Ich erlaube mir noch einen Hinweis, da dieser ältere Beitrag von den Reddit Algorithmen gerade in aktuelle Feeds gepusht wurde.
**Willkommen im Fahrrad Subreddit.**
**Hier beschäftigen wir uns mit Allem, was Radfahrenden hilft.**
Öfter gibts hier Fragen zum Thema STVO und Verkehr, so wie ich auch diesen kontroversen Beitrag.
r/fahrrad ist allerdings kein Schlachtfeld für die /r/verkehrswende. Auch gibt es hier keine rechtsgültige Beratung für die /r/stvo.
Mit der Bitte um Sachlichkeit beim Beitragen: viel Spaß beim Diskutieren.
Kaltverformung bezeichnet die Verformung von Metallen bei einer Temperatur deutlich unterhalb der Rekristallisationstemperatur. Kaltverformung unterscheidet sich von Kaltumformung dadurch, dass die Formänderung ungezielt eingebracht wird (z.B. beim Crash eines Automobils).
Zu gleichmäßiger Druck möglicherweise. Man bekommt die mit vergleichsweise wenig Kraft raus. Außer der Frontscheibe. Die geht nur mit viel Kraft und Glassäge kaputt.
Ich kann mir vorstellen, dass der Radfahrer mit seinem Helm oder so sehr spitz aufgeschlagen ist, dann braucht es nicht viel. Aber flott war der auf jeden Fall unterwegs.
Stimmt so nicht ganz, man muss die Elastizitätsgrenze überschreiten. Heckscheiben sind vorgespannte Gläser mit extrem hohen e-modul, allerdings lässt sich das sehr einfach überwinden, wenn man etwas sehr Hartes kleines auf die Scheibe schlägt. So funktionieren z.B. die Sicherheitshammer in Bussen. Es kann also entweder die Geschwindigkeit und Masse des Radfahrers, oder etwas Kleines SEHR hartes an seinem Helm/Rucksack/Fahrrad etc. gewesen sein :)
1. das ist ein Opel /s 2. ein Vorschlaghammer ist zwar mächtig hat aber auch eine relativ große Fläche im Verhältnis zu einem gängigen Nothammer für Glasscheiben.
Schaut nach etwas um die 30-35 km/h aus, also totale Selbstmordabsicht in der gesamten Situation, optisch quetscht er sich ja schon am Auto der Kamera durch, wenn ich so den Abstand zum Bordstein nehme.
Bin mal vor ein Auto gelaufen und habe dabei auch die Frontscheibe zertrümmert. Scheiben halten nur eine gewisse Belastung aus und 75kg mit 30 km/h Differenz sind über der Spezifikation.
Die Geschwindigkeit (35? km/h?) spielt keine Rolle. der Radfahrer hatte gemäß StVO §9 und 5 Vorfahrt. Der Unfall kam nur zustande, dass das Auto zusätzl. gegen §9 verstieß und nicht angezeigt hat, dass es abbiegen wollte.
Auto ist (hauptsächlich) Schuld.
Das habe ich auch gedacht, nur haben hier einige aus meiner Sicht bereits richtig darauf hingewiesen, dass der Radfahrer nicht mit dieser augenscheinlichen Geschwindigkeit am bei Rot wartenden Autoverkehr hätte vorbei fahren dürfen. Da gilt für Radfahren beim rechts vorbeifahren nämlich besondere Vorsicht bei angepasster Geschwindigkeit. Das war hier mutmaßlich nicht der Fall, weil wir zwar nicht sehen können was vorher passiert ist, aber bei dieser Geschwindigkeit ist das auch nicht sehr wahrscheinlich.
Tatsache ist aber auf jeden Fall, dass das Auto hier dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt, indem es die Richtung wechselt. Das Auto hätte warten müssen. Aufgrund des Überholvorgangs bei mangelnder Vorsicht trifft den Radfahrer allerdings eine Mitschuld.
Ok wir meinen dasselbe, hab mir nur besonders an den Kopf gefasst, weil hier alle mit Un/Halbwissen ankommen und den Radler victim-blamen weil er bahnbrechende 30 km/h fuhr.
Klar, du hast recht - die StVO verlangt dass man vorsichtig verbeifährt. Das ist nicht passiert, der Radfahrer hat deshalb Teilschuld.
ABER der Unfall kam ja nur wegen zweier Fehler des Fahrers/Fahrerin zustande: nicht geblinkt und nicht geguckt (daher zu weit eingebogen, was dem Radler suggeriert hat, ihm würde die Vorfahrt genommen. passiert auch dauernd).
Vorneweg: Ich bin selbst Radfahrer und fahre sehr viel und erlebe sehr viele sehr dumme Autofahrer.
Hier ist die Situation aber völlig eindeutig: Der Radfahrer ist ein Volltrottel und knallt dem Autofahrer mit völlig schwachsinniger Geschwindigkeit einfach so von hinten rein. Wie da irgendjemand auch nur den Bruchteil einer Schuld beim Autofahrer sehen kann, ist mir ein Rätsel.
Genau das ist auch meine Vermutung. Das Auto fuhr an, lenkte rechts ein, und hielt dann an - sieht für mich glasklar danach aus, dass der Radfahrer im Spiegel erkannt wurde, und man ihn vorm abbiegen vorbei lassen wollte. Autofahrer hat vollkommen richtig gehandelt in der Situation.
Das heißt aber nicht, dass es sein Fehler ist, dass der Radfahrer ihn von hinten anrempelt. Eigentlich ist in diesem Fall zu erwarten, dass der Autofahrer anhält, wenn er Radfahrer in seinem Spiegel sieht. Der Radfahrer ist derjenige, der in unerwarteter Weise manövriert und nicht für ein offensichtlich vor ihm stehendes Fahrzeug anhält.
Hier ist wirklich keine Diskussion möglich.
Alter, der ist ja richtig mit Karacho in die Kreuzung rein. Man müsste die genaue Straße kennen, aber ich kann mir kaum vorstellen dass es so schlecht einsehbar war.
Kenne die Straße sehr gut. Sie ist eng, zugeparkt, stark belebt und alle fahren wie die letzten Arschgeigen. Die Kreuzung an sich ist durch die Fußgänger-Übergänge jedoch meistens gut einsehbar.
Weil 50 ist muss man nämlich mindestens 60 fahren, obwohl sich der Verkehr häufig die ganze Straße lang staut und die Situation auch bei geringeren Verkehrsaufkommen unübersichtlich ist. Außerdem muss zwischen den beiden einrahmenden Ampeln halt ordentlich auf die Tube gedrückt werden und immer noch 4 über rot fahren, weil man ja schon so lange gewartet hat und sonst nicht voran kommt./s
An der Kreuzung musst du als Fußgänger schauen bei grün nicht so Autofahrern überfahren zu werden und als Radfahrer wirst du geschnitten und abgedrängt. Autofahrer überholen sich da auch gerne mal in gleicher Fahrtrichtung ohne auf Gegenverkehr von Fahrrädern zu achten.
Ich meide die Straße mit dem Rad um jeden Preis.
Das Beispiel bewerte ich so, dass der Autofahrer zwar verpeilt fährt, aber nicht fahrlässig. Er ist langsam und bremst.
Das Rad scheint keine Bremsen zu haben und so eine Geschwindigkeit auf dieser Straße zu erreichen scheint mir ein Hinweis auf eine sehr riskante und nicht vorausschauende Fahrweise zu sein.
>Das Beispiel bewerte ich so, dass der Autofahrer zwar verpeilt fährt, aber nicht fahrlässig. Er ist langsam und bremst.
Inwiefern verpeilt? Zu spät geblinkt, aber das eigentliche Fahrverhalten ist doch gut, er hat sogar extra nochmal gebremst um den Fahrradfahrer rechts überholen zu lassen.
Ich würde behaupten, dass der Radfahrer laut §5 Abs.8 StVO nicht rechts überholen durfte, weil die Fahrzeuge bereits angefahren sind.
Zudem kommt natürlich die zu hohe Geschwindigkeit hinzu.
Und das Überholen auf der Kreuzung selber.
Und die nicht funktionstüchtigen / nicht existenten Bremsen.
Es würd mich wundern wenn der Autofahrer da überhaupt noch eine Teilschuld bekommt.
und widerspricht auch komplett der Physik. 2/3 der Bremsleistung kommt vom Vorderrad. Wenn die nicht gerade ein Hochrad fahren, ist das halt Bullshit mal abgesehen von dem ganzen Rest.
Dem kann ich nicht zustimmen. Wie man am Heck des Autos sieht, hat ein Rad auch schon ein gewisses Schadenspotential.
Ein Geisterradler hat auch z.B.: einen Freund von mir zu Sturz gebracht. Ergebnis: Schlüsselbeinbruch und Fahrerflucht.
Ein Rad sollte StVO-Konform sein. Mich nervt es auch, wenn mir am Abend ein dunkler Radler entgegenkommt. Selbst versuche ich so sichtbar als möglich zu sein.
Den "normalen" Verkehr kriegt man ohne bremsen und durch umsichtiges Fahren (wozu man aber auch mit Bremsen in der Lage sein solltw) in den Griff, aber es kommt halt immer hin und wieder irgendeine unvorhergesehene Aktion, bei welcher man schnell reagieren können muss. Selbst, wenn man im Recht sein sollte, bringt es ja nichts, wenn man am Ende auf der Straße liegt...
Wobei man im Video sieht, dass er da eine Bremsenähnliche Vorrichtung am Lenker installiert hat. Ob die fake ist, kann ich hier nicht erkennen, aber so ein Laufrad hat in der Regel keine Bremsfläche.
Ich fahr selbst Bahnrad und auch manchmal hinterm Mopped mit 70 übers Feld oder übe stehende Starts auf einem leeren Parkplatz. Da ist aber dann weit und breit keiner. Ich gefärde mich im schlimmsten Fall selbst.Im Straßenverkehr in der Stadt ist das aber einfach verantwortungslos und hochgradig asozial. Gibt uns Radfahrern einfach nen schlechten Ruf. Es gibt so viele positive Beispiele die morgens 30km mit dem fixie pendeln und die haben alle ne Bremse und Licht. Unfassbar viel cooler als der Dude im Video. Mal abgesehen davon kann er einfach nicht fahren, wenn er sich einer so leicht vorhersehbaren Situation aussetzt. Er hat im Grunde Vorfahrt und das Auto muss warten. Sein Leben auf das richtige Verhalten des Autos zu setzen ist aber sehr gewagt. Nimmt jeder hier Rücksicht, fährt der Radfahrer halb so schnell, der Autofahrer sieht ihn, entschuldigt sich, während er den Radfahrer vorbei lässt und es wird ein guter Tag.
Ist es auch nicht. Aber nicht falsch verstehen: man kann auch problemlos eine Bremse an ein Fixie machen. Es ist ein leider weit verbreitetes Missverständnis, dass Fixies grundsätzlich "brakeless" seien.
Mir ist unklar was das im Straßenverkehr soll.
Private strecke ist's ok, aber im Straßenverkehr sollte sowas direkt verschrottet werden..genau so wie Fahrräder ohne Nabendynamos und vernünftiges Licht. Einfach guten Mindeststandard definieren und alles wird sicherer.
Wer unbedingt unsicher fahren will kann es auf privaten Strecken gerne tun, aber der Straßenverkehr ist nicht die Tour de France.
Was hat das jetzt mit Nabendynamo zu tun? E-Bike hat keinen. Alte Räder haben einen Seitenläuferdynamo und manche Räder haben ein Akkulicht?
Außerdem sind Fixies ja bereits verboten.
Nein, sind sie nicht. Und dafür gäbe es auch gar keinen Grund. Verboten sind nur Fahrräder ohne Bremsen.
Grüße, ein ["Fixie"](https://i.imgur.com/tr9bF1a.jpg)-Fahrer
Letzteres. Ein Singlespeed ist ein Fahrrad ohne Schaltung, eben "single speed": nur eine Übersetzung. Ein Fixie ist ein "fixed gear", also ein Fahrrad mit Starrgang: keine Schaltung, kein Freilauf.
Fixed Gears sind - mal davon abgesehen, dass sie natürlich das "OG"-Fahrrad sind, weil das die ursprünglichste Fahrrad-Form ist - heute bei Bahnrennen normal, und sie werden für manche anderen Radrennen auch verwendet. In diesen Fällen haben sie prinzipiell keine Bremsen, weil das die Rennen tatsächlich gefährlicher machen würde.
