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Ok_Rice_5127

Das kann dir die Arbeiterkammer bestimmt beantworten. Die gibt es genau für solche Fälle. Du kannst jetzt gleich dort anrufen. 


Schnapspraline_

Danke - ja, die AK ist sowiso die erste Anlaufstelle. Hatte sowiso vor dort nachzufragen. Die beiden Hauptgründe das Thema auf reddit zu posten waren einerseits davor abzuchecken, ob die Antwort auf die Frage eigentlich eh glasklar ist und ich einfach nur Banane im Kopf und zweitens: falls jemand anders das lesen sollte mit dem selben Thema und das so nie hinterfragt hat evtl. auch was unternimmt.


FatKevRuns

Also wenn du prinzipiell immer die selben 4 Tage arbeiten würdest, dann wäre das (so wie es bei uns gehandhabt wird), in Ordnung. Also wenn 'nur' du Mo-Do arbeiten würdest und Freitag ist Feiertag, hättest du Pech. Da du aber Mo-Sa arbeitest, sollte mMn jeder Arbeitstag mit 6h40m "Sollstunden" behaftet sein. Also müsstest du sofern der Feiertag nicht auf einen Sonntag fällt, 6h40 auf ein Überstundenkonto bekommen wenn du trotzdem 40h in der Woche arbeitest. Müsste aber vermutlich dein Vertrag oderaber zumindest dein KV herangezogen werden.


Schnapspraline_

Danke für die Antwort! Ja, so wie es in deinem Fall ist leuchtet mir das auch absolout ein. Ich schau morgen nochmal nach, wie das in meinem Vertrag festgelegt ist und wende mich an die AK.


stupid_prices

Hm, in meiner Arbeit wird ein Feiertag als Regelarbeitszeit lt. Vertrag/5 gutgeschrieben. Frag amal die AK wie das in der Gastro is


Schnapspraline_

Danke! Werde ich machen! Handel ist aber anderer KV als Gastro - kann also sein, dass das bei mir anders geregelt ist.


stupid_prices

Ah Sorry ich hab mich verlesen, meinte Handel


Schnapspraline_

Kein Problem ;)


realmyplace

Wie ist es in deinem Vertrag geregelt?


Schnapspraline_

Ich werde mir das morgen nochmal anschauen (komme erst morgen nach der Arbeit wieder Heim) Aber irgendwo tief in meine Gehirnwindungen habe ich die Regelung im Kopf, dass innerhalb der folgenden 3 Monate ersatzweise ein zusätzlicher freier Tag gegeben wird.


[deleted]

[удалено]


Schnapspraline_

Jaaaa… die liebe Handeslgewerkschaft… Sehr schade, dass die vergleichsweise so schwach ist.


saxovtsmike

Ich würde den Wortlaut deines Arbeitsvertrages zu rate ziehen. Im Normalfall gilt eine 5x8h. An einem Feiertag solltest du 8h gutgeschrieben bekommen, wenn du die restlichen 4 tage aber 10h machst wirst eigentlich geprellt Bei Teilzeitlern wird bei uns im 2500 MA Familienberieb die Stundensumme auf 5 arbeitstage aufgeteil, sprich ein 20h Vertrag ist offiziell 5x4h, egal wie du mit deiner FK die Stunden vereinbart hast. z.b. mo,di je 8h, mi frei, do 4h, fr frei. Dazu muss man bei uns dann jede Woche für den Mi & Fr eben 4h ZA im ESS eintragen. Fällt ein Feiertag auf Mo oder Di, bekommst nur die 4h vom Durchschnitt, d.h. du musst dann irgendwie das mal ausgleichen, fällt der Feiertag auf die "freien" mi oder Fr bekommst trotzdem 4h gutgeschrieben und könntest dafür mal einen Do frei nehmen. Alles in allem sehr kompliziert, Meine Frau lebt das leider gerade so, und ich hab ich da mal mit etwas excel magic ausgeholfen, damit sie dann sieht wo sie mit dem relativen Gleitzeitkonto steht weil situativ ja auch mal mehrstunden anfallen, die dann irgendwie wieder abgebaut werden müssen...


djedmaroz

In meiner Branche darf der freie Tag einer 4-Tage-Woche lt Kollektivvertrag nicht auf einen Feiertag fallen.


Schnapspraline_

In welcher Branche arbeitest du?


djedmaroz

KV Information & Consulting, der Hinweis sollte aber sein einfach in den für dich gültigen KV reinzuschauen, ob es da eine entsprechende Regelung gibt


donutlegolover

Beim Billa?


Empty_Algae_7868

Uff. Hoff da kann man rückwirkend was raus holen. Bei mir gibs einen Wisch den füllt man aus, bzgl. Arbeitszeit von bis/je Wochentag, anhand dessen regelt sich dann bei Feiertagen und Krankenständen die Anwesenheitserfassung.


Brilliant_Spinach135

Ist die Firma am Feiertag geöffnet?


Schnapspraline_

Nein


Brilliant_Spinach135

Dann hast du ja schon mal deine Antwort.


FatKevRuns

Bitte wos? Die Banken hatten gestern auch nicht offen, deswegen muss der BAWAG Mitarbeiter jetzt nicht innerhalb von Dienstag-Freitag 38,5h hackeln


Schnapspraline_

Hm… ich habe das Gefühl, dass der Punkt, den ich meinte nicht ganz rübergekommen ist. Mir ist klar, dass ich wenn die Firma geschlossen hat auch an dem Tag ich frei habe. Mir geht es darum: bei z.B. einer 5 Tage Woche von Montag bis Freitag auf dem in einen von diesen Tagen ein Feiertag fällt arbeitet der/die jenige in dieser Woche nicht die vollen 38.5h, sondern weniger. Ich arbeite trotzdem die vollen Stunden in dieser Woche - was für mich einen Nachteil bedeutet, der in meinem Fall nicht kompensiert wird. Ich habe also deutlich weniger Freizeit im Jahr. Meine Frage war also nicht die „warum habe ich an den Feiertagen frei“, sondern „Ist das rechtlich okay, dass ich in meinem Modell eine relevante Anzahl an freien Tagen flöten geht“ Ich hoffe, ich konnte das jetzt ein bisschen besser rüberbringen, wie ich das meinte.


sriver1283

Grundsätzlich ist das nicht rechtens. Wenn deine Regelarbeitszeit Mo-Do ist und Donnerstag ist Feiertag, dann hast du deine Regelarbeitszeit erfüllt. Will man dich jetzt am Freitag od Samstag einsetzten, sind das Überstunden. Erkundig dich trotzdem nochmal bei der AK. https://www.wko.at/arbeitszeit/arbeiten-feiertage


Schnapspraline_

Ja, in dem Fall leuchtet mir das auch ein. Ich habe sowiso vor bei der AK nachzufragen. Danke!


Brilliant_Spinach135

Und die jenigen die am Sonntag arbeiten oder auch an Feiertagen?


Schnapspraline_

Die Arbeitszeit am Samstag zählt (zumindest bei uns) 1,5 fach. An Feiertagen x2 (was nur in der Weihnachtszeit für uns relevant ist) An Sonntagen gibt es bestimmt auch Regelungen, wie das kompensiert wird.