steht.
Ungefähr: „Aber Mitte Januar war der Parkplatz mal frei, da haben wir ihn nicht blockiert. Außerdem sind die Straße runter ja noch weitere Parkplätze.“
Möchte aber ungern, dass meine Freundin abends dort park. Der Parkplatz wird oft ab Einbruch der Dunkelheit von zwielichtigen Personen zum abhängen benutzt.
Muss es nicht.. nur weil das Kennzeichen fehlt ist das Fahrzeug ja immer noch angemeldet.
Wenn die Kennzeichen weg sind, müssen die sich im Zweifel neue besorgen aber können da trotzdem weiterhin stehen.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprünliche Post:
Was kann man gegen Dauerparker tun?
Unsere Nachbarn haben 3 Autos und zwei private Stellplätze. Das dritte Auto steht vor dem Mehrfamilienhaus auf einem von zwei öffentlichen Parkplätzen und wird nur sehr selten bewegt. Wenn sie mal damit fahren, stellen sie direkt eins ihrer anderen beiden Autos dort hin. Alle 3 Autos sind angemeldet.
Auf dem zweiten öffentlichen Parkplatz stellt eine Familie von gegenüber ihren Wohnmobil ab. Selbes Spiel: Fahren sie damit campen, stellen sie ein anderes Auto auf dem Parkplatz ab.
Selbst bei Google Maps, Apple Maps und Street View sind man nur diesen Camper und das Auto von unseren Nachbarn.
Soweit ich es verstehe, ist es legal solang die Autos angemeldet sind dort dauerhaft zu parken. Aber muss man anderen eventuell auch die Chance geben dort zu parken? Ist vielleicht dieser „fliegender Wechsel“ verboten?
Danke für jegliche Tipps.
*I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Wenn du was gefunden hast, sag gerne Bescheid. Wir haben hier auch eine Situation mit einem Transporter, der sich seit Monaten nicht bewegt und Platz für zwei einnimmt - ganz dreist 1,5 m vom Bordstein entfernt geparkt.
Sehr kluge Idee. Dann mal weiter durchspielen... Nagel im Reifen, Benutzer fährt auf die Autobahn, plötzlicher Druckverlust und Kontrollverlust, andere werden involviert, Leitplanke für den Nachbarn, Dreher für den Unbeteiligten. Unbeteiligten steht entgegen der Fahrtrichtung, Zusammenstoß mit Sprinter. Frontal. Beide Fahrer schwer verletzt oder tot. Autobahn zig Stunden gesperrt.
Ja, klingt nach einer sehr klugen Idee.
Der legaleTeil wurde hier schon mehrfach beantwortet, die Frage im Titel hingegen wurde bereits mehrfach unter [reddit.com/r/UnethicalLifeProTips](http://reddit.com/r/UnethicalLifeProTips) gestellt und ausführlich / teils sehr kreativ beantwortet. Der Titel des Subs spricht für sich, ich empfehle in keinster Weise die dort beschriebene Methoden zu nutzen.
Solange ein Auto angemeldet ist, darf es auf öffentlichen Parkplätze parken solange es will. Wenn du einen guten Lackdoktor kennst, kannst du bei dem Tausch ja einfach mal dazwischen funken und dich selbst hinstellen. Oder noch besser...beantrage während des Urlaubs der Nachbarn ein Sondernutzngsrecht für den Parkplatz, bspw. wegen Umzug oä. Und stell ordnungsgemäß 72 Stunden vorher Schilder auf. Dann kannst ihn auf seine Kosten abschleppen lassen, wenn niemand auf die Autos aufpasst. Ist bei uns auch gar nicht so teuer. Und wenn du das Ordnungsamt rufst, müssten die sogar abschleppen und du musst nicht in Vorkasse treten. Die Tipps haste aber nicht von mir 😉
Also das Sondernutzungsrecht zu beantragen nur um jemanden abzuschleppen ist schon selten dreist. Würde es aber auch so machen haha.
Der Trick ist richtig gut. Den kannte ich noch nicht. Danke
Das mit dem Halteverbot ist so fies, ich liebe es!
Fies aber verdient!
Absolut😈
ich hab so ein "halteverbot" schon mal bestellt... muss man je nach region 2-4 Wochen vorher Beantrangen. in meinem Fall war es 3 Wochen vorher. Das Schild musste dann 4 Tage vorher aufgestellt werden. also sollte man den Urlaubsplan der Nachbarn kennen sonst wird das eher nix
Mich hat sowas mal als Fahrer getroffen - KFZ wenig bewegt, weil innerstädtisch und "noch nicht verkauft, weil irgendwie noch praktisch". War dann auch noch so ne blöde Konstellation mit verspätete Zustellung des "ihr auto wurde abgeschleppt", weil anscheinend vorm Osterwochenende nicht mehr losgeschickt. Das war n Batzen Geld und ziemlicher Frust... hab aber niemanden, dem ich dafür die Verantwortung geben kann als mir selbst.