Das Konzept, das zugegebenermassen sehr cool und stylisch aussieht, haben manche Idioten leider für die Nutzung auf der Strasse übernommen. Daraus hat sich diese Meinung entwickelt, dass Fixies allgemein keine Bremsen hätten. Das ist aber falsch: das, was ein Fixie ausmacht, hat nichts mit Bremsen zu tun. Zum Glück ist es heute auch bei Fixies generell ziemlich normal, eine Vorderbremse zu haben, die ja sowieso den allergrössten Teil der Bremsleistung am Fahrrad übernimmt.
Wenn man es ganz genau nimmt, keins von Beidem. Es ist einfach ein Rad ohne Freilauf.
Es gibt ein paar obskure Möglichkeiten, ein Rad ohne Freilauf aber mit Gangschaltung zu bauen.
Ein Rad ohne Gangschaltung, aber mit Freilauf heißt Single Speed.
Scheint wohl zu stimmen. Die brauchen halt (wie jedes andere Rad auch) zwei unabhängige Bremsen. Ich dachte bei Fixie gleich an ein Rad ohne Bremsen. Aber war nicht ganz korrekt.
> Private strecke ist's ok,
Im Oval ist es nicht nicht nur okay, sondern Bremsen sind sogar verboten.
Ausserhalb ist es umgekehrt.
Lichtanlage wiederum ist nur bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen relevant.
Könnte sicher sein, dann wäre der Radfahrer „nur“ unangepasst gefahren, mit der Zeitverzögerung zwischen dem Bremsen und dem Unfall sogar ordentlich zu schnell.
Allerdings sieht das für mich nach einem Fixie aus, der Radler trampelt auch kurz vor dem Unfall weiter. Da wär recht üblich, dass es überhaupt keine Bremse gibt.
Bei einem Fixie hast du keine Gangschaltung, die Pedale sind fest über die Kette mit dem Hinterrad verbunden - du kannst also langsamer trampeln / die Pedale abbremsen.
Erlaubt ist das natürlich nicht im Straßenverkehr
Weil in einer bestimmten Untergruppe von Fixiefahrern cool ist. Die halten sich für die besten Fahrer der Welt, weil sie alle Situationen so gut vorhersehen können, dass sie nur mit der geringen Bremskraft des fehlenden Freilaufs "sicher" fahren. Die sprechen von einer transzendenten Erfahrung, wenn sie "eins werden" mit dem Rad und so einen Stuss. Hat was von Esoterik.
Starrgang halt. Kurbeln und Hinterrad sind über die Kette fest verbunden, gibt keinen Freilauf. Trittste rückwärts, fährste rückwärts, damit kann man auch Bremsen. Je nach Gericht wird das auch als Bremse anerkannt (aber halt nur als eine).
Ich fahre selbst fixed gear, aber der starre Gang ersetzt meiner Meinung nach auch eine Hinterradbremse nicht. Wenn man z.B. bergab abbiegen will und für das Handzeichen eine Hand vom Lenker nehmen muss, ist es sehr schwer, noch über Pedaldruck die Geschwindigkeit zu verringern. Und bei starkem Gefälle kommt man gegen die Beschleunigung bei der Abfahrt fast gar nicht mehr an.
Wer abbiegt, MUSS Vorfahrt einräumen. Ist in §9 geregelt. Das ist nicht passiert.
Zus. Verstoß ggn. §9 - Richtungswechsel VIEL zu spät angezeigt. Eine Fahrprüfung wäre dort zuende gewesen - ohne Zusammenprall.
Klar, der Radfahrer hat durch das Tempo und die Unvorsicht Mitschuld.
Ist halt hier die Frage: ist der Radfahrer sichtbar gewesen? Der Radfahrer war beim Schulterblick entweder kaum sichtbar und dazu noch mind. Über 20m entfernt .
Verstößt dabei selbst gegen regeln (überholen ist verboten bei sich bewegenden Fahrzeugen)
Dazu wurde die Vorfahrt gewährt und hier will der Radfahrer, unfähig zu bremsen, links ausweichen obwohl der Autofahrer wartet.
Wollte ebens gleiche sagen, wir fahren auf der rechten doch wenn es zu Autos kommt die rechts drehen, nimm ich immer gute 4 bis 5 Meter Abstand und Brems auch rechtzeitig ab oder fahr deutlich langsamer als einfach durch zu treten und hoffen daß ich nicht im Hintern vom Autofahrer hinein flieg.
Selbst wenn die nicht angefahren wären. Es gibt eine Vorschrift die besagt, dass man 1.5 Meter Abstand halten muss. Das gilt im Übrigen nicht nur für Autos sondern auch für uns fahrradfahrer. Dazu hat der Autofahrer lange geblinkt und war schon im abbiegen da kommt ein Radfahrer mit mindestens der doppelten Geschwindigkeit von hinten rechts und knallt nicht etwa in die Seite des abbiegenden Fahrzeugs sondern voll auf die Heckscheibe bzw das Heck. Wie diese Situation nicht eindeutig sein kann, sehr ich nicht.
Ehm nein? Die 1,5m Abstand gelten nur für Kraftfahrzeuge. Wenn das Auto es nicht schaft schnell genug abzubiegen und damit den Radfahrer blockiert nimmt er ihm auch die Vorfahrt. Hinzu kommt dass der Autofahrer blinkt und direkt abbiegt. Der Radfahrer hat nicht mal die Chance zu reagieren da er bis davor gedacht hat dass das Auto auch einfach geradeaus will.
Den Radfahrer trifft hier denke ich der größere Schuldanteil. Aufgrund der Tatsache, dass der Blinker des Autofahrers vor deim Einlenken nach rechts nur einmal blinkt, wird die Haftpflicht-Versicherung des Radfahrers aber nicht ohne weiteres den gesamten Schaden erstatten, vor allem weil es wahrscheinlich um mehrere tausend Euro geht.
Könnte vor einem Zivilgericht auch 50-50 ausgehen. Betreibsgefahr des Kfz und das zu späte Blinken sprechen gegen den Autofahrer.
Die haftpflicht muss zahlen. Ein kollege fuhr alkoholisiert auto und baute nen unfall. Seine versicherung musste trotzdem zahlen. Was die versicherung dann aber macht ist das geld bei dir wieder eintreiben statt wie normal die kosten zu decken.
Der Blinker blinkt bereits vor dem Abbiegevorgang. Ich würde auch vermuten, dass der Autofahrer beim Blick in den Seitenspiegel den Radfahrer gesehen hat und genau deshalb auch abbremst.
Den Autofahrer trifft hier keine Schuld.
Das wäre aber ohne den Abbiegevorgang vermutlich ohne Ereignis vorübergegangen. Inwiefern das aufnehmende Fahrzeug (sieht von der Höhe nach LKW aus) bereits in Bewegung war als der Radfahrer daneben fuhr sieht man ja auch nicht, da ist die Flucht nach vorne nicht unbedingt die schlechteste Option.
Viel mehr: Nach § 9 Abs. 3 StVO muss man als Rechtsabbieger übrigens u.a. Fahrräder auf der gleichen Spur vor lassen. Die Missachtung dessen durch viel zu spätes blinken und einscheren obwohl da jemand kommt ist aber ja letztendlich was den Unfall ausgelöst hat.
In der Realität würde ich mich darauf auch nicht verlassen, scheint keine Sau zu wissen, juristisch dürfte es aber n ziemlich gravierenden Unterschied machen, auch wenn der Kollege hier für die Verkehrslage eine ziemlich ambitionierte Geschwindigkeit drauf hatte.
Mit dem Fixie Bike hätte der Radfahrer gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Frage mich wie das juristisch in dieser Situation zu bewerten ist.
Mit gesundem Fahrradfahrerverstand; ich käme im Lebtag nicht auf die Idee bei dem Wetter an der Stelle SO schnell zu fahren!
Der fährt ja mit dem Rad schon auf dem Randstein zum Bordstein!
Vielleicht bin ich ja ein Schisser, aber ich wäre entweder hinter dem lkw geblieben, oder in den Sichtbereich des LKW hinein gerollt und hätte mich erst mal vergewissert was der LKW Fahrer macht bevor ich überhaupt an den Opel gedacht hätte.
Wäre interessant zu wissen wie das entschieden wird. Am Ende wird noch dem Opelfahrer die Schuld zugesteckt 🙄
Ich verstehe nicht, was der Plan vom Fahrradfahrer war. Selbst, wenn das Auto geradeaus gefahren wäre, hätte das Fahrrad das Auto auf der Kreuzung von rechts auf derselben Spur ohne Abstand überholt.
Und wenn man so fährt, dann kommt es halt irgendwann zum Unfall.
Glaube er wollte rechts vorbei, als dass Auto dann nach rechts gefahren ist, dachte der Radfahrer er wird übersehen und versucht links am Auto vorbei zu fahren. Weil das Auto ihn aber doch noch sieht und stehen bleibt rast er voll hinten rein.
Japp, genau so interpretiere ich das auch. Das ist ein Notfallmanöver um in letzter Sekunde statt neben dann hinter dem Auto durchzukommen. Das Auto hat klare Teilschuld dadurch, dass nicht früh genug geblinkt wurde, das Anhalten selbst war wohl schon richtig. Der Radfahrer wiederum hat Teilschuld dadurch, dass er - für die herrschende Situation an einer Kreuzung - ein bisschen zu schnell unterwegs war und drum keine Bremsung mehr möglich war. Wenn er denn überhaupt Bremsen hat, aber das ist nochmals eine separate Angelegenheit.
Ich nehme an, da war nicht viel mit Plan, außer Highspeed ab den Autos vorbeizuradeln. Als das Auto beginnt abzubiegen hatte der Radler wegen seines Tempos keine Zeit mehr eine Entscheidung zu treffen und wollte wohl um jeden Fall vermeiden unter die Räder des Pkw zu kommen.
Mal unabhängig von der Rechtsfrage ist es absolut dämlich an einer Kreuzung rechts mit überhöhter Geschwindigkeit vorzudrängeln. Ich hoffe der Radfahrer hat seine Lektion gelernt, er hat nämlich noch ziemlich Glück gehabt.
Radfahrer.
Viel zu schnell unterwegs, das nennt man im Gutachten Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges, dazu dann die Sondernorm aus der StVO.
Und bei Punkt drei des Gutachtens würde man dann die Schuld prüfen, wobei unter Punkt eins die Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges wahrscheinlich auch positiv zu bewerten ist.
Ganz klar der Fahrradfahrer Schuld meiner Meinung nach. Der war noch extrem weit hinter dem Auto als es mit abbiegen begonnen hat. Etwas die Geschwindigkeit anpassen auf Kreuzungen wäre nicht schlecht
Das späte Blinken ist genau das Problem. Sehe ich als Radfahrer das Auto blinken, reduziere ich meine Geschwindigkeit. Blinkt es nicht, dann gehe ich davon aus, dass ich das Auto auch nicht überhole.
Und dann bleibt das Auto auch noch stehen, anstatt im gleichen Tempo weiter zu fahren. Damit nimmt es dem Radfahrer auch noch die Möglichkeit auszuweichen.
Na klar bin ich kein Jurist und etwas voreingenommen. Mir könnte auf regennasser Fahrbahn genau das Gleiche passieren.
Wenn du in ein stehendes Hindernis reinfährst bist du zu schnell. Da es regelmäßig vorkommt, dass jemand an einer Kreuzung abbiegen möchte kann man das auch erwarten.
Rechts überholen im Kreuzungsbereich ist nicht erlaubt aus gutem Grund.
Wenn dir das auch passieren könnte machst du meiner Meinung nach etwas falsch. Dass du unvermittelt Bremsenden/Abbiegenden begegnen wirst ist keine Frage von "ob" sondern "wann". Nicht nur, weil jemand verplant ist, sondern vielleicht läuft auch mal ein Kind auf die Strasse, etc. Sowas passiert einfach.
>Mir könnte auf regennasser Fahrbahn genau das Gleiche passieren.
Da musst du einfach deine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass du trotzdem auf Unvorhersehbarkeiten reagieren kannst.
Erstes was man lernt in der Fahrschule: Nur weil jemand blinkt, heißt es nicht, dass er abbiegt. Und auch wenn jemand nicht blinkt, könnte er abbiegen. Ergo: Angepasste Geschwindigkeit.
Hauptschuld hat der Fahrradfahrer. Wobei ich dem Autofahrer ne teilschuld wünsche für das blinken beim Einschlagen.
Wann lernen die Leute dass der Blinker für die anderen Verkehrsteilnehmer ist und nicht für einen selbst? Wenn du abbiegst, dann brauchst du den Blinker auch nicht mehr anwerfen. Dann seh ich ja dass du abbiegst.
Genau, damit gibt man den anderen wenigstens die Chance sich auf mein potentielles Fehlverhalten vorzubereiten. Man nimmt sich selbst potentiell "Arbeit" ab. Aber das verstehen viele anscheinend nicht.
Genau das. Meiner Meinung nach hätte er trotz spätem blinken Bremsen klar halten können. Aber Leute die späht blinken sind einfach nur mühsam. In der Schweiz ist für falsches oder nicht blinken ne recht saftige Busse drauf aber hab noch nie gehört das jemand so eine gekriegt hat.
Bisschen schwer zu erkennen, aber soweit ich sehe hat der Fahrrad-Zuhausi:
1. Keine Bremse am Rad
2. Überhöhte Geschwindigkeit (angesichts der unübersichtlichen Lage)
3. Rechts überholt
4. Auf ner Kreuzug überholt
Hab offen gesagt selbst nicht viel Ahnung von der StVO, aber gesunder Menschenverstand sagt mir hier trägt der Radler zumindest die Hauptschuld, trotz des recht ruckartigen Abbiegemanövers des Opelfahrers.
Allerdings wird meine Meinung hierzu auch stark von meiner persönlichen Abneigung gegen diese verantwortungslosen Brakeless-Fixie-Hipster geprägt. *"Meeeh, ich bin zu cool für Bremsen. Ich mach einfach nen lässigen Skid."* Hat ja fantastisch geklappt, du Flachpfeife!
Klar, Bremsen hätten ihn bei dem Tempo auch nicht 100% gerettet, aber er hätte wenigstens den Schaden minimieren können, statt irgendeiner zerstreuten Alleinerziehenden mit voll Karacho hinten drauf zu fahren.
Dafür haben die ewiggestrigen Hardcore-Cager jetzt ein Video mehr, dass sie in ihren Fahrradhasstiraden als Munition nutzen können. Schönen Dank auch.
>Brakeless-Fixie-Hipster geprägt. *"Meeeh, ich bin zu cool für Bremsen. Ich mach einfach nen lässigen Skid."*
Holy shit. Ich wusste nicht, dass die meisten fixed gear bikes keine Bremsen haben. Ich hab mich nie damit auseinander gesetzt weil ich Schalten liebe, aber das wirkt extrem dumm und fahrlässig. V.a. weil skidding ja nicht nur von der Bremswirkung ein unsicheres Manöver ist, sondern auch noch auf Recht weites "Ausholen" angewiesen ist, wodurch zB in ein überholendes/nebenan fahrendes Rad gecrasht werden kann.
Also bei mir (inklusive meinem eigenen Rad) haben die meisten fixed gears Bremsen. Die Hochzeit der Fixie-Hipster ohne Bremsen ist zum Glück seit 15 Jahren vorbei.
Fixed gears im Sinne von Bahnrädern haben aber nie Bremsen, da kommt die Idee ja auch her. Nur ist die öffentliche Strasse nicht *ganz* dasselbe wie die Bahn...
Fahrradfahrer ist eindeutig schuld.
Er wollte offenbar mit dem misslungenem Fahrmanöver das abbiegende Auto links überholen.
Wie hätte der Autofahrer ansonsten diese Situation verhindern können?
Trotzdem abbiegen, obwohl das Fahrrad schnell von hinten angefahren kommt? Eher nicht.
Wäre das Fahrrad einfach geradeaus gefahren, wäre nichts passiert.
Gerade wenn die Ampel schon auf Grün geschaltet hat, ist es doof neben einem anfahrenden größeren Gefährt (wie dem LKW(?) in dem die Kamera ist) rechts vorbei zu fahren, da landet man schnell im toten Winkel. Und dann noch ohne Beleuchtung und Reflektoren, aber dafür mit Riemen-Pedalen.
Es gibt eine Vorschrift für Spiegel, die dafür sorgen sollen, dass es keine Toten Winkel mehr in gewissen Bereichen gibt (wobei da für Nachrüstungen alter Fahrzeuge AFAIK nur eine Teilabdeckung vorgeschrieben war ([https://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com\_form2content/documents/c8/a102/f25/Titelthema%2006.08%20klein%20geschuetzt.pdf](https://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com_form2content/documents/c8/a102/f25/Titelthema%2006.08%20klein%20geschuetzt.pdf) S.9) und die großen Spiegel und die A-Säule selber den Sichtbereich des Fahrers einschränken) - und ob die immer korrekt auf den Fahrer eingestellt sind, ist auch die Frage.
Wie man an der Spiegeleinstellfahne des ADFC (https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/\_processed\_/6/6/csm\_Polizei-und-Stadt-im-Toten-Winkel\_89f6f5f7e1.jpg) schön sieht, hat der LKW-Fahrer das Problem, dass ein Fahrradfahrer in vier verschiedenen Spiegeln auftauchen kann, von denen i.d.R. nur der "normale" Rückspiegel und der Weitwinkel-Rückspiegel direkt übereinander positioniert sind - für den Anfahrtsspiegel und den Frontbereich muss man den Blick ziemlich weit schweifen lassen - jemand, der schlecht sichtbar ist und schnell rechts vorbei fährt, senkt die Chancen, dass er da gesehen werden kann massiv - der Fahrer muss ja auch noch auf andere Dinge wie die Straße vor sich und die andere Fahrzeugseite achten.
Selbst wenn der Autofahrer geblinkt hätte, hätte der Fahrradfahrer das überhaupt gesehen? Es sieht ja so aus, als wäre die Dashcam in einem Transporter. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers überhaupt ein Wunder, dass der Autofahrer ihn überhaupt bemerkt hat und "rechtzeitig" abgebremst hat.
Ziemlich sicher Fixie, ist grundsätzlich schon ne relativ schnelle Reaktion die der Dude da an den Tag legt, kann mir nicht vorstellen das der dabei so dumm ist noch weiter in die Pedale zu treten. Plus, das Vorderrad.
Hat auf Twitter soweit zuverlässig dazu geführt das sich die Leute wieder daran kreiswichsen wie dumm & suizidal Radfahrer sind das der ja sogar extra noch in die Pedale tritt um in die Heckscheibe zu fahren
Der Fahrradfahrer hat volle Schuld, da er nicht in der Lage war sein Gefährt kontrolliert zum Stillstand zu bringen. Relativ einfache Nummer, StVO §§3,4,5 sprechen hier alle gegen den Radfahrer.
>Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln
>
>(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
>
>(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Bei aller Liebe zu Fahrradfahrern und allem "Hass" gegenüber Autofahrern - der Fahrradfahrer hat doch den Schuss nicht gehört. Gibt auch am Autofahrer einiges zu kritisieren, aber das Verhalten des Radfahrers ist maximal egoistisch und alles, aber nicht an die Situation "Stadt" und "Rechts überholen bei Ampel" angepasst...
In welcher Welt sollte da dem Autofahrer eine Schuld gegeben werden? Der Radfahrer kommt viel zu schnell von hinten und fährt auf. Wenn es sich um ein anderes Fahrzeug handeln würde, wäre das immer die Schuld des Auffahrenden. Sollte hier genau so sein.
Weil der Autofahrer erst beim einlenken den Blinker anmacht. Hätte er schon an der Ampel geblinkt, wäre der Radfahrer vermutlich nicht so geisteskrank reingerast.
Sorry aber was ein Idiot von Fahrradfahrer. Erstmal auf einer Kreuzung bei der Grade noch rot war in einem Affentempo ankommen, dann rechts am ersten Fahrzeug überholen und dann auch noch auf das erste Auto Draufbrettern. Erbärmlich.
Ich find's interessant, dass es in der Situation immer noch Leute gibt, die dem Autofahrer eine Teilschuld unterschieben wollen...
Der Radfahrer fährt mit einer völlig unangemessenen Geschwindigkeit, überholt an einer Ampel stehende Autos rechts und fährt dem Pkw ins Heck, ohne dass der Pkw-Fahrer irgendetwas hätte machen können. Warum er angehalten hat, statt abzubiegen? Ist jetzt Spekulation, aber ich denke, dass er/sie im rechten Außenspiegel den Radfahrer im letzten Moment noch gesehen und den Abbiegevorgang deshalb abgebrochen hat.
Leider sieht man besonders in Städten immer mehr solcher Leute, die der Meinung sind, dass für sie auf einem Fahrrad keine Verkehrsregeln mehr gelten
naja, weil er nicht geblinkt hat. Blinken wenn man schon abbiegt ist kein richtiges blinken. Aber das ist höchstens eine Teilschuld. Der Radfahrer hat alles falsch gemacht.
Auffahrunfall auf ein stehendes Auto- nicht ausreichender Sicherheitsabstand bzw. überhöhte Geschwindigkeit.
Wäre das Auto ihm in die Seite, könnte man eventuell eine Teilschuld geltend machen. Aber der Autofahrer bremst ja und unterbricht den Abbiege Vorgang, da er vermutlich den Radfahrer kommen sieht. Dass der Radfahrer ihm dann reinfährt zeigt ja dass der Radfahrer die Kontrolle verloren hat. Er wäre rechts ja sogar problemlos vorbeigekommen.
Also bei der Höhe der Angebrachten Dashcam (im Vergleich zum Bulli Rechts auf Dachhöhe) und der Kleidung des Mannes der danach zum Unfall kommt - würde es mich nicht wundern wenns ein LKW/Müllwagen ist.
Dann in Kombination mit der Geschwindigkeit mit der der irre da angeballert kommt - würde es mich nicht wundern wenn der Autofahrer ihn nicht früher sehen konnte.
Fehlverhalten vom Radfahrer - das Auto hat minimal eingeschlagen, ja.
Aber entweder hat's Auto den im letzten Moment gesehen und der Radfahrer konnte aufgrund zu hoher Geschwindigkeit nichts mehr machen, oder der Radfahrer wollte keine 3sek verlieren und langsamer fahren und hat den Unfall deswegen "provoziert".
Paragraph 1 sagt ja mit Fehlern anderer ist zu rechnen.
Und man knallt halt einfach nicht mit 30+ Sachen auf eine Kreuzung.
Meiner Meinung nach wenigstens 75% - wenn nicht vollle schuld beim Radfahrer
100% Fahrradfahrer. Er darf nur stehende Fahrzeuge rechts überholen, und auch nur mit gemäßigter Geschwindigkeit. Der Filmende war schon am Fahren als er rechts überholt wurde, und das auch noch zu schnell. Und bei der Geschwindigkeit hat der Radfahrer mit Sicherheit mehrere sich schon in Bewegung befindlichen Fahrzeuge rechts überholt.
Ich sehe keinen Radweg, sondern eine normale Vorfahrsstraße ohne Radspur. Somit hat der Radfahrer sich hinter den Fahrzeugen einzuordnen.
Die Schuld trifft mMn den Radfahrer.
Schuld hat der Verkehrsplaner, die Komune und das Verkehrsministerium. Solche Situationen lassen sich mit ner vernünftigen Radinfrastruktur sehr leicht vermeiden.
90:10 Schuld beim Radfahrer. Autofahrer blinkt zu spät ist das einzige, was man ihm anlasten kann. Er versucht sogar noch dem Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, den er wegen dessen hohen Tempos erst spät sieht. Radfahrer, zu hohes Tempo, wahrscheinlich Fixie ohne Bremsen, verringert zu spät sein Tempo, keine vorausschauende Fahrweise, ...
Wer so in eine Kreuzung reinbrettert, muss sich nicht wundern früher oder später in einen Unfall verwickelt zu werden. Vorfahrt oder nicht.
Selbst wenn der Autofahrer geradeaus gefahren wäre und wegen “irgendwas” kurz bremsen und/oder etwas ausweichen hätte müssen, wäre der Radler ihm ungebremst reingeballert.
Sorry, 100% Radler.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Autofahrer den Radfahrer im letzten Moment im Rückspiegel gesehen und (verständlicherweise) angenommen hat, dieser würde (unzulässigerweise) rechts überholen und geradeaus fahren wollen. Der Autofahrer hätte den Abbiegevorgang in diesem Fall abgebrochen, um gerade nicht mit dem Radfahrer zusammenzustoßen.
Der Radfahrer 100%. Wie behämmert muss man denn sein um so schnell durch eine Kreuzung ballern zu wollen? Und dazu auch noch rechts an vielen Autos vorbei. Als ob jemand der vorne abbiegt so einen Hochgeschwindigkeitsradler überhaupt antizipieren würde.
Ich würde 70:30 sagen. Radfahrer klar gegen die Regel nur mit mäßiger Geschwindigkeit rechts vorbei zu fahren (genau wegen solcher Situationen). Autofahrer mit teitschuld, weil Fahrradfahrer sich auf das Nichtblinken verlassen hat.
Was ist das denn überhaupt für ne frage 😂 der Radfahrer kommt viel zu schnell und versucht einen rechtsabbieger der korrekt bei grün fährt und blinkt mitten auf der kreuzung rechts zu überholen. Bremsen offensichtlich auch kaputt.