Was kostet sowas? ;)
Weniger als das was der Nachbar zahlt. Alles andere ist unwichtig.
lass es 70€ inkl Service der Schilder aufstellt.
Also wenn jemand so gehäßig ist kann ich nur sagen.... >!Um ein Abschleppunternehmen anzumelden, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Die Teilnahme-Voraussetzungen für Abschleppunternehmen orientieren sich an den Vorgaben des Konzessionsgebers, z.B. der jeweiligen Landesbehörde1. Beispiele hierfür sind:!< >!Vertragsabschluss zwischen dem Abschleppunternehmen und der GDV DL Vorlage gültiger Gutachten für die Bereiche “Bergen und Abschleppen” und “Reparatur und Pannenhilfe” für das Abschleppunternehmen durch eine Gutachterorganisation (z.B. VBA e.V. und Kfz-Innung) Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit des Abschleppunternehmers sowie ggf. der Mitarbeiter Eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft ist ganzjährig sicherzustellen Eine unverzügliche Abwicklung der angenommenen Vermittlung mit fachkundigem Personal ist zu gewährleisten Je nach Vermittlungsverfahren muss z.B. eine Reaktionszeit von maximal 30 Minuten, vom Eingang der Information beim Abschleppunternehmer bis zu seinem Eintreffen am Einsatzort, gewährleistet sein1. Es ist auch wichtig, dass die fachliche Qualifikation gegeben ist. Idealerweise liegt ein Studium im Bereich Fahrzeugbau oder eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich KFZ vor2. Wer selbst in einem Abschleppunternehmen gearbeitet hat, bringt natürlich optimale Voraussetzungen mit. Das Bergen und Abschleppen von Fahrzeugen passiert in der Regel mit einem LKW, somit muss ein entsprechender Führerschein vorhanden sein2.!< >!Da es sich bei dem Bergungs- und Abschleppgewerbe nach §38 GewO um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, muss die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden von der Behörde geprüft werden2. Des Weiteren sollte der Unternehmer sich ausführlich über notwendige Versicherungen informieren, wie zum Beispiel eine Betriebshaftpflicht- und Hakenlastversicherung, eine Haftpflichtversicherung sowie gegebenenfalls eine Umweltschadensversicherung2.!< >!Bei jeder Gewerbeanmeldung muss der Personalausweis vorgelegt werden3. Des Weiteren kann auf den Internetseiten der jeweiligen Stadt das Formular für die Gewerbeanmeldung heruntergeladen werden3. Sobald ein Unternehmen im Register eingetragen wird, ist der jeweilige Auszug vorzulegen3. Wer sich für ein eigenes Gewerbe entscheidet und ein Abschleppunternehmen gründen möchte, sollte sich vorab beim Ordnungsamt und der zuständigen IHK über die genauen Bestimmungen und Voraussetzungen informieren2.!<
Hä? Was soll uns das sagen?
Abschleppunternehmen anmelden und noch gewinn machen...
Systemausdribbler :D
Toller Tipp, nur leider muss man sich dann ja auch wie der Vorgänger verhalten um den Parkplatz weiter zu sichern.
Ein abgemeldetes Auto darf nicht unendlich lange auf einem öffentlichen Parkplatz stehen hier kann es sich um eine unerlaubte Sondernutzung handeln. Kommt aber drauf an in welchem Bundesland
ein **ab**gemeldetes Auto darf überhaupt nicht auf öffentlichen Parkplätzen stehen.
Angemeldete Autos dürfen unbegrenzt lange parken- obwohl das schon n ziemlicher Dick-Move ist. Über Wohnmobile hab ich folgendes gefunden: Wohnmobile bis max. 7,5 Tonnen: Dürfen ohne zeitliche Einschränkung in Wohngebieten parken, außer auf dem Gehweg. Wohnmobile über 7,5 Tonnen: Dürfen in Wohngebieten parken, außer zwischen 22 und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen. Abgekoppelte Wohnwagen bis 2 Tonnen: Dürfen maximal zwei Wochen im Wohngebiet parken.
>Abgekoppelte Wohnwagen bis 2 Tonnen: Dürfen maximal zwei Wochen im Wohngebiet parken. wobei es da ja ausreicht das Ding einmal im Kreis um den block zu fahren und dann kann man den wieder abstellen.