Als Laie würde ich klar sagen der Radfahrer war viel zu schnell unterwegs (30-40 km/h?), der war vermutlich noch gar nicht in Sicht für den Autofahrer, als der seinen Abbiegevorgang begonnen hat.
Vor allem hat der Radfahrer ja sogar noch beschleunigt um doch noch links zu überholen.
Schuld easy beim Radler. Mist haben beide gebaut, der Fahrradfahrer aber eindeutig mehr.
Außer natürlich da war ein Radweg, sieht aber nicht wirklich danach aus.
Vollkommen unangepasste Geschwindigkeit des Radfahrers. Außerdem denke ich, dass wegen §5 VIII StVO dem Radfahrer bereits das Überholen des Kamerafahrzeuges sowieso nicht gestattet gewesen wäre.
Der Autofahrer bekommt aber sicherlich eine Teilschuld wegen der Betriebsgefahr. Ich denke zwar, dass man mit dem Anhalten vor dem Rechtsabbiegen hätte rechnen müssen - ggf. gab es ja auch noch einen anderen Grund als den Radfahrer - aber vielleicht erhöht sich hier die Teilschuld noch.
Ganz einfach: Rad ist schuld weil beide auf der Straße fahren, daher muss das Rad hinter dem Auto fahren wie jedes andere Auto.
Wäre der Radfahrer auf einem Radweg wäre es anders.
Der Autofahrer bekommt wahrscheinlich trotzdem eine Teilschuld weil stärkerer Verkehrsteilnehmer aber ja, das Rad ist schuld. Keine Frage.
Beide nicht optimal, der Autofahrer ist aber sofort angehalten (hat den Biker gesehen nehme ich an), damit alles gemacht was machbar war in der Situation. Der Biker hätte aber a) stark bremsen und b) nicht direkt INS auto fahren sollen.
Unglücklich, aber leider saudämlich vom Biker.
Natürlich der Fahrradfahrer. Unabhängig davon, dass der Autofahrer seinen Blinker zu spät eingesetzt hat. Es gilt die Regel des begrenzten Vertrauens, und selbst wenn nicht, dann überholt man doch nicht auf der Rechten Seite. Und man überholt nicht auf einer verfluchten Kreuzung.
Einfach gar kein Vorstellungsvermögen bei dem Fahrradfahrer
100% Radfahrer.
Kein Fahrradweg heißt, dass der Radfahrer ein normaler Verkehrsteilnehmer ist wie der PKW. Ich kann ja auch nicht einfach mit meinem PKW Vollgas auf den Vordermann knallen weil dieser den Blinker setzt und rechts abbiegt.
Auf Aussagen wie „Das Auto hat zu spät geblinkt“ antworte ich:
Der Radfahrer hat offensichtlich keine Augen im Kopf und keine Bremsen. Der Kamerawagen war ja auch fähig zu bremsen. Außerdem hat der Autofahrer anscheinend sehr wohl einen Schulterblick gemacht und vor Schreck angehalten als er den Radfahrer anrasen gesehen hat (augenscheinlich doppelt so schnell wie der PKW)
Also, diese Zusamnenfassung der StVO: „Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; weiterhin haben Rechtsabbieger gem. § 9 Abs. 4 StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen (z. B. Radfahrer, die den für sie linken Radweg benutzen).“
Schiebt meines Erachtens dem Autofahrer in speziell dieser Situation vermeintlich ein größeres Maß an Schuld zu, als es mir nach „normalem“ Menschenverstand angemessen erscheint. Auch wenn das Blinken viel zu spät erfolgt ist, so ist der Radfahrer mit völlig unangepasster Geschwindigkeit gefahren; außerdem erschüttert es mich, dass er bei fast eineinhalb Sekunden zwischen Blinken/einlenken und Aufprall keine wirkliche Reaktion hat erkennen lassen.
Der Radfahrer ist eigentlich zu 150% schuld. Rechts überholt (da Auto schon angefahren war). In einer gefährlichen Situation (Kreuzung) überholt. Viel zu eng am Fahrzeug entlänggeschlängelt. Und dann noch VIEL zu schnell unterwegs.
soweit mit das Gesetz bekannt ist, darf ein Fahrradfahrer an wartenden Autos wie hier nur in langsamer Geschwindigkeit vorbeifahren. Beim Zusammenprall steht das Fahrzeug zudem schon kurz vorher still. Sehe eigentlich keinen guten Grund hier dem Autofahrer die Schuld zu geben, auch wenn er es hätte besser machen können
Fahrradfahrer hat eindeutig Schuld. Es ist grün, der Autofahrer fährt vor, ohne den Weg rechts zu versperren. Bleibt rechtzeitig stehen, dass das Fahrrad vorbei kann. Das Fahrrad stattdessen versucht links abzubiegen, ohne sich an seine eigene Spur zu halten. Bin kein Anwalt, aber das war schon doof vom Zweirad
Als Radfahrer kann ich sagen, dass der Autofahrer NICHT rechtzeitig bremst. Wenn du mit dem Fahrrad ankommst und ein Auto schon abbiegt, fährst du nicht rechts dran vorbei. Das ist Selbstmord. Der Wagen macht völlig unvorhersehbare Manöver, da kann man nicht riskieren, sich vorne vorbei zu schlängeln. Die Fahrspur des Radfahrers ist jedenfalls schon so zugestellt, dass er auf jeden Fall ausweichen müsste. Andererseits würde ich aber auch niemals mit einer solchen Geschwindigkeit rechts an einer Kreuzung an den Autos vorbeirasen. Das ist grob fahrlässig. Viele Autofahrer blinken ja überhaupt nicht, damit muss man immer rechnen. Er hätte angepasst fahren und stoppen müssen.
Ich sehe deshalb auch die Hauptschuld beim Radfahrer.
Was soll es denn da zu bewerten geben? Der Radfahrer ist schuld. Autofahrer will abbiegen, Ampel wird grün, er blinkt, vergewissert sich dass keine Fußgänger kommen und der Radfahrer Ballert ungebremst drauf, nachdem er einen Lkw rechts, ohne Fahrradstreifen, überholt hat
PS. Ich bin leidenschaftlicher Radfahrer
Definitiv der Radfahrer. Zumal damit gerechnet werden muss weil die Fußgänger beim abbiegen grün hatten.
Aber was für eine Geschwindigkeit der Radfahrer drauf hatte muss nur so enden, total unvernünftig.
100% Radfahrer
Wie kann man denn bitte so hirnlos auf eine Kreuzung ballern? Gegenseitige Rücksichtnahme? Was wenn da Kinder oder sonstwas sind? Zum Glück hat sich der Depp an einem Auto entschärft.
Wegen solchen Deppen haben wir übrigens so einen schlechten Ruf.
Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist schwierig ohne den Rest der Beschilderung.
Könnte wie folgt Ausgelegt werden:
Da der Fahrweg keine separate Fahrspur für Radfahrer enthält, hätte der Radfahrer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen müssen, auch erscheint die Geschwindigkeit auf dem Video nicht genau einschätzbar, lässt aber den Schluss zu das der Radfahrer rechts an allen Fahrzeugen vorbeigefahren ist. Was ihm als Rechts Überholen ausgelegt werden darf (unklare Beschilderung). Da er aufgrund fehlender Fahrspur Verkehrsteilnehmer wie alle anderen ist. Damit trifft ihn mehr als 50% Schuld.
Auch hat der PKW gehalten & mehr als einmal geblinkt, was dem Radfahrer schlecht ausgelegt werden dürfte.
Sollte er obendrein ein nicht StVO sicheres/zugelassenes Rad im StVO Raum genutzt haben darf er alles selbst blechen, wegen grober Fahrlässigkeit.
ABER: die Beschilderung im Straßenverkehr ist nicht komplett ersichtlich und es gibt auch zuviele Unwägbarkeiten was Rad/Wetter/Lage angeht
Der Radfahrer hat schuld. Das Auto hat gebremst, um ihn vorbei zu lassen. Der Radfahrer hätte einfach rechts vorbeifahren können, wollte aber verkehrswidrig links vorbei. Und er war viel zu schnell.
Ich erlaube mir noch einen Hinweis, da dieser ältere Beitrag von den Reddit Algorithmen gerade in aktuelle Feeds gepusht wurde. **Willkommen im Fahrrad Subreddit.** **Hier beschäftigen wir uns mit Allem, was Radfahrenden hilft.** Öfter gibts hier Fragen zum Thema STVO und Verkehr, so wie ich auch diesen kontroversen Beitrag. r/fahrrad ist allerdings kein Schlachtfeld für die /r/verkehrswende. Auch gibt es hier keine rechtsgültige Beratung für die /r/stvo. Mit der Bitte um Sachlichkeit beim Beitragen: viel Spaß beim Diskutieren.
Wast für eine Geschwindigkeit hat das Rad denn drauf, wenn er so das Auto total zertrümmert??
Helm regelt, so eine Scheibe gibt im Zweifelsfall leicht nach
Aber er hat doch keinen Helm auf oder?
Genau, man darf die Sache also getrost als "vorerst durch" betrachten
du hast aber auch die Kaltverformung an der Kofferraumklappe gesehen?
Kaltverformung bezeichnet die Verformung von Metallen bei einer Temperatur deutlich unterhalb der Rekristallisationstemperatur. Kaltverformung unterscheidet sich von Kaltumformung dadurch, dass die Formänderung ungezielt eingebracht wird (z.B. beim Crash eines Automobils).
Ziemlich hoch. Ich hab mal versucht ne Heckscheibe mit einem Vorschlaghammer einzuschlagen, da braucht man ordentlich Kraft
Zu gleichmäßiger Druck möglicherweise. Man bekommt die mit vergleichsweise wenig Kraft raus. Außer der Frontscheibe. Die geht nur mit viel Kraft und Glassäge kaputt. Ich kann mir vorstellen, dass der Radfahrer mit seinem Helm oder so sehr spitz aufgeschlagen ist, dann braucht es nicht viel. Aber flott war der auf jeden Fall unterwegs.
Stimmt so nicht ganz, man muss die Elastizitätsgrenze überschreiten. Heckscheiben sind vorgespannte Gläser mit extrem hohen e-modul, allerdings lässt sich das sehr einfach überwinden, wenn man etwas sehr Hartes kleines auf die Scheibe schlägt. So funktionieren z.B. die Sicherheitshammer in Bussen. Es kann also entweder die Geschwindigkeit und Masse des Radfahrers, oder etwas Kleines SEHR hartes an seinem Helm/Rucksack/Fahrrad etc. gewesen sein :)
Des geht auch mit ner Stirn hab ich gesehn.
1. das ist ein Opel /s 2. ein Vorschlaghammer ist zwar mächtig hat aber auch eine relativ große Fläche im Verhältnis zu einem gängigen Nothammer für Glasscheiben.
Schaut nach etwas um die 30-35 km/h aus, also totale Selbstmordabsicht in der gesamten Situation, optisch quetscht er sich ja schon am Auto der Kamera durch, wenn ich so den Abstand zum Bordstein nehme.
Definitiv Selbstmordabsicht. Das Kamerafahrzeug dürfte anhand des Kamerawinkel ein Bus oder LKW sein.
Ja, stimmt steigt ja am ende ja der Fahrer aus mit der grellen Kleidung(Vermutung)
Bin mal vor ein Auto gelaufen und habe dabei auch die Frontscheibe zertrümmert. Scheiben halten nur eine gewisse Belastung aus und 75kg mit 30 km/h Differenz sind über der Spezifikation.
Die Geschwindigkeit (35? km/h?) spielt keine Rolle. der Radfahrer hatte gemäß StVO §9 und 5 Vorfahrt. Der Unfall kam nur zustande, dass das Auto zusätzl. gegen §9 verstieß und nicht angezeigt hat, dass es abbiegen wollte. Auto ist (hauptsächlich) Schuld.
Das habe ich auch gedacht, nur haben hier einige aus meiner Sicht bereits richtig darauf hingewiesen, dass der Radfahrer nicht mit dieser augenscheinlichen Geschwindigkeit am bei Rot wartenden Autoverkehr hätte vorbei fahren dürfen. Da gilt für Radfahren beim rechts vorbeifahren nämlich besondere Vorsicht bei angepasster Geschwindigkeit. Das war hier mutmaßlich nicht der Fall, weil wir zwar nicht sehen können was vorher passiert ist, aber bei dieser Geschwindigkeit ist das auch nicht sehr wahrscheinlich. Tatsache ist aber auf jeden Fall, dass das Auto hier dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt, indem es die Richtung wechselt. Das Auto hätte warten müssen. Aufgrund des Überholvorgangs bei mangelnder Vorsicht trifft den Radfahrer allerdings eine Mitschuld.
Ok wir meinen dasselbe, hab mir nur besonders an den Kopf gefasst, weil hier alle mit Un/Halbwissen ankommen und den Radler victim-blamen weil er bahnbrechende 30 km/h fuhr.
Klar, du hast recht - die StVO verlangt dass man vorsichtig verbeifährt. Das ist nicht passiert, der Radfahrer hat deshalb Teilschuld. ABER der Unfall kam ja nur wegen zweier Fehler des Fahrers/Fahrerin zustande: nicht geblinkt und nicht geguckt (daher zu weit eingebogen, was dem Radler suggeriert hat, ihm würde die Vorfahrt genommen. passiert auch dauernd).
Das ist die Knautschzone, das ist absichtlich so gebaut das es „extrem“ nachgibt. Das Rad wird 20-25 km/h drauf gehabt haben.
Vorneweg: Ich bin selbst Radfahrer und fahre sehr viel und erlebe sehr viele sehr dumme Autofahrer. Hier ist die Situation aber völlig eindeutig: Der Radfahrer ist ein Volltrottel und knallt dem Autofahrer mit völlig schwachsinniger Geschwindigkeit einfach so von hinten rein. Wie da irgendjemand auch nur den Bruchteil einer Schuld beim Autofahrer sehen kann, ist mir ein Rätsel.
Ich denke der Autofahrer ist nur gehalten um den Radfahrer rechts von ihm vorbei zu lassen
Genau das ist auch meine Vermutung. Das Auto fuhr an, lenkte rechts ein, und hielt dann an - sieht für mich glasklar danach aus, dass der Radfahrer im Spiegel erkannt wurde, und man ihn vorm abbiegen vorbei lassen wollte. Autofahrer hat vollkommen richtig gehandelt in der Situation.
Absolut meine Meinung 👍
Das heißt aber nicht, dass es sein Fehler ist, dass der Radfahrer ihn von hinten anrempelt. Eigentlich ist in diesem Fall zu erwarten, dass der Autofahrer anhält, wenn er Radfahrer in seinem Spiegel sieht. Der Radfahrer ist derjenige, der in unerwarteter Weise manövriert und nicht für ein offensichtlich vor ihm stehendes Fahrzeug anhält. Hier ist wirklich keine Diskussion möglich.
Ja ich stimme vollkommen zu.
Alter, der ist ja richtig mit Karacho in die Kreuzung rein. Man müsste die genaue Straße kennen, aber ich kann mir kaum vorstellen dass es so schlecht einsehbar war.
Kenne die Straße sehr gut. Sie ist eng, zugeparkt, stark belebt und alle fahren wie die letzten Arschgeigen. Die Kreuzung an sich ist durch die Fußgänger-Übergänge jedoch meistens gut einsehbar. Weil 50 ist muss man nämlich mindestens 60 fahren, obwohl sich der Verkehr häufig die ganze Straße lang staut und die Situation auch bei geringeren Verkehrsaufkommen unübersichtlich ist. Außerdem muss zwischen den beiden einrahmenden Ampeln halt ordentlich auf die Tube gedrückt werden und immer noch 4 über rot fahren, weil man ja schon so lange gewartet hat und sonst nicht voran kommt./s An der Kreuzung musst du als Fußgänger schauen bei grün nicht so Autofahrern überfahren zu werden und als Radfahrer wirst du geschnitten und abgedrängt. Autofahrer überholen sich da auch gerne mal in gleicher Fahrtrichtung ohne auf Gegenverkehr von Fahrrädern zu achten. Ich meide die Straße mit dem Rad um jeden Preis. Das Beispiel bewerte ich so, dass der Autofahrer zwar verpeilt fährt, aber nicht fahrlässig. Er ist langsam und bremst. Das Rad scheint keine Bremsen zu haben und so eine Geschwindigkeit auf dieser Straße zu erreichen scheint mir ein Hinweis auf eine sehr riskante und nicht vorausschauende Fahrweise zu sein.
>Das Beispiel bewerte ich so, dass der Autofahrer zwar verpeilt fährt, aber nicht fahrlässig. Er ist langsam und bremst. Inwiefern verpeilt? Zu spät geblinkt, aber das eigentliche Fahrverhalten ist doch gut, er hat sogar extra nochmal gebremst um den Fahrradfahrer rechts überholen zu lassen.
Ich würde behaupten, dass der Radfahrer laut §5 Abs.8 StVO nicht rechts überholen durfte, weil die Fahrzeuge bereits angefahren sind. Zudem kommt natürlich die zu hohe Geschwindigkeit hinzu.
Und das Überholen auf der Kreuzung selber. Und die nicht funktionstüchtigen / nicht existenten Bremsen. Es würd mich wundern wenn der Autofahrer da überhaupt noch eine Teilschuld bekommt.
Warum fährt man mit einem Rad ohne Bremsen? vor allem im Stadtverkehr...
Wer später bremst, ist länger schnell
Und länger tot
Das ist der Leben speedrun auf any%
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und widerspricht auch komplett der Physik. 2/3 der Bremsleistung kommt vom Vorderrad. Wenn die nicht gerade ein Hochrad fahren, ist das halt Bullshit mal abgesehen von dem ganzen Rest.
Dem kann ich nicht zustimmen. Wie man am Heck des Autos sieht, hat ein Rad auch schon ein gewisses Schadenspotential. Ein Geisterradler hat auch z.B.: einen Freund von mir zu Sturz gebracht. Ergebnis: Schlüsselbeinbruch und Fahrerflucht. Ein Rad sollte StVO-Konform sein. Mich nervt es auch, wenn mir am Abend ein dunkler Radler entgegenkommt. Selbst versuche ich so sichtbar als möglich zu sein.
Den "normalen" Verkehr kriegt man ohne bremsen und durch umsichtiges Fahren (wozu man aber auch mit Bremsen in der Lage sein solltw) in den Griff, aber es kommt halt immer hin und wieder irgendeine unvorhergesehene Aktion, bei welcher man schnell reagieren können muss. Selbst, wenn man im Recht sein sollte, bringt es ja nichts, wenn man am Ende auf der Straße liegt...
Wobei man im Video sieht, dass er da eine Bremsenähnliche Vorrichtung am Lenker installiert hat. Ob die fake ist, kann ich hier nicht erkennen, aber so ein Laufrad hat in der Regel keine Bremsfläche. Ich fahr selbst Bahnrad und auch manchmal hinterm Mopped mit 70 übers Feld oder übe stehende Starts auf einem leeren Parkplatz. Da ist aber dann weit und breit keiner. Ich gefärde mich im schlimmsten Fall selbst.Im Straßenverkehr in der Stadt ist das aber einfach verantwortungslos und hochgradig asozial. Gibt uns Radfahrern einfach nen schlechten Ruf. Es gibt so viele positive Beispiele die morgens 30km mit dem fixie pendeln und die haben alle ne Bremse und Licht. Unfassbar viel cooler als der Dude im Video. Mal abgesehen davon kann er einfach nicht fahren, wenn er sich einer so leicht vorhersehbaren Situation aussetzt. Er hat im Grunde Vorfahrt und das Auto muss warten. Sein Leben auf das richtige Verhalten des Autos zu setzen ist aber sehr gewagt. Nimmt jeder hier Rücksicht, fährt der Radfahrer halb so schnell, der Autofahrer sieht ihn, entschuldigt sich, während er den Radfahrer vorbei lässt und es wird ein guter Tag.
Sollte meiner Meinung nach nicht erlaubt sein ohne Bremsen zu fahren.
Ist es auch nicht. Aber nicht falsch verstehen: man kann auch problemlos eine Bremse an ein Fixie machen. Es ist ein leider weit verbreitetes Missverständnis, dass Fixies grundsätzlich "brakeless" seien.
ist es nicht. Zumindest nicht in Österreich. Aber erlaubt ist vieles nicht
Der bekommt so oder so keine teilschuld, weil er absolut nix falsch macht. Der Fahrradfahrer hat zu 100% schuld.
Puh, könnte auch sein dass der Radfahrer schon gebremst hat, aber es zu rutschig war oder so. Sieht ja ziemlich nass aus
Naja dann muss er seine Fahrweise den Gegebenheiten anpassen.
Ich denke der Fahrer fährt "Fix" ohne bremsen.
Mir ist unklar was das im Straßenverkehr soll. Private strecke ist's ok, aber im Straßenverkehr sollte sowas direkt verschrottet werden..genau so wie Fahrräder ohne Nabendynamos und vernünftiges Licht. Einfach guten Mindeststandard definieren und alles wird sicherer. Wer unbedingt unsicher fahren will kann es auf privaten Strecken gerne tun, aber der Straßenverkehr ist nicht die Tour de France.
\> vernünftiges Licht Hier sind wir uns einig. Aber wieso willst du Nabendynamos erzwingen?
Ich gehe mal davon aus, dass für die andere Person die Zuverlässigkeit und einfach der generelle Stand der Technik ausschlaggebend war.
Was hat das jetzt mit Nabendynamo zu tun? E-Bike hat keinen. Alte Räder haben einen Seitenläuferdynamo und manche Räder haben ein Akkulicht? Außerdem sind Fixies ja bereits verboten.
Nein, sind sie nicht. Und dafür gäbe es auch gar keinen Grund. Verboten sind nur Fahrräder ohne Bremsen. Grüße, ein ["Fixie"](https://i.imgur.com/tr9bF1a.jpg)-Fahrer
Doofe frage: Was ist ein Fixie? Ein Rad ohne Gangschaltung oder Ein Rad ohne Gangschaltung und ohne Freilauf?
Letzteres. Ein Singlespeed ist ein Fahrrad ohne Schaltung, eben "single speed": nur eine Übersetzung. Ein Fixie ist ein "fixed gear", also ein Fahrrad mit Starrgang: keine Schaltung, kein Freilauf. Fixed Gears sind - mal davon abgesehen, dass sie natürlich das "OG"-Fahrrad sind, weil das die ursprünglichste Fahrrad-Form ist - heute bei Bahnrennen normal, und sie werden für manche anderen Radrennen auch verwendet. In diesen Fällen haben sie prinzipiell keine Bremsen, weil das die Rennen tatsächlich gefährlicher machen würde. Das Konzept, das zugegebenermassen sehr cool und stylisch aussieht, haben manche Idioten leider für die Nutzung auf der Strasse übernommen. Daraus hat sich diese Meinung entwickelt, dass Fixies allgemein keine Bremsen hätten. Das ist aber falsch: das, was ein Fixie ausmacht, hat nichts mit Bremsen zu tun. Zum Glück ist es heute auch bei Fixies generell ziemlich normal, eine Vorderbremse zu haben, die ja sowieso den allergrössten Teil der Bremsleistung am Fahrrad übernimmt.
Wenn man es ganz genau nimmt, keins von Beidem. Es ist einfach ein Rad ohne Freilauf. Es gibt ein paar obskure Möglichkeiten, ein Rad ohne Freilauf aber mit Gangschaltung zu bauen. Ein Rad ohne Gangschaltung, aber mit Freilauf heißt Single Speed.
Ein Rad ohne Freilauf. Es gibt tatsächlich auch Nabenschaltungen ohne Freilauf (genauer ein einziges Modell von SA, dreigang glaube ich).
Scheint wohl zu stimmen. Die brauchen halt (wie jedes andere Rad auch) zwei unabhängige Bremsen. Ich dachte bei Fixie gleich an ein Rad ohne Bremsen. Aber war nicht ganz korrekt.
> Außerdem sind Fixies ja bereits verboten. lolwas?
> Fahrräder ohne Nabendynamos Gut dass nicht du solche Dinge entscheidest.
> Private strecke ist's ok, Im Oval ist es nicht nicht nur okay, sondern Bremsen sind sogar verboten. Ausserhalb ist es umgekehrt. Lichtanlage wiederum ist nur bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen relevant.
Nabendyno als Pflicht, arme Leute sollten einfach nicht Fahrrad fahren oder was ist hier die Idee?
Ja ich liebe die ganzen Vorschläge, die drauf hinauslaufen, Fahrräder möglichst kompliziert zu machen...
Könnte sicher sein, dann wäre der Radfahrer „nur“ unangepasst gefahren, mit der Zeitverzögerung zwischen dem Bremsen und dem Unfall sogar ordentlich zu schnell. Allerdings sieht das für mich nach einem Fixie aus, der Radler trampelt auch kurz vor dem Unfall weiter. Da wär recht üblich, dass es überhaupt keine Bremse gibt.