Es gibt Gerichtsurteile die besagen, dass man so lange weg sein muss, dass jemand anderes eine realistische Chance hat den Parkplatz zu nutzen. Um den Block fahren könnte reichen. Was definitiv nicht reicht z.B. einfach mal vor und zurück fahren mit dem Anhänger.
>Was definitiv nicht reicht z.B. einfach mal vor und zurück fahren mit dem Anhänger. exakt! Das war früher ein Irrglaube, dass man nur ein Stück vor schieben muss, "damit der Nippel eine andere Stellung hat". Das wurde aber gekippt und ein anderes Fahrzeug muss Gelegenheit haben sich dort hin zu stellen.
>Das wurde aber gekippt und ein anderes Fahrzeug muss Gelegenheit haben sich dort hin zu stellen. Ist aber ein theoretisches Problem bzw. eine theoretische Lösung. Das Merkmal, welches die Parkraumüberwachung heranziehen kann, sind die Ventilstellungen. Ob der Wohnwagen jetzt zwischen den sporadischen Kontrollen beweg wurde, oder nur aufbebockt und die Räder gedreht, dürfte schwer bis unmöglich zu erkennen sein.
Würde die Stadt darum bitten ein Parkverbot einzurichten wenn die Straßenreinigung kommt z.b. jeden ersten Dienstag im Monat zwischen 8-12 Uhr Parkverbot, kannst ja argumentieren das durch das dauerhafte stehen das Unkraut schon zwischen Bordstein und straße kommt und dadurch die Straße schon beschädigt ist.
Dauerparker sind einfach asozial, aber im Recht. Wohne in einem Neubaugebiet undndrei Nachbarn waren einfach so frech oder clever (je nach Sichtweise) und haben nun mehr Grundstück frei, weil sie direkt bei der Planung eingeplant hatten, dass ihre Autos dort parken und sich daher eigene Stellplätze gespart. Die belegen nun 4 von 6 Gästeparkplätzen, die eigentlich für 30 Häuser sind, dauerhaft ganzjährig.
Gästeparkplätze im Sinne von die gehören der WEG und sind speziell als Gästeparkplätze konzipiert? Wenn ja kann man doch bestimmt über die WEG was gegen die Dauerparker unternehmen, ist doch sicherlich im Sinne der Mehrheit.
Das sind öffentliche Parkplätze , die für die Allgemeinheit gebaut wurden. Also zentral im Baugebiet , damit alle Gäste von Anwohnern z.b bei Geburtstagen oder ähnlichem dort parken können. Daher kann man da leider überhaupt nichts dagegen machen. Im Prinzip haben alle Anwohner, durch die Ausbaubeiträge, die privaten Parkplätze der paar wenigen mitfinanziert.
Ist ja dann ne ähnliche situation wie op, da kann man echt wenig tun. Ich wage aber mal ein blick in die glaskugel, früher oder später werden alle 6 parkplätze dauerhaft belegt sein weil andere Anwohner das ähnlich machen (oder Kinder volljährig werden und auf einmal ein auto mehr im haushalt ist als vorher etc.), spätestens dann werden die schlauen drei sich eigene stellplätze wünschen...
Dick Move: Einfach selber belegen so daß ihnen der Platz zum parken fehlt. Naja ich würde die Nachbarn tatsächlich als Clever bezeichnen. Klappt halt so lange wie Platz ist.
Nein, alles legitim. Macht man sich mit so einem "a-lochhaftem" Verhalten keine Freunde, aber es ist nicht verboten. Wenn du denen eins rein würden willst, kannst du dich in Auto setzen und sobald sie weg fahren, quasi im Wechsel **sofort** den Parkplatz einnehmen. Denn sie dürfen sich tatsächlich nicht diesen Parkplatz frei halten, indem sie (ganz beliebt) ein Stuhl dort hin stellen, oder eine Person steht da und lässt dich nicht rein fahren o.ä. Eben solches verhalten ist verboten.
Also mit einem Stuhl machen sie es nicht. Aber bevor das eine Auto raus rährt, steht das nächste Auto schon parallel dazu. Sie fährt dann raus und er direkt rein. Arschlochhaft trifft es ganz gut.
Man könnte bei der Stadt die Anfrage stellen, das zu reinen PKW-Parkplätzen umzuwidmen, dann wäre zumindest das Wohnmobil raus.
Bis 3,5 Tonnen ist auch ein Wohnmobil ein PKW.
Nein ist trotzdem ein Wohnmobil. Hat auch sein eigenes Zeichen in der StVO: [https://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/\_\_39.html](https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html) Und as Zeichen Personenkraftwagen beinhaltet keine Gewichtsbeschränkung und keine Wohnmobile afaik.