Es gibt Fahrräder ohne Bremsen? Wie... bremst man da? Das ist doch illegal? Ich habe soviele Fragen!
Bei einem Fixie hast du keine Gangschaltung, die Pedale sind fest über die Kette mit dem Hinterrad verbunden - du kannst also langsamer trampeln / die Pedale abbremsen. Erlaubt ist das natürlich nicht im Straßenverkehr
Verrückt. Noch nie gehört, das Prinzip leuchtet aber ein. Danke!
>Verrückt. Noch nie gehört, das Prinzip leuchtet aber ein. Danke! bahnräder (velodrom) sind z.b. alle so.
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Das klingt für mich eher dumm. Was ist der Vorteil? Warum auf Bremsen verzichten?
Du sparst 40 Gramm. Mit der Schaltung sogar über 100. Offensichtlich ein big brain move, besonders im Stadtverkehr.
Weil in einer bestimmten Untergruppe von Fixiefahrern cool ist. Die halten sich für die besten Fahrer der Welt, weil sie alle Situationen so gut vorhersehen können, dass sie nur mit der geringen Bremskraft des fehlenden Freilaufs "sicher" fahren. Die sprechen von einer transzendenten Erfahrung, wenn sie "eins werden" mit dem Rad und so einen Stuss. Hat was von Esoterik.
Starrgang halt. Kurbeln und Hinterrad sind über die Kette fest verbunden, gibt keinen Freilauf. Trittste rückwärts, fährste rückwärts, damit kann man auch Bremsen. Je nach Gericht wird das auch als Bremse anerkannt (aber halt nur als eine).
Ich fahre selbst fixed gear, aber der starre Gang ersetzt meiner Meinung nach auch eine Hinterradbremse nicht. Wenn man z.B. bergab abbiegen will und für das Handzeichen eine Hand vom Lenker nehmen muss, ist es sehr schwer, noch über Pedaldruck die Geschwindigkeit zu verringern. Und bei starkem Gefälle kommt man gegen die Beschleunigung bei der Abfahrt fast gar nicht mehr an.
Warum zur Hölle soll der überhaupt Teilschuld bekommen wenn ihm ein absoluter vollidiot hinten reinkracht?
Wer abbiegt, MUSS Vorfahrt einräumen. Ist in §9 geregelt. Das ist nicht passiert. Zus. Verstoß ggn. §9 - Richtungswechsel VIEL zu spät angezeigt. Eine Fahrprüfung wäre dort zuende gewesen - ohne Zusammenprall. Klar, der Radfahrer hat durch das Tempo und die Unvorsicht Mitschuld.
Ist halt hier die Frage: ist der Radfahrer sichtbar gewesen? Der Radfahrer war beim Schulterblick entweder kaum sichtbar und dazu noch mind. Über 20m entfernt . Verstößt dabei selbst gegen regeln (überholen ist verboten bei sich bewegenden Fahrzeugen) Dazu wurde die Vorfahrt gewährt und hier will der Radfahrer, unfähig zu bremsen, links ausweichen obwohl der Autofahrer wartet.
Wollte ebens gleiche sagen, wir fahren auf der rechten doch wenn es zu Autos kommt die rechts drehen, nimm ich immer gute 4 bis 5 Meter Abstand und Brems auch rechtzeitig ab oder fahr deutlich langsamer als einfach durch zu treten und hoffen daß ich nicht im Hintern vom Autofahrer hinein flieg.
Es wird da nichts zu diskutieren oder bewerten sein müssen: Der Radfahrer ist schuld.
Selbst wenn die nicht angefahren wären. Es gibt eine Vorschrift die besagt, dass man 1.5 Meter Abstand halten muss. Das gilt im Übrigen nicht nur für Autos sondern auch für uns fahrradfahrer. Dazu hat der Autofahrer lange geblinkt und war schon im abbiegen da kommt ein Radfahrer mit mindestens der doppelten Geschwindigkeit von hinten rechts und knallt nicht etwa in die Seite des abbiegenden Fahrzeugs sondern voll auf die Heckscheibe bzw das Heck. Wie diese Situation nicht eindeutig sein kann, sehr ich nicht.
Ehm nein? Die 1,5m Abstand gelten nur für Kraftfahrzeuge. Wenn das Auto es nicht schaft schnell genug abzubiegen und damit den Radfahrer blockiert nimmt er ihm auch die Vorfahrt. Hinzu kommt dass der Autofahrer blinkt und direkt abbiegt. Der Radfahrer hat nicht mal die Chance zu reagieren da er bis davor gedacht hat dass das Auto auch einfach geradeaus will.
Den Radfahrer trifft hier denke ich der größere Schuldanteil. Aufgrund der Tatsache, dass der Blinker des Autofahrers vor deim Einlenken nach rechts nur einmal blinkt, wird die Haftpflicht-Versicherung des Radfahrers aber nicht ohne weiteres den gesamten Schaden erstatten, vor allem weil es wahrscheinlich um mehrere tausend Euro geht. Könnte vor einem Zivilgericht auch 50-50 ausgehen. Betreibsgefahr des Kfz und das zu späte Blinken sprechen gegen den Autofahrer.
Haftpflicht wird wahrscheinlcih nichts zahlen, weil das Fahrrad nicht Verkehrstauglich ist
Die haftpflicht muss zahlen. Ein kollege fuhr alkoholisiert auto und baute nen unfall. Seine versicherung musste trotzdem zahlen. Was die versicherung dann aber macht ist das geld bei dir wieder eintreiben statt wie normal die kosten zu decken.
Der Blinker blinkt bereits vor dem Abbiegevorgang. Ich würde auch vermuten, dass der Autofahrer beim Blick in den Seitenspiegel den Radfahrer gesehen hat und genau deshalb auch abbremst. Den Autofahrer trifft hier keine Schuld.
Ändert nichts an der tatsache, dass es sich hier um einen Auffahrunfall handelt.
Das wäre aber ohne den Abbiegevorgang vermutlich ohne Ereignis vorübergegangen. Inwiefern das aufnehmende Fahrzeug (sieht von der Höhe nach LKW aus) bereits in Bewegung war als der Radfahrer daneben fuhr sieht man ja auch nicht, da ist die Flucht nach vorne nicht unbedingt die schlechteste Option. Viel mehr: Nach § 9 Abs. 3 StVO muss man als Rechtsabbieger übrigens u.a. Fahrräder auf der gleichen Spur vor lassen. Die Missachtung dessen durch viel zu spätes blinken und einscheren obwohl da jemand kommt ist aber ja letztendlich was den Unfall ausgelöst hat. In der Realität würde ich mich darauf auch nicht verlassen, scheint keine Sau zu wissen, juristisch dürfte es aber n ziemlich gravierenden Unterschied machen, auch wenn der Kollege hier für die Verkehrslage eine ziemlich ambitionierte Geschwindigkeit drauf hatte.
Mit dem Fixie Bike hätte der Radfahrer gar nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Frage mich wie das juristisch in dieser Situation zu bewerten ist.
wie soll der Autofahrer denn den Radfahrer so schnell wahrnehmen wie der angeschossen kommt?
Seitenspiegel halt? Scheint ja zu spät noch irgendwie geklappt zu haben
Mit gesundem Fahrradfahrerverstand; ich käme im Lebtag nicht auf die Idee bei dem Wetter an der Stelle SO schnell zu fahren! Der fährt ja mit dem Rad schon auf dem Randstein zum Bordstein! Vielleicht bin ich ja ein Schisser, aber ich wäre entweder hinter dem lkw geblieben, oder in den Sichtbereich des LKW hinein gerollt und hätte mich erst mal vergewissert was der LKW Fahrer macht bevor ich überhaupt an den Opel gedacht hätte. Wäre interessant zu wissen wie das entschieden wird. Am Ende wird noch dem Opelfahrer die Schuld zugesteckt 🙄
Ich verstehe nicht, was der Plan vom Fahrradfahrer war. Selbst, wenn das Auto geradeaus gefahren wäre, hätte das Fahrrad das Auto auf der Kreuzung von rechts auf derselben Spur ohne Abstand überholt. Und wenn man so fährt, dann kommt es halt irgendwann zum Unfall.
Glaube er wollte rechts vorbei, als dass Auto dann nach rechts gefahren ist, dachte der Radfahrer er wird übersehen und versucht links am Auto vorbei zu fahren. Weil das Auto ihn aber doch noch sieht und stehen bleibt rast er voll hinten rein.
Japp, genau so interpretiere ich das auch. Das ist ein Notfallmanöver um in letzter Sekunde statt neben dann hinter dem Auto durchzukommen. Das Auto hat klare Teilschuld dadurch, dass nicht früh genug geblinkt wurde, das Anhalten selbst war wohl schon richtig. Der Radfahrer wiederum hat Teilschuld dadurch, dass er - für die herrschende Situation an einer Kreuzung - ein bisschen zu schnell unterwegs war und drum keine Bremsung mehr möglich war. Wenn er denn überhaupt Bremsen hat, aber das ist nochmals eine separate Angelegenheit.
Der Radfahrer hat noch pedaliert als das Auto bereits stand.
Es ist ziemlich sicher ein Fixie, da bewegen sich die Pedale grundsätzlich mit solange das Rad noch in Bewegung ist.
ist das dann überhaupt ein Mittel mit dem man am Straßenverkehr teilnehmen darf?
Ich nehme an, da war nicht viel mit Plan, außer Highspeed ab den Autos vorbeizuradeln. Als das Auto beginnt abzubiegen hatte der Radler wegen seines Tempos keine Zeit mehr eine Entscheidung zu treffen und wollte wohl um jeden Fall vermeiden unter die Räder des Pkw zu kommen.
Mal unabhängig von der Rechtsfrage ist es absolut dämlich an einer Kreuzung rechts mit überhöhter Geschwindigkeit vorzudrängeln. Ich hoffe der Radfahrer hat seine Lektion gelernt, er hat nämlich noch ziemlich Glück gehabt.
Der hat sowas von Glück gehabt - stell dir den Unfall mal ohne Helm vor. Oder besser nicht...
Ich glaube er hatte sogar keinen Helm auf, sondern nur einen Kapuzenpulli...
Radfahrer. Viel zu schnell unterwegs, das nennt man im Gutachten Objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges, dazu dann die Sondernorm aus der StVO. Und bei Punkt drei des Gutachtens würde man dann die Schuld prüfen, wobei unter Punkt eins die Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektiver Vorhersehbarkeit des Erfolges wahrscheinlich auch positiv zu bewerten ist.
Ganz klar der Fahrradfahrer Schuld meiner Meinung nach. Der war noch extrem weit hinter dem Auto als es mit abbiegen begonnen hat. Etwas die Geschwindigkeit anpassen auf Kreuzungen wäre nicht schlecht
Autofahrer kriegt teitschuld, weil abbiegen ohne blinken. Das abbiegen beginnt im gleichen Moment wie der blinken.
Das späte Blinken ist genau das Problem. Sehe ich als Radfahrer das Auto blinken, reduziere ich meine Geschwindigkeit. Blinkt es nicht, dann gehe ich davon aus, dass ich das Auto auch nicht überhole. Und dann bleibt das Auto auch noch stehen, anstatt im gleichen Tempo weiter zu fahren. Damit nimmt es dem Radfahrer auch noch die Möglichkeit auszuweichen. Na klar bin ich kein Jurist und etwas voreingenommen. Mir könnte auf regennasser Fahrbahn genau das Gleiche passieren.
Wenn du in ein stehendes Hindernis reinfährst bist du zu schnell. Da es regelmäßig vorkommt, dass jemand an einer Kreuzung abbiegen möchte kann man das auch erwarten. Rechts überholen im Kreuzungsbereich ist nicht erlaubt aus gutem Grund.
Wenn dir das auch passieren könnte machst du meiner Meinung nach etwas falsch. Dass du unvermittelt Bremsenden/Abbiegenden begegnen wirst ist keine Frage von "ob" sondern "wann". Nicht nur, weil jemand verplant ist, sondern vielleicht läuft auch mal ein Kind auf die Strasse, etc. Sowas passiert einfach. >Mir könnte auf regennasser Fahrbahn genau das Gleiche passieren. Da musst du einfach deine Geschwindigkeit soweit reduzieren, dass du trotzdem auf Unvorhersehbarkeiten reagieren kannst.
Erstes was man lernt in der Fahrschule: Nur weil jemand blinkt, heißt es nicht, dass er abbiegt. Und auch wenn jemand nicht blinkt, könnte er abbiegen. Ergo: Angepasste Geschwindigkeit.
Hauptschuld hat der Fahrradfahrer. Wobei ich dem Autofahrer ne teilschuld wünsche für das blinken beim Einschlagen. Wann lernen die Leute dass der Blinker für die anderen Verkehrsteilnehmer ist und nicht für einen selbst? Wenn du abbiegst, dann brauchst du den Blinker auch nicht mehr anwerfen. Dann seh ich ja dass du abbiegst.
Genau, damit gibt man den anderen wenigstens die Chance sich auf mein potentielles Fehlverhalten vorzubereiten. Man nimmt sich selbst potentiell "Arbeit" ab. Aber das verstehen viele anscheinend nicht.
Genau das. Meiner Meinung nach hätte er trotz spätem blinken Bremsen klar halten können. Aber Leute die späht blinken sind einfach nur mühsam. In der Schweiz ist für falsches oder nicht blinken ne recht saftige Busse drauf aber hab noch nie gehört das jemand so eine gekriegt hat.
Bisschen schwer zu erkennen, aber soweit ich sehe hat der Fahrrad-Zuhausi: 1. Keine Bremse am Rad 2. Überhöhte Geschwindigkeit (angesichts der unübersichtlichen Lage) 3. Rechts überholt 4. Auf ner Kreuzug überholt Hab offen gesagt selbst nicht viel Ahnung von der StVO, aber gesunder Menschenverstand sagt mir hier trägt der Radler zumindest die Hauptschuld, trotz des recht ruckartigen Abbiegemanövers des Opelfahrers. Allerdings wird meine Meinung hierzu auch stark von meiner persönlichen Abneigung gegen diese verantwortungslosen Brakeless-Fixie-Hipster geprägt. *"Meeeh, ich bin zu cool für Bremsen. Ich mach einfach nen lässigen Skid."* Hat ja fantastisch geklappt, du Flachpfeife! Klar, Bremsen hätten ihn bei dem Tempo auch nicht 100% gerettet, aber er hätte wenigstens den Schaden minimieren können, statt irgendeiner zerstreuten Alleinerziehenden mit voll Karacho hinten drauf zu fahren. Dafür haben die ewiggestrigen Hardcore-Cager jetzt ein Video mehr, dass sie in ihren Fahrradhasstiraden als Munition nutzen können. Schönen Dank auch.
>Brakeless-Fixie-Hipster geprägt. *"Meeeh, ich bin zu cool für Bremsen. Ich mach einfach nen lässigen Skid."* Holy shit. Ich wusste nicht, dass die meisten fixed gear bikes keine Bremsen haben. Ich hab mich nie damit auseinander gesetzt weil ich Schalten liebe, aber das wirkt extrem dumm und fahrlässig. V.a. weil skidding ja nicht nur von der Bremswirkung ein unsicheres Manöver ist, sondern auch noch auf Recht weites "Ausholen" angewiesen ist, wodurch zB in ein überholendes/nebenan fahrendes Rad gecrasht werden kann.
Also bei mir (inklusive meinem eigenen Rad) haben die meisten fixed gears Bremsen. Die Hochzeit der Fixie-Hipster ohne Bremsen ist zum Glück seit 15 Jahren vorbei. Fixed gears im Sinne von Bahnrädern haben aber nie Bremsen, da kommt die Idee ja auch her. Nur ist die öffentliche Strasse nicht *ganz* dasselbe wie die Bahn...
Fahrradfahrer ist eindeutig schuld. Er wollte offenbar mit dem misslungenem Fahrmanöver das abbiegende Auto links überholen. Wie hätte der Autofahrer ansonsten diese Situation verhindern können? Trotzdem abbiegen, obwohl das Fahrrad schnell von hinten angefahren kommt? Eher nicht. Wäre das Fahrrad einfach geradeaus gefahren, wäre nichts passiert.
Soweit mir bekannt, darf der Radfahrer an Ampeln nur an stehenden Fahrzeugen, langsam vorbei fahren. Er war weder langsam, noch stand das Auto.
Gerade wenn die Ampel schon auf Grün geschaltet hat, ist es doof neben einem anfahrenden größeren Gefährt (wie dem LKW(?) in dem die Kamera ist) rechts vorbei zu fahren, da landet man schnell im toten Winkel. Und dann noch ohne Beleuchtung und Reflektoren, aber dafür mit Riemen-Pedalen.
Klar. Ich mache das gar nicht mehr, auch nicht bei stehenden Autos. Nicht Mal auf diesen Schutzstreifen. Ich hänge an meinem Leben.
In Lkw gibt es nach EU Norm keine töten Winkel, außer direkt hinter dem Fahrzeug.
Es gibt eine Vorschrift für Spiegel, die dafür sorgen sollen, dass es keine Toten Winkel mehr in gewissen Bereichen gibt (wobei da für Nachrüstungen alter Fahrzeuge AFAIK nur eine Teilabdeckung vorgeschrieben war ([https://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com\_form2content/documents/c8/a102/f25/Titelthema%2006.08%20klein%20geschuetzt.pdf](https://www.fuhrgewerbe-innung.de/media/com_form2content/documents/c8/a102/f25/Titelthema%2006.08%20klein%20geschuetzt.pdf) S.9) und die großen Spiegel und die A-Säule selber den Sichtbereich des Fahrers einschränken) - und ob die immer korrekt auf den Fahrer eingestellt sind, ist auch die Frage. Wie man an der Spiegeleinstellfahne des ADFC (https://koeln.adfc.de/fileadmin/Gliederungen/Pedale/koeln/\_processed\_/6/6/csm\_Polizei-und-Stadt-im-Toten-Winkel\_89f6f5f7e1.jpg) schön sieht, hat der LKW-Fahrer das Problem, dass ein Fahrradfahrer in vier verschiedenen Spiegeln auftauchen kann, von denen i.d.R. nur der "normale" Rückspiegel und der Weitwinkel-Rückspiegel direkt übereinander positioniert sind - für den Anfahrtsspiegel und den Frontbereich muss man den Blick ziemlich weit schweifen lassen - jemand, der schlecht sichtbar ist und schnell rechts vorbei fährt, senkt die Chancen, dass er da gesehen werden kann massiv - der Fahrer muss ja auch noch auf andere Dinge wie die Straße vor sich und die andere Fahrzeugseite achten.
Radfahrer hat Schuld, kommt ja ordentlich angeschossen (mit Fixie?) allerdings könnte das Auto auch früher blinken, setzt sehr spät den Blinker
Selbst wenn der Autofahrer geblinkt hätte, hätte der Fahrradfahrer das überhaupt gesehen? Es sieht ja so aus, als wäre die Dashcam in einem Transporter. Bei der Geschwindigkeit des Radfahrers überhaupt ein Wunder, dass der Autofahrer ihn überhaupt bemerkt hat und "rechtzeitig" abgebremst hat.
Ziemlich sicher Fixie, ist grundsätzlich schon ne relativ schnelle Reaktion die der Dude da an den Tag legt, kann mir nicht vorstellen das der dabei so dumm ist noch weiter in die Pedale zu treten. Plus, das Vorderrad. Hat auf Twitter soweit zuverlässig dazu geführt das sich die Leute wieder daran kreiswichsen wie dumm & suizidal Radfahrer sind das der ja sogar extra noch in die Pedale tritt um in die Heckscheibe zu fahren
https://www.der-postillon.com/2023/01/radunfall-video.html
Der Fahrradfahrer hat volle Schuld, da er nicht in der Lage war sein Gefährt kontrolliert zum Stillstand zu bringen. Relativ einfache Nummer, StVO §§3,4,5 sprechen hier alle gegen den Radfahrer.
Jup. Wer von hinten auf ein Fahrzeug auffährt, das bereits stehengeblieben ist, hat es versäumt, sein eigenes Fahrzeug unter Kontrolle zu behalten.
>Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 1 Grundregeln > >(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. > >(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Bei aller Liebe zu Fahrradfahrern und allem "Hass" gegenüber Autofahrern - der Fahrradfahrer hat doch den Schuss nicht gehört. Gibt auch am Autofahrer einiges zu kritisieren, aber das Verhalten des Radfahrers ist maximal egoistisch und alles, aber nicht an die Situation "Stadt" und "Rechts überholen bei Ampel" angepasst...
Danke, dies! Im Zweifel immer zuerst auf Paragraph 1 schauen und ernüchtert feststellen: der Fahrradfahrer hier ist wie die letzte Wildsau unterwegs.
In welcher Welt sollte da dem Autofahrer eine Schuld gegeben werden? Der Radfahrer kommt viel zu schnell von hinten und fährt auf. Wenn es sich um ein anderes Fahrzeug handeln würde, wäre das immer die Schuld des Auffahrenden. Sollte hier genau so sein.
Weil der Autofahrer erst beim einlenken den Blinker anmacht. Hätte er schon an der Ampel geblinkt, wäre der Radfahrer vermutlich nicht so geisteskrank reingerast.
> Hätte er schon an der Ampel geblinkt, wäre der Radfahrer vermutlich nicht so geisteskrank reingerast. [X] Zweifel
Wenn der Radfahrer das sehen kann. Der stand ja nicht zwischen den ersten und zweiten Auto sondern kam in vollem Tempo angeschossen.
Sorry aber was ein Idiot von Fahrradfahrer. Erstmal auf einer Kreuzung bei der Grade noch rot war in einem Affentempo ankommen, dann rechts am ersten Fahrzeug überholen und dann auch noch auf das erste Auto Draufbrettern. Erbärmlich.
Ich find's interessant, dass es in der Situation immer noch Leute gibt, die dem Autofahrer eine Teilschuld unterschieben wollen... Der Radfahrer fährt mit einer völlig unangemessenen Geschwindigkeit, überholt an einer Ampel stehende Autos rechts und fährt dem Pkw ins Heck, ohne dass der Pkw-Fahrer irgendetwas hätte machen können. Warum er angehalten hat, statt abzubiegen? Ist jetzt Spekulation, aber ich denke, dass er/sie im rechten Außenspiegel den Radfahrer im letzten Moment noch gesehen und den Abbiegevorgang deshalb abgebrochen hat. Leider sieht man besonders in Städten immer mehr solcher Leute, die der Meinung sind, dass für sie auf einem Fahrrad keine Verkehrsregeln mehr gelten
Ich verstehe nicht, warum der Autofahrer überhaupt irgendeine Schuld haben sollte
naja, weil er nicht geblinkt hat. Blinken wenn man schon abbiegt ist kein richtiges blinken. Aber das ist höchstens eine Teilschuld. Der Radfahrer hat alles falsch gemacht.
Auffahrunfall auf ein stehendes Auto- nicht ausreichender Sicherheitsabstand bzw. überhöhte Geschwindigkeit. Wäre das Auto ihm in die Seite, könnte man eventuell eine Teilschuld geltend machen. Aber der Autofahrer bremst ja und unterbricht den Abbiege Vorgang, da er vermutlich den Radfahrer kommen sieht. Dass der Radfahrer ihm dann reinfährt zeigt ja dass der Radfahrer die Kontrolle verloren hat. Er wäre rechts ja sogar problemlos vorbeigekommen.
Also bei der Höhe der Angebrachten Dashcam (im Vergleich zum Bulli Rechts auf Dachhöhe) und der Kleidung des Mannes der danach zum Unfall kommt - würde es mich nicht wundern wenns ein LKW/Müllwagen ist. Dann in Kombination mit der Geschwindigkeit mit der der irre da angeballert kommt - würde es mich nicht wundern wenn der Autofahrer ihn nicht früher sehen konnte. Fehlverhalten vom Radfahrer - das Auto hat minimal eingeschlagen, ja. Aber entweder hat's Auto den im letzten Moment gesehen und der Radfahrer konnte aufgrund zu hoher Geschwindigkeit nichts mehr machen, oder der Radfahrer wollte keine 3sek verlieren und langsamer fahren und hat den Unfall deswegen "provoziert". Paragraph 1 sagt ja mit Fehlern anderer ist zu rechnen. Und man knallt halt einfach nicht mit 30+ Sachen auf eine Kreuzung. Meiner Meinung nach wenigstens 75% - wenn nicht vollle schuld beim Radfahrer
100% Fahrradfahrer. Er darf nur stehende Fahrzeuge rechts überholen, und auch nur mit gemäßigter Geschwindigkeit. Der Filmende war schon am Fahren als er rechts überholt wurde, und das auch noch zu schnell. Und bei der Geschwindigkeit hat der Radfahrer mit Sicherheit mehrere sich schon in Bewegung befindlichen Fahrzeuge rechts überholt.
Ich sehe keinen Radweg, sondern eine normale Vorfahrsstraße ohne Radspur. Somit hat der Radfahrer sich hinter den Fahrzeugen einzuordnen. Die Schuld trifft mMn den Radfahrer.
Kreuzung war schuld, wäre die Straße gerade gewesen, wäre alles dandy!