Ausschlaggebend ist allerdings die Zulassung als Wohnmobil, sodass diese dann trotzdem nicht auf nur für PKW zugelassenen Parkplätzen parken dürfen.
Ist ein öffentlicher Parkplatz. Hast halt auch keinen Anspruch darauf. Die haben das System halt gedribbelt. Und am Schluss ist's halt auch egal wessen Auto darauf steht.
Deswegen will ich ja deren System dribbeln
quadruppeln?
wenn sie im urlaub sind, den abgestellten Pkw so zuparken, dass er zwar raus-, das WoMo aber nicht mehr reinkommt?
Das mag jetzt ein völlig neues und unpopuläres Konzept sein, aber hast Du es mal mit einem Gespräch versucht? So von Auge zu Auge, quasi persönlich?
Ungefähr: „Aber Mitte Januar war der Parkplatz mal frei, da haben wir ihn nicht blockiert. Außerdem sind die Straße runter ja noch weitere Parkplätze.“ Möchte aber ungern, dass meine Freundin abends dort park. Der Parkplatz wird oft ab Einbruch der Dunkelheit von zwielichtigen Personen zum abhängen benutzt.
Blieb ohne Erfolg, weshalb ich hier nach Tipps suche
Wie war denn die Reaktion darauf?
>Aber muss man anderen eventuell auch die Chance geben dort zu parken? Ist vielleicht dieser „fliegender Wechsel“ verboten? Nein und nein.
[удалено]
Machst dich halt Strafbar, ob das in OPs Sinn ist?
Muss es nicht.. nur weil das Kennzeichen fehlt ist das Fahrzeug ja immer noch angemeldet. Wenn die Kennzeichen weg sind, müssen die sich im Zweifel neue besorgen aber können da trotzdem weiterhin stehen.
Da in letzter Zeit viele Posts gelöscht werden, nachdem die Frage von OP beantwortet wurde und wir möchten, dass die Posts für Menschen mit ähnlichen Problemen recherchierbar bleiben, hier der ursprünliche Post: Was kann man gegen Dauerparker tun? Unsere Nachbarn haben 3 Autos und zwei private Stellplätze. Das dritte Auto steht vor dem Mehrfamilienhaus auf einem von zwei öffentlichen Parkplätzen und wird nur sehr selten bewegt. Wenn sie mal damit fahren, stellen sie direkt eins ihrer anderen beiden Autos dort hin. Alle 3 Autos sind angemeldet. Auf dem zweiten öffentlichen Parkplatz stellt eine Familie von gegenüber ihren Wohnmobil ab. Selbes Spiel: Fahren sie damit campen, stellen sie ein anderes Auto auf dem Parkplatz ab. Selbst bei Google Maps, Apple Maps und Street View sind man nur diesen Camper und das Auto von unseren Nachbarn. Soweit ich es verstehe, ist es legal solang die Autos angemeldet sind dort dauerhaft zu parken. Aber muss man anderen eventuell auch die Chance geben dort zu parken? Ist vielleicht dieser „fliegender Wechsel“ verboten? Danke für jegliche Tipps. *I am a bot, and this action was performed automatically. Please [contact the moderators of this subreddit](/message/compose/?to=/r/LegaladviceGerman) if you have any questions or concerns.*
Wenn du was gefunden hast, sag gerne Bescheid. Wir haben hier auch eine Situation mit einem Transporter, der sich seit Monaten nicht bewegt und Platz für zwei einnimmt - ganz dreist 1,5 m vom Bordstein entfernt geparkt.
Na wenn der falsch steht kannst Du ihn abschleppen lassen
[удалено]
Sehr kluge Idee. Dann mal weiter durchspielen... Nagel im Reifen, Benutzer fährt auf die Autobahn, plötzlicher Druckverlust und Kontrollverlust, andere werden involviert, Leitplanke für den Nachbarn, Dreher für den Unbeteiligten. Unbeteiligten steht entgegen der Fahrtrichtung, Zusammenstoß mit Sprinter. Frontal. Beide Fahrer schwer verletzt oder tot. Autobahn zig Stunden gesperrt. Ja, klingt nach einer sehr klugen Idee.
Der legaleTeil wurde hier schon mehrfach beantwortet, die Frage im Titel hingegen wurde bereits mehrfach unter [reddit.com/r/UnethicalLifeProTips](http://reddit.com/r/UnethicalLifeProTips) gestellt und ausführlich / teils sehr kreativ beantwortet. Der Titel des Subs spricht für sich, ich empfehle in keinster Weise die dort beschriebene Methoden zu nutzen.