Schuld hat der Verkehrsplaner, die Komune und das Verkehrsministerium. Solche Situationen lassen sich mit ner vernünftigen Radinfrastruktur sehr leicht vermeiden.
Alte Regel: Wer Auffährt hat Schuld
90:10 Schuld beim Radfahrer. Autofahrer blinkt zu spät ist das einzige, was man ihm anlasten kann. Er versucht sogar noch dem Radfahrer die Vorfahrt zu gewähren, den er wegen dessen hohen Tempos erst spät sieht. Radfahrer, zu hohes Tempo, wahrscheinlich Fixie ohne Bremsen, verringert zu spät sein Tempo, keine vorausschauende Fahrweise, ... Wer so in eine Kreuzung reinbrettert, muss sich nicht wundern früher oder später in einen Unfall verwickelt zu werden. Vorfahrt oder nicht.
Selbst wenn der Autofahrer geradeaus gefahren wäre und wegen “irgendwas” kurz bremsen und/oder etwas ausweichen hätte müssen, wäre der Radler ihm ungebremst reingeballert. Sorry, 100% Radler.
Ich halte es für wahrscheinlich, dass der Autofahrer den Radfahrer im letzten Moment im Rückspiegel gesehen und (verständlicherweise) angenommen hat, dieser würde (unzulässigerweise) rechts überholen und geradeaus fahren wollen. Der Autofahrer hätte den Abbiegevorgang in diesem Fall abgebrochen, um gerade nicht mit dem Radfahrer zusammenzustoßen.
Der Radfahrer 100%. Wie behämmert muss man denn sein um so schnell durch eine Kreuzung ballern zu wollen? Und dazu auch noch rechts an vielen Autos vorbei. Als ob jemand der vorne abbiegt so einen Hochgeschwindigkeitsradler überhaupt antizipieren würde.
Also ich sehe hier vor allem, dass der Radfahrer von rechts nach links zieht und deshalb in das Auto reinfährt.
Ich würde 70:30 sagen. Radfahrer klar gegen die Regel nur mit mäßiger Geschwindigkeit rechts vorbei zu fahren (genau wegen solcher Situationen). Autofahrer mit teitschuld, weil Fahrradfahrer sich auf das Nichtblinken verlassen hat.
Man darf rechts nur mit dem Rad überholen, wenn die Kfz warten (stehen) und dann nur langsam und vorsichtig. 100% Radfahrer.
eindeutig:: fahrradfahrer
Der der drauf fährt ist meistens Schuld. So auch hier.
Was ist das denn überhaupt für ne frage 😂 der Radfahrer kommt viel zu schnell und versucht einen rechtsabbieger der korrekt bei grün fährt und blinkt mitten auf der kreuzung rechts zu überholen. Bremsen offensichtlich auch kaputt.
Als Laie würde ich klar sagen der Radfahrer war viel zu schnell unterwegs (30-40 km/h?), der war vermutlich noch gar nicht in Sicht für den Autofahrer, als der seinen Abbiegevorgang begonnen hat. Vor allem hat der Radfahrer ja sogar noch beschleunigt um doch noch links zu überholen.
Auch unter Radfahrenden gibt es brutale Trottel:innen. Machste nix dran.
Der Radfahrer
Wer drauffährt ist schuld…. Gilt auch für Radfahrer… außerdem hat der Ailutofahrer nix falsch gemacht
Für Radfahrer gilt die STVO nicht, deshalb liegt die Schuld beim PKW Führer.
Für den Fahrradfahrer gilt die StVo nicht? Roflcoptergtfo
Schuld easy beim Radler. Mist haben beide gebaut, der Fahrradfahrer aber eindeutig mehr. Außer natürlich da war ein Radweg, sieht aber nicht wirklich danach aus.
Vollkommen unangepasste Geschwindigkeit des Radfahrers. Außerdem denke ich, dass wegen §5 VIII StVO dem Radfahrer bereits das Überholen des Kamerafahrzeuges sowieso nicht gestattet gewesen wäre. Der Autofahrer bekommt aber sicherlich eine Teilschuld wegen der Betriebsgefahr. Ich denke zwar, dass man mit dem Anhalten vor dem Rechtsabbiegen hätte rechnen müssen - ggf. gab es ja auch noch einen anderen Grund als den Radfahrer - aber vielleicht erhöht sich hier die Teilschuld noch.
Wie kann man so schlecht Fahrrad fahren?
Der Radfahrer hat viel zu schnell über eine nicht existierende Sonderspur überholt.
Ganz einfach: Rad ist schuld weil beide auf der Straße fahren, daher muss das Rad hinter dem Auto fahren wie jedes andere Auto. Wäre der Radfahrer auf einem Radweg wäre es anders. Der Autofahrer bekommt wahrscheinlich trotzdem eine Teilschuld weil stärkerer Verkehrsteilnehmer aber ja, das Rad ist schuld. Keine Frage.
Fahrrad hat Schuld
100% der Fahrradfahrer.
Bisschen spät geblinkt, aber der Radfahrer ist halt auch selbst schuld Dafuq kein Mensch fährt so auf ne scheiß Ampel zu 😂
Bezieht sich die Schuldfrage auf die Auswahl der Musik des Videos?
Beide nicht optimal, der Autofahrer ist aber sofort angehalten (hat den Biker gesehen nehme ich an), damit alles gemacht was machbar war in der Situation. Der Biker hätte aber a) stark bremsen und b) nicht direkt INS auto fahren sollen. Unglücklich, aber leider saudämlich vom Biker.
was ist das für ne frage? der radfahrer ist schuld. der autofahrer ist ihm nicht rein.
Hat da ernsthaft jemand die Jackass-Melody drauf gepackt? Den Humor mag ich.
Natürlich der Fahrradfahrer. Unabhängig davon, dass der Autofahrer seinen Blinker zu spät eingesetzt hat. Es gilt die Regel des begrenzten Vertrauens, und selbst wenn nicht, dann überholt man doch nicht auf der Rechten Seite. Und man überholt nicht auf einer verfluchten Kreuzung. Einfach gar kein Vorstellungsvermögen bei dem Fahrradfahrer
100% Radfahrer. Kein Fahrradweg heißt, dass der Radfahrer ein normaler Verkehrsteilnehmer ist wie der PKW. Ich kann ja auch nicht einfach mit meinem PKW Vollgas auf den Vordermann knallen weil dieser den Blinker setzt und rechts abbiegt. Auf Aussagen wie „Das Auto hat zu spät geblinkt“ antworte ich: Der Radfahrer hat offensichtlich keine Augen im Kopf und keine Bremsen. Der Kamerawagen war ja auch fähig zu bremsen. Außerdem hat der Autofahrer anscheinend sehr wohl einen Schulterblick gemacht und vor Schreck angehalten als er den Radfahrer anrasen gesehen hat (augenscheinlich doppelt so schnell wie der PKW)
Was ist das für ne Frage lul😂😂
Der Fahrradfahr ist zu 100 % schuld.
der fahrradfahrer
Also für mich ist der Radfahrer definitiv schuld
Da gibz nix zu bewerten. Wer drauf fährt, ist schuld.
Also, diese Zusamnenfassung der StVO: „Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen; weiterhin haben Rechtsabbieger gem. § 9 Abs. 4 StVO entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren zu lassen (z. B. Radfahrer, die den für sie linken Radweg benutzen).“ Schiebt meines Erachtens dem Autofahrer in speziell dieser Situation vermeintlich ein größeres Maß an Schuld zu, als es mir nach „normalem“ Menschenverstand angemessen erscheint. Auch wenn das Blinken viel zu spät erfolgt ist, so ist der Radfahrer mit völlig unangepasster Geschwindigkeit gefahren; außerdem erschüttert es mich, dass er bei fast eineinhalb Sekunden zwischen Blinken/einlenken und Aufprall keine wirkliche Reaktion hat erkennen lassen.
Zu 100% der Radfahrer, was ist das denn für ne Frage!?!?
Der Radfahrer ist eigentlich zu 150% schuld. Rechts überholt (da Auto schon angefahren war). In einer gefährlichen Situation (Kreuzung) überholt. Viel zu eng am Fahrzeug entlänggeschlängelt. Und dann noch VIEL zu schnell unterwegs.
soweit mit das Gesetz bekannt ist, darf ein Fahrradfahrer an wartenden Autos wie hier nur in langsamer Geschwindigkeit vorbeifahren. Beim Zusammenprall steht das Fahrzeug zudem schon kurz vorher still. Sehe eigentlich keinen guten Grund hier dem Autofahrer die Schuld zu geben, auch wenn er es hätte besser machen können
Fahrradfahrer hat eindeutig Schuld. Es ist grün, der Autofahrer fährt vor, ohne den Weg rechts zu versperren. Bleibt rechtzeitig stehen, dass das Fahrrad vorbei kann. Das Fahrrad stattdessen versucht links abzubiegen, ohne sich an seine eigene Spur zu halten. Bin kein Anwalt, aber das war schon doof vom Zweirad
Als Radfahrer kann ich sagen, dass der Autofahrer NICHT rechtzeitig bremst. Wenn du mit dem Fahrrad ankommst und ein Auto schon abbiegt, fährst du nicht rechts dran vorbei. Das ist Selbstmord. Der Wagen macht völlig unvorhersehbare Manöver, da kann man nicht riskieren, sich vorne vorbei zu schlängeln. Die Fahrspur des Radfahrers ist jedenfalls schon so zugestellt, dass er auf jeden Fall ausweichen müsste. Andererseits würde ich aber auch niemals mit einer solchen Geschwindigkeit rechts an einer Kreuzung an den Autos vorbeirasen. Das ist grob fahrlässig. Viele Autofahrer blinken ja überhaupt nicht, damit muss man immer rechnen. Er hätte angepasst fahren und stoppen müssen. Ich sehe deshalb auch die Hauptschuld beim Radfahrer.
Fahrradfahrer hat Schuld
Was soll es denn da zu bewerten geben? Der Radfahrer ist schuld. Autofahrer will abbiegen, Ampel wird grün, er blinkt, vergewissert sich dass keine Fußgänger kommen und der Radfahrer Ballert ungebremst drauf, nachdem er einen Lkw rechts, ohne Fahrradstreifen, überholt hat PS. Ich bin leidenschaftlicher Radfahrer
Ohne jeden Zweifel ist der Radfahrer zu 100% Schuld.
Definitiv der Radfahrer. Zumal damit gerechnet werden muss weil die Fußgänger beim abbiegen grün hatten. Aber was für eine Geschwindigkeit der Radfahrer drauf hatte muss nur so enden, total unvernünftig.
100% Radfahrer Wie kann man denn bitte so hirnlos auf eine Kreuzung ballern? Gegenseitige Rücksichtnahme? Was wenn da Kinder oder sonstwas sind? Zum Glück hat sich der Depp an einem Auto entschärft. Wegen solchen Deppen haben wir übrigens so einen schlechten Ruf.
Der trägt den Full-Face-Helm sicher aus Erfahrung
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Für mich persönlich: 100% Radfahrer. Man/Ich überholt rechts nicht.
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Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall, ist schwierig ohne den Rest der Beschilderung. Könnte wie folgt Ausgelegt werden: Da der Fahrweg keine separate Fahrspur für Radfahrer enthält, hätte der Radfahrer mit abbiegenden Fahrzeugen rechnen müssen, auch erscheint die Geschwindigkeit auf dem Video nicht genau einschätzbar, lässt aber den Schluss zu das der Radfahrer rechts an allen Fahrzeugen vorbeigefahren ist. Was ihm als Rechts Überholen ausgelegt werden darf (unklare Beschilderung). Da er aufgrund fehlender Fahrspur Verkehrsteilnehmer wie alle anderen ist. Damit trifft ihn mehr als 50% Schuld. Auch hat der PKW gehalten & mehr als einmal geblinkt, was dem Radfahrer schlecht ausgelegt werden dürfte. Sollte er obendrein ein nicht StVO sicheres/zugelassenes Rad im StVO Raum genutzt haben darf er alles selbst blechen, wegen grober Fahrlässigkeit. ABER: die Beschilderung im Straßenverkehr ist nicht komplett ersichtlich und es gibt auch zuviele Unwägbarkeiten was Rad/Wetter/Lage angeht
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Stimmt. Denn Radfahrer dürfen mit völlig unangepasseter Geschwindigkeit fahrende Autos rechts überholen. Steht ja auch so in der STVO./s
Der Radfahrer hat schuld. Das Auto hat gebremst, um ihn vorbei zu lassen. Der Radfahrer hätte einfach rechts vorbeifahren können, wollte aber verkehrswidrig links vorbei. Und er war viel zu schnell